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Freizeitentscheidung der Kinder = teuer ?
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silvax
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Anmeldungsdatum: 12.03.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 10:23    Titel: Freizeitentscheidung der Kinder = teuer ? Antworten mit Zitat

Hallo,

wir haben folgendes Problem, meine beiden Kinder (4 und 6 Jahre) wollten wir es gönnen an so einem Kinderpferdekurs der 8x jeweils 2 std geht teilzunehmen. Wir haben lange nichts gehört und 5 Tage vor Kursbeginn bekamen wir ein Anruf dass noch Platz frei ist. Wir sind dann zu dem Kurs hin und danach meinten die Kinder sie fühlten sich da irgendwie nicht wohl und möchten dass nicht weiter machen.
Nach einem Gespräch mit der Kursleiterin wurde uns mitgeteilt dass wir den Kompletten Kurs beider Kinder bezahlen sollen. Ich muss dazu sagen dass wir nichts unterschrieben haben oder ähnliches. Allerdings haben wir eine Bestätigung/Rechnung bekommen wo drauf stand:

"melden Sie sich spätestens 10 Tage vor Kursbeginn schriftlich ab Andernfalls wird auf die komplette Kursgebühr bestanden!"

Ich persönlich finde sowas eine unverschämtheit ohne gebrachte Dienstleistung Geld zu fordern. Aber sie meint es ist ein Kurs also müssen wir alles komplett zahlen.

kann mir jemand sagen wie hier die Rechtslage ist ?

P.S.: Der Streitwert um die 100 Euro rum ist in etwa so hoch wie die Beratungsgebühr meines Anwalts. Ich selber denke dass wir sowas bezahlen müssen und als "schlechte Erfahrung" buchen sollten. Mich würde nur interessieren ob dass so legal ist was die da fabrizieren.

Ich hoffe jemand kann mir das erklären.
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silvax
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.03.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 11:48    Titel: Antworten mit Zitat

Da meine Kleinen an 2 std teilgenommen haben, ist m.E. eine rechtsverbindliche Einigung zustande gekommen. Und dass kann der Dienstleister anhand Zeugen natürlich auch beweisen.

Ich finde es erschreckend wie schnell man durch solche Unachtsamkeit Geld verlieren kann. Jetzt muss man schon auf die Freizeitaktivitäten der kleinen Kinder ein genaues Auge werfen damit einem nicht das Geld aus der Tasche gezogen wird.

Ich bedanke mich trotzdem für die schnelle und ausführliche Antwort.
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 12:05    Titel: Re: Freizeitentscheidung der Kinder = teuer ? Antworten mit Zitat

silvax hat folgendes geschrieben::
Ich persönlich finde sowas eine unverschämtheit ohne gebrachte Dienstleistung Geld zu fordern.


Pacta sunt servanda. Wenn ich einen Vertrag eingehe und dann plötzlich keine Lust mehr auf Erfüllung habe, bleibt der Anspruch der Gegenseite natürlich auch dann bestehen, wenn ich die Leistung nicht in Anspruch nehme.

Wenn Sie jemandem Ihr Auto verkaufen und er holt es dann einfach nicht ab, haben Sie deswegen keinen Anspruch auf Bezahlung?

Wenn jemand bei Ihnen verbindlich "20 Unterrichtsstunden Englisch" bucht und einfach nicht auftaucht, haben Sie dann keinen Anspruch auf Bezahlung? Wofür macht man dann überhaupt einen Vertrag? Mit den Augen rollen
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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hws
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 12:18    Titel: Re: Freizeitentscheidung der Kinder = teuer ? Antworten mit Zitat

silvax hat folgendes geschrieben::
.. Kinder (4 und 6 Jahre) wollten wir es gönnen an so einem Kinderpferdekurs der 8x jeweils 2 std geht teilzunehmen.
Und was haben sie dazu unternommen? Wenn das Unternehmen ihnen eine Bestätigung/Rechnung schickt, müssen sie zumindest ihre Adresse angegeben haben und gesagt haben "meine beiden Kinder sollen an diesem Kurs teilnehmen"

silvax hat folgendes geschrieben::
... 5 Tage vor Kursbeginn bekamen wir ein Anruf dass noch Platz frei ist.
Das wäre also das Angebot des Unternehmens, dass ihre Kinder dort teilnehmen...

silvax hat folgendes geschrieben::
Wir sind dann zu dem Kurs hin ..
Und damit das Kursangebot (konkludent) angenommen.

silvax hat folgendes geschrieben::
und danach meinten die Kinder sie fühlten sich da irgendwie nicht wohl und möchten dass nicht weiter machen.
WONACH ? Nach den ersten 2 Stunden? Und die 2 Stunden wollen sie nun "umsonst". Und die weiteren 7 Doppelstunden kann der Pferdeverein nun auch nicht mehr "an den Mann bringen".

Stellen sie sich vor, sie bestellen im Restaurant ein Essen. Das Essen kommt, es hat keine Mängel (verbrannt, kalt, Schnecke im Salat).
Sie stochern mit der Gabel drin rum, probieren vielleicht einen Happen und wollen dann das Essen nicht mehr. Brauchen sie es dann nicht mehr bezahlen?

silvax hat folgendes geschrieben::
Nach einem Gespräch mit der Kursleiterin wurde uns mitgeteilt dass wir den Kompletten Kurs beider Kinder bezahlen sollen. Ich muss dazu sagen dass wir nichts unterschrieben haben oder ähnliches. Allerdings haben wir eine Bestätigung/Rechnung bekommen wo drauf stand:

"melden Sie sich spätestens 10 Tage vor Kursbeginn schriftlich ab Andernfalls wird auf die komplette Kursgebühr bestanden!".
Und warum meinen sie, dass das nicht für sie gilt?

silvax hat folgendes geschrieben::
Ich persönlich finde sowas eine unverschämtheit ohne gebrachte Dienstleistung Geld zu fordern. Aber sie meint es ist ein Kurs also müssen wir alles komplett zahlen..

Und das Essen wollen sie auch nicht bezahlen, obwohl sie es bestellt haben und es einwandfrei ihnen zur Verfügung gestellt wurde (genauso, wie der Kurs)
Und aus freien Stücken ohne Fehler des Dienstleisters verzichten sie drauf (jedenfalls auf den Großteil der Leistung) und nun müssen sie nicht zahlen?

silvax hat folgendes geschrieben::
Mich würde nur interessieren ob dass so legal ist was die da fabrizieren.
Ich hoffe jemand kann mir das erklären.
Ich schätze mal schon, ohne dass ich jetzt ne persönliche Beratung gebe. Zumal es für einen konkreten Fall auf Details ankommt, die ich nicht kenne.
Wenn sie nen 4Stunden Parkticket lösen, aber nach 2 Minuten schon wieder wegfahren - dann ist das ihr Problem und es gibt nix wieder.

hws
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silvax
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Anmeldungsdatum: 12.03.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 12:20    Titel: Re: Freizeitentscheidung der Kinder = teuer ? Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::


Pacta sunt servanda. Wenn ich einen Vertrag eingehe und dann plötzlich keine Lust mehr auf Erfüllung habe, bleibt der Anspruch der Gegenseite natürlich auch dann bestehen, wenn ich die Leistung nicht in Anspruch nehme.


Ok Verträge lese ich mir in der Regel durch. Diese Aktion hier dass war alles so kurzfristig und ohne Schriftverkehr etc.

Aber ich denke es ist aber auch mein fehlerhaftes Denken dass kleine Kinder wissen was sie möchten, als Erzieher hätte ich so ein Kurs einfach verbieten müssen bis sie mind. 14 Jahre alt sind und dann keine Ängste mehr haben alleine irgendwo zu sein.

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::


Wenn jemand bei Ihnen verbindlich "20 Unterrichtsstunden Englisch" bucht und einfach nicht auftaucht, haben Sie dann keinen Anspruch auf Bezahlung? Wofür macht man dann überhaupt einen Vertrag? Mit den Augen rollen


Das war hier ja meine Frage. Und es war mir ja nicht klar ob überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist.

@ hws

schöne Beispiele, so hab ich dass auch noch nicht gesehen. Stimmt aber.
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silvax
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Anmeldungsdatum: 12.03.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 12:33    Titel: Antworten mit Zitat

Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::

Den Ansatzpunkt, hier ein falsches Verhalten bei den Kindern zu sehen, finde ich ganz schlimm.
Wenn Eltern einen Vertrag schließen, dann sollten sich die Eltern auch mit den Konditionen des Vertrages befassen. In aller Regel wird man ja auch einen Probeunterricht oder ähnliches vereinbaren können. Als erwachsener Mensch sollte man solche Dinge berücksichtigen. Von kleinen Kindern darf man das aber nicht verlangen.
Anstatt in der Konsequenz eigener Fehler den Kindern strengere Regeln vorzugeben, kann man sich doch auch in Zukunft um angemessene Konditionen bemühen.


Das hab ich nicht getan bitte auch lesen wass ich geschrieben habe:

Zitat:
Aber ich denke es ist aber auch mein fehlerhaftes Denken...
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hws
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 13:24    Titel: Re: Freizeitentscheidung der Kinder = teuer ? Antworten mit Zitat

silvax hat folgendes geschrieben::
Aber ich denke es ist aber auch mein fehlerhaftes Denken dass kleine Kinder wissen was sie möchten, als Erzieher hätte ich so ein Kurs einfach verbieten müssen bis sie mind. 14 Jahre alt sind und dann keine Ängste mehr haben alleine irgendwo zu sein.
Zwar nicht mehr rechtlich, aber ...

Wollen sie IHR Fehlverhalten auf die Kinder abschieben?
Wenn die Kinder allein Angst haben, dann bleiben sie halt dabei.
Oder besser: "ihr DÜRFT jetzt allein Reiten, Papa/Mama holen euch dann wieder ab". Was natürlich nicht funktioniert, wenn man zu sehr "Glucke" für die Kinder ist und sie nie was selbständig machen lässt. Aber auch das ist Erziehungsfehler der Eltern und nicht Fehler bei den Kindern.
Ich hab's als alleinerziehender Vater bei Töchterchen so gemacht: Du willst das Essen nicht? OK, aber es gibt nicht stattdessen Pommes oder Pizza.

Du möchtest ganz doll in den Turnverein? Gut, dann melde ich dich an, aber du gehst wirklich das Jahr lang jede Woche hin - auch wenn du nicht mehr mitmachen willst und nur auf der Bank sitzt.

Und sie IST inzwischen verdammt selbständig geworden. Muss nicht rauchen / Drogen nehmen nur weil andere es tun sondern traut sich, "nein" zu sagen.

Und bis 14 sind sie nicht selbständig genug, um allein zu bleiben?
Als ich einige Tage ins Krankenhaus musste und die Großeltern in Urlaub, ist Töchterchen (12Jahre) ganz allein im Einfamilienhaus geblieben. Versorgt mit Getränken, Fertiggerichten, Geld für Busfahrt zur Schule und evtl jeden Tag Pizza.
Und was erzählt mir meine kleine Ratte stolz: Papa, ich hab gar keine Pizza gekauft, ich hab selber gebratene Nudeln und Spiegeleier gemacht!

hws
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juggernaut
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Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

nun mal nicht so drauf ... er hat sich ja überaus einsichtig gezeigt. ...

gerade bei kindern neigen viele dazu, auf verständnis, kulanz und dergleichen bauen zu können - "es sind doch kinder". und auch wenn das gesellschaftlich wünschenswert ist, so muß doch der andere vertragspartner eine gewisse sicherheit haben. deshalb müssen die eltern vorausschauen - sie kennen ihre kinder am besten - und solcherlei missgeschick vorhersehen und einplanen, bspw. mit der vereinbarung von probestunden.
_________________
.
juggernaut

wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
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Yllia
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Anmeldungsdatum: 12.03.2008
Beiträge: 84

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 06:23    Titel: Antworten mit Zitat

Ist die Sachlage nicht auch noch aus diesem Winkel zu betrachten?

Die Eltern der Kinder haben erst 7 Tage vor Kursbeginn die Zusage bekommen, dass die Kinder an dem Kurs doch noch teilnehmen können, da Plätze frei geworden sind. In der Rechnung steht, dass wenn man nicht 10 Tage vor Kursbeginn absagt, die komplette Kursgebühr zahlen muss. Das kurz vor Kursbeginn zwei Plätze frei geworden sind, zeigt doch, dass jemand anderes diese 10 Tage Frist auch nicht eingehalten hat und wohl diese 100 Euro Gebühr schon bezahlt hat. Jetzt soll der Geschädigte auch noch 100 Euro zahlen da wohl niemand weiteres mehr dazu bringen konnten, diesen angefangenen Kurs zu Ende zu bringen.
Doppelte Bezahlung für den gleichen Kurs?
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 08:16    Titel: Antworten mit Zitat

Yllia hat folgendes geschrieben::
Jetzt soll der Geschädigte auch noch 100 Euro zahlen ..

Sie halten einen geschlossenen Vertrag nicht ein und bezeichnen sich als Geschädigter Frage Das finde ich doch schon recht dreist.
Und nur weil der Veranstalter sich sieben Tage vorher meldet heißt das m. E. noch lange nicht, dass die "Vorgänger" die Frist von zehn Tagen nicht eingehalten haben. Und selbst wenn, es wäre ja auch durchaus denkbar, dass Kinder des "Vorgängers" krank geworden sind und der Veranstalter kulant reagiert hat und die Kursgebühren nicht erhoben hat. Und selbst wenn er sie erhoben hätte würde Sie das m. M. n. nicht von der Zahlung befreien. Es geht hier ausschließlich um Ihren Vertrag mit dem Veranstalter.
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 10:43    Titel: Antworten mit Zitat

Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::
Yllia hat doch mit dem Vertrag gar nichts zu tun. Geschockt


Verlegen Richtig - wer lesen kann ist klar im Vorteil
Man ersetze "Sie" durch "X" Winken
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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cuQa
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.12.2008
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 12:35    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht mal eine ernste Unterhaltung am Küchentisch mit den Kindern führen was sie sich dabei gedacht haben und sie dann die 100 Euro wieder erarbeiten lassen.
Es gibt schon ein paar Beschäftigungen die Kinder besser können als ausgewachsene große Erwachsene, die nicht mehr so gut mit ihren Fingern durch die Maschen kommen oder durch die engen Tunnel im Bergwerk.

Viel Glück Mit den Augen rollen


Im ernst, es ist absolut kein fall bei dem man sich darüber aufregen könnte, weil die gegenseite so dreiste geschäftsmethoden hätte.
Absolut nachvollziehbar. Allerdings hätten sie auch vorher versuchen können auszuhandeln, dass ihre Kinder mal erstmal zum Ausprobieren kommen bevor Sie gleich den Standardvertrag unterschreiben.
Gerade Vereine sind bei sowas doch absolut kulant und mit 100€ für 16 stunden reiten haben Sie doch sogar noch glück gehabt. Das klingt verdammt günstig.
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