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Verfasst am: 12.03.09, 19:39 Titel: Betrug oder nicht
Dem bisher geschilderten Sachverhalt sind m. E. leider keine Anhaltspunkte für betrügerisches Verhalten des A zu entnehmen. Die objektiven Tatbestandsvoraussetzungen des Betruges (§ 263 Strafgesetzbuch) sind Täuschung, Irrtum, Vermögensverfügung und Schaden. Zu einer Täuschung, einem Irrtum und einem Schaden ist bisher nichts vorgetragen worden. Vielleicht hat der A aber auch andere Straftatbestände verwirklicht, z.B. Untreue oder Insolvenzverschleppung o.ä. Das kann B ja nur dann beurteilen, wenn er endlich mal die Geschäftspapiere zu sehen bekommt, die er selbstverständlich als Gesellschafter und Geschäftsführer einsehen darf.
Die "Lösung" des Falles dürfte also viel eher im Zivilrecht und nicht im Strafrecht zu suchen sein. Notfalls voreinem Zivilgericht müsste B also seinen Anspruch gegenüber A auf volles Einsichtsrecht in alle Geschäftspapiere durchsetzen. A allein wird das möglicherweise, insbesondere wenn die Gesellschafter sehr zerstritten sind - was immer wieder vorkommt - allein nicht schaffen. A könnte sich an einen Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht wenden. Dieser könnte dann evtl. weiterhelfen.
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