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Jaheira
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.03.2009
Beiträge: 7
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 08:25    Titel: Internet/Telefon Antworten mit Zitat

Mal angekommen, im Haus einer Mietwohnung sind die Telefonleitungen so falsch verlegt, dass DSL nicht korrekt funktionieren kann (abnorm hohe Ausfallquote) und sich sogar innerhalb des Hauses Mithörmöglichkeiten beim Telefon ergeben. Internet-Funktionalität ist für den Mieter auch beruflich wichtig.
Die Leitungen wurden von einer Fremdfirma im Auftrag des Vermieters verlegt, aber eben falsch (auch durch Messungen des Telefon-Anbieters belegt).
Der Vermieter hat angedeutet, dass ...
1. er nicht für korrekte DSL Funktionalität verantwortlich ist und ...
2. das Telefon würde ja funktionieren.

Wie ist die Rechtslage ? Falls die Pflicht auf Seiten des Vermieters liegt und er Aufforderungen zur Korrektur wiederholt nicht nachkäme, würde das zu Mietminderung berechtigen ? Wenn ja, wären Meinungen interessant, was angemessen wäre.
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Werner
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 08:42    Titel: Antworten mit Zitat

Und dann funktioniert DSL ? Smilie
Idee Internet-Funktionalität ist für den Mieter auch beruflich wichtig.
Also sollte der Mieter eher nach einer geeigneten Lösung suchen?
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 09:03    Titel: Antworten mit Zitat

Kommt wohl drauf an was im Mietvertrag vereinbart wurde. Wurde die Wohnung ohne Internet Anschluß vermietet muss der VM auch keinen bereit stellen. Ebenso beim Telefonanschluß. Ich denke aber das ein Telefonanschluß mitgemietet wurde, aber der Mieter sich um den Anbieter kümmern muss. Dementsprechend wäre das mithören wohl ein Mangel, den der VM abstellen muss.
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 09:13    Titel: Antworten mit Zitat

Das Mithören findet ja noch nicht statt. Es wäre nur 'möglich'. - Das gilt aber für viele Hausanschlüsse.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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Jaheira
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.03.2009
Beiträge: 7
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 09:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hmmm, müsste dann wirklich Internet-Funktionalität im Mietvertrag aufgenommen bzw. ausgeschlossen werden ?
Der Mieter findet doch eine Telefondose in seiner Wohnung vor, die ist Wohnungsausstattung. Die DSL Funktionalität der Wohnung ergibt sich ja daraus, oder nicht ? Die Frage ist : Kann der Mieter einwandfreie Funktionalität der Telefondose verlangen ?

Ueblich ist doch, dass man dann eine DSL-Verfügbarkeitsanfrage beim Anbieter stellt. Der bejaht dieses, aber natürlich nur bis zum Verteiler vor dem Haus, denn für mehr sind die nicht zuständig. Dort kommt entsprechende Signalstärke an, der Mieter schliesst einen entsprechenden Vertrag ab.
DSL funktioniert trotzdem, kommt aber in der Wohnung wegen falscher Kabelverlegung/-schaltung "unsauber" an. Woran das technisch genau liegt, keine Ahnung, mein Physikunterricht ist lange her. Ob der gute alte Herr Ohm mit seinen Widerständen etwas damit zu tun hat ? Wie auch immer, für den Anbieter ist es messtechnisch klar erfassbar, wo das Problem liegt.
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 09:59    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt keine Standards wie eine Wohnung auszusehen hat, daher kann auch nicht davon ausgegangen werden das ein DSL Anschluß zum Standard zählt. Es kann auch nicht aus dem vorhanden sein einer Telefondose gefolgert werden. Eine vorhandene Telefondose sagt erstmal nur aus, das damit telefoniert werden kann. Ist dies nicht möglich ist, das sehr wahrscheinlich ein Mangel. Alles weitere wie DSL über diese Telefondose muss im Mietvertrag vereinbart sein, damit wenn es nicht funktioniert ein Mangel an der Mietsache darstellt.
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Jaheira
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.03.2009
Beiträge: 7
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 11:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hmmm, OK, auf jeden Fall danke für die Antworten.

Ich finde es allerdings etwas praxisfremd. Wer kommt bei Abschluss eines Mietvertrags auf die Idee, die korrekte Funktion einer Telefondose in der Wohnung zu hinterfragen ?
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 11:31    Titel: Antworten mit Zitat

So wie es sich hier darstellt funktioniert der Telefonanschluß ? Jedenfalls kann damit fehlerfrei ein Telefon betrieben werden. Für die richtige Funktion des DSL könnte möglicherweise ein Austausch der Telefondose Abhilfe schaffen.
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Jaheira
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.03.2009
Beiträge: 7
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 12:36    Titel: Antworten mit Zitat

Werner hat folgendes geschrieben::
So wie es sich hier darstellt funktioniert der Telefonanschluß ? Jedenfalls kann damit fehlerfrei ein Telefon betrieben werden.


Ja.

Zitat:
Für die richtige Funktion des DSL könnte möglicherweise ein Austausch der Telefondose Abhilfe schaffen.


Leider nein, die Leitungen kommen in der Wohnung sozusagen falsch an. Laut Info des Anbieters kann man da mit einer Dose nichts machen.

Ich weiss nicht , ob das wichtig ist, aber ein DSL-Anschluss wie in den Antworten erwähnt wurde, gibt es ja separat gar nicht. Somit würde es auch schwerfallen, den in einem Mietvertrag aufzunehmen. Wenn ich das richtig verstanden habe, geht es ja lediglich um das technisch korrekte Durchschleifen der Anbieter-Leistung die vor dem Haus ankommt, in die Telefondose. Dann ergibt sich die normale DSL-Funktionalität automatisch.

Ein normales direkt angeschlossenes Telefon geht (gerade noch ??), DSL nur unzuverlässig. ISDN-Anlage würde vielleicht gehen, vielleicht auch nicht. Wie soll man all das mietvertraglich festlegen ?
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 12:46    Titel: Antworten mit Zitat

Also für mich bleibt der Ansatz an der Funktionalität der Abhör- bzw. Mithörfunktion.
Wenn der Vermieter also Telefonleitung verlegt, dann muß sie auch so verlegt sein, dass dem Mieter allein alle Funktionen zur Verfügung stehen. Aus diesem Gesichtspunkt stellt die Abhör-bzw. Mithörfunktion durch Dritte ein Mangel da.
Egal ob es schon getan wurde oder nicht.
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 12:53    Titel: Antworten mit Zitat

So sehe ich das auch, wenn dieser Mangel vorhanden ist muss der VM da nachbessern. Wenn DSL dann immer noch nicht funktioniert, hat der Mieter Pech gehabt, ausser es wurde im Mietvertrag vereinbart das er DSL nutzen kann.
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hws
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

Jaheira hat folgendes geschrieben::
Ein normales direkt angeschlossenes Telefon geht (gerade noch ??)
Üblicherweise liegen irgendwelche Strippen in der Wand und im Keller kommt nen Kabel in ner Anschlussdose an - und ein Mieter (oder DIE Mieter in dem Haus) können das benutzen.

Ein mitvermieteter Telefonanschluss? (der ja dann auch vom VERmieter bezahlt werden müste und die monatliche Rechnung hat als Empfängeradresse die des Vermieters)? Fände ich äußerst ungewöhnlich.

Einen Telefonanschluss bucht üblicherweise der Mieter. Der Magenta-Riese (oder anderer Anbieter) sorgt für die Leitung und die erste TAE Dose und der Mieter zahlt (für die Erstinstallation sowie die monatlichen Kosten). Funktionierts nicht, ist das Telefonunternehmen der Ansprechpartner. Auch zusätzlich Telefone, DSL, Internet usw.. bucht der Mieter beim Telefonanbieter, und DER sorgt für die technische Durchführung.
Wenn kein (passendes, funktionierendes) Kabel vom Keller in die Wohnung oder von der Strasse bis in den Keller liegt, dann soll es das Telefonunternehmen gefälligst in Ordnung bringen.
Und hat der Vormieter oder vorherige Telefonanbieter Mist gebaut (Adern unterschiedlicher Adernpaare verwendet z.B.) dann wird das wohl der aktuelle Telefonanbieter reparieren (und der aktuelle Mieter evtl bezahlen)

hws
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ktown
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

HHHhhhmmm da hat aber der Mieter im 15 Stock eines Hochhauses ziemliche Probleme wenn er Erstmieter ist..... Lachen
mir war garnicht bewußt, dass der magendafarbene Riese auf dese Leistung ein Monopol hat. Winken
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Zuletzt bearbeitet von ktown am 12.03.09, 14:13, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Jaheira
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.03.2009
Beiträge: 7
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

hws hat folgendes geschrieben::
Wenn kein (passendes, funktionierendes) Kabel vom Keller in die Wohnung oder von der Strasse bis in den Keller liegt, dann soll es das Telefonunternehmen gefälligst in Ordnung bringen.
Und hat der Vormieter oder vorherige Telefonanbieter Mist gebaut (Adern unterschiedlicher Adernpaare verwendet z.B.) dann wird das wohl der aktuelle Telefonanbieter reparieren (und der aktuelle Mieter evtl bezahlen)


Vormieter hatte gar kein DSL, somit nichts bemerkt.
Und wie sieht es aus, wenn der Vermieter selbst nicht die Anbieter X das fachgerecht hat machen lassen, sondern eine Fremdfirma mit der Hausverkabelung beauftragt hat (ohne jede Beteiligung bzw. Wissen des aktuellen Mieters, weil vor dessen Einzug) und die hat's fehlerhaft verlegt ?
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Strider
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 14:55    Titel: Antworten mit Zitat

Wer nun den Mist gebaut hat ist für den Mieter unwichtig. Er hat einen Anspruch auf eine Telefondose mit der er telefonieren kann, natürlich nach dem er einen Anschluß bei einen Anbieter beantragt und bekommen hat.
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