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Kostenpflichtige Telefonverbindungen (Genaueres Im Eintrag)

 
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Somethink
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Anmeldungsdatum: 12.03.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 12:25    Titel: Kostenpflichtige Telefonverbindungen (Genaueres Im Eintrag) Antworten mit Zitat

In diesem Thread soll es um die Frage gehen, ob es staatlichen und privaten Einrichtungen erlaubt sein kann NUR NOCH kostenpflichtige Telefonhotlines anzubieten.

Dazu ein paar Beispiele:

1. Eine große deutschlandweite Bahngesellschaft gibt ihre Daten, bei Fahrpreiserhebungen, Regelmäßig an Zweit- und sogar an Drittfirmen weiter. Diese Firmen sollen im Auftrag die Fahrpreiserhebung von dem Kunden einfordern. Dies geschieht für gewöhnlich per Post. Bei näherer Betrachtung der Schriftstücke ist es dem Kunden jedoch nur über eine EXTRA kostenpflichtige Hotline möglich Informationen zu sammeln oder Absprachen mit der fordernden Firma zu treffen. (Ein Brief würde ebenfalls Extra Kosten verursachen)

2. Der Anruf bei der Bundesagentur für Arbeit ist ebenfalls Kostenpflichtig.

3. Die Familienkassen bieten auch lediglich eine kostenpflichtige Hotline an.

Die Problematik sehe ich in jedem dieser Punkte darin, dass es nicht jedem deutschen Möglich ist, im Sinne der Gleichberechtigung, diese erhöhten Kosten zu tragen.
Woher nehmen sich staatliche Einrichtungen das Recht heraus, von uns Geld zu verlangen, wenn WIR doch eigentlich ein Recht auf die Beratung haben? Ebenso ist es auch fraglich, ob es Rechtens sei,
dass man in Deutschland unter der Auflage zu Leben hat "sich immer über die neuesten Gesetze informiert zu haben" und dennoch,
durch eben diese Handhabung des Informationsverkaufssystems (blödes Wort...), kein freier und gleicher Zugang für alle Deutschen zu diesen Informationen möglich ist.
Dabei ist es eben die Gewährleistung der Gleichstellung der Bürger, der sich unser Staat im Grundgesetz verschrieben hat, oder etwa nicht?

Wenn nun aber erst die jeweils individuelle finanzielle Situation über haben und nicht haben von wichtigen Informationen, die eigentlich frei Zugänglich sein sollten, entscheidet, dann herrscht keine Gleichheit mehr...

Ebenso ist es schwer zu glauben, dass es Rechtens von Firmen sei, finanzielle Forderungen und rechtliche Drohgebärden ohne die grundlegende Antwortmöglichkeit eines, im schlechtesten Falle, "nicht-staatlich-finanzierten" Arbeitslosen zu ermöglichen.

Wie gesagt, ich komme da zu keinem logischen Punkt...deshalb fände ich es schön zu erfahren, ob es zu diesem Thema schon Grundsatzdebatten gab, unter welchem Thema sie stattfanden oder ob es irgendeine Möglichkeit geben könnte diese Sache im deutschen Rechtssystem weiter zu verfolgen.

mfg
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 14:30    Titel: Re: Kostenpflichtige Telefonverbindungen (Genaueres Im Eintr Antworten mit Zitat

Somethink hat folgendes geschrieben::
Ebenso ist es schwer zu glauben, dass es Rechtens von Firmen sei, finanzielle Forderungen und rechtliche Drohgebärden ohne die grundlegende Antwortmöglichkeit eines, im schlechtesten Falle, "nicht-staatlich-finanzierten" Arbeitslosen zu ermöglichen.


Zunächst würde ich fragen, welche "Erreichbarkeit" ein Unternehmen überhaupt haben muß. TMG beispielsweise stellt auf Erreichbarkeit via Telefon und elektronischer Post ab. Es ist zwar nicht ganz unumstritten, aber ob eine Deckelung der Telefonkosten hier verpflichtend ist, ist noch nicht geklärt.

Rechtserhebliche Erklärungen kann man ja letztlich immer postalisch zustellen (lassen), wobei schon die praktischen Beweisproblematiken hier die "teuren" Varianten Einschreiben/Rückschein bzw. Zustellung durch GV nicht zu ersetzen sind. (Selbst wenn man argumentieren könnte, dem Mittellosen stünde ein "Recht auf (nahezu) kostenlose postalische Erreichbarkeit" zu, würde man doch kaum das Zugangsnachweiserfordernis hier wegfallen lassen (zumal dies eine Ungleichbehandlung erster Güte erzeugen würde, wenn der Reiche den Zugang beweisen muß, der Arme hingegen nicht).

Bliebe die Frage, woraus man ein generelles Recht auf "kostenfreie Kommunikation" (oder vielleicht eine Art "außergerichtlicher Prozesskostenhilfe") zumindest für Mittellose begründen könnte und wo dessen Grenzen liegen (d.h. welche Telefonate mit der Teledumm-Hotline dürfte ich von dieser oder vom Staat zurückfordern und welche nicht und wie beweise ich im Einzelfall, ob ich mich über Tarife informieren oder eine strittige Rechnung besprechen wollte?).
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Somethink
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Anmeldungsdatum: 12.03.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ok.

Ich schätze ich habe das Thema zu breit gefasst.

Vermutlich sollte ich mehr den Grundgedanken aufgreifen, nämlich dass ich vermute, dass jeder deutsche mit seiner Informationspflicht über bestehende Richtlinien und Gestze die ihn Betreffen durch den Staat in einer genormten und einfach zugänglichen Form unterstützt werden sollte.

Ich verbinde mit dieser genormten Form schon einige Grundlagen, die bereits existieren. Zum Beispiel gibt es staatlich finanzierte verbilligte Telekomverträge für Arbeitlose und anderweitig finanziell schlechter gestellte. Meineserachtens ist es auch ein bestreben des Staates die Kommunikationsmöglichkeiten, schon zur besseren Transparenz mit den Behörden, jedem Bürger zu ermöglichen. Weshalb sollte sonst die Bundeskanzlerin immer wieder so verstärkt auf die Internet-Vernetzung aller Orte in Deutschland hinweisen?
Jedoch arbeitet fast jede staatliche Agentur/Enrichtung gegen diese Richlinien und erschwert es den Bürgern mit eben solchen teuren Teledumm-Hotlines an Infomationen zu kommen, zu denen sie eigentlich, auch im Interesse des Staates, möglichst leichten, also dem grundlegenden Durchschitt entsprechenden, Zugang haben sollten.
Dabei entsteht ebenfalls die Frage danach, ob ein Allgemeines Recht auf äußerungen staatlicher Einrichtungen, die sich auf die eigene Person beziehen, existiert.
Ich denke da gerade an das sogenannte "umgangsrecht", dass Eltern gewöhlicherweise mit ihren Kindern haben.
Wenn man das so betrachtet, dann ist es durchaus möglich den deutschen Bürger als eine Art Erzeuger seiner eigenen Rechte zu sehen und dass das erschweren der Informationstechnischen Möglichkeiten von aussen einen krassen eingriff auf der persönlichen Ebene darstellt. Was sich dann auch so erklären lässt.:
Wenn der Staat es vom persönlichen finanziellen Status des Bürgers abhängig macht in welcher Form er sich über seine Rechte und Pflichten informieren kann und keine möglichkeit bietet mit der jeder, in einem minimalen finanziellen Zustand, ebenfalls an diese Info´s kommt, dann widerspricht das dem gleichheitsprinzip. Für was gibt es den staatlich geregelte normstellungen in unserer gesellschaft, wenn sie nicht auch angewendet werden? Als Beispiel sehe ich in diesem Fall als bestes Beispiel der nennung gewisser finanzieller Mittel die durch gesetzestexte einen gewissen minimalen Lebensstandard ermöglichen sollen (siehe Unterhalt für Kinder, oder die festsetzung einer armutsgrenze)
(Oder ist es tatsächlich so, dass der Staat daran interessiert ist allgemeine verdummung zu unterstützen?)

Ich hoffe das ist nicht zu wirr...aber es interessiert mich wirklich, ob es da ne gesetzliche Grundlage gäbe, nach der man gegen die momentane Informationshandhabung des Staates etwas machen könnte.
Und wenn es tatsächlich zu wirr ist dann überarbeit ich das gerne noch einmal :lol:
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Metzing
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Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 18:07    Titel: Antworten mit Zitat

Ich erinnere mich noch an Zeiten, da gab es überhaupt keine für den Anrufer kostenfreien Rufnummern, da hat sich die Frage gar nicht gestellt. Cool

Sie stellt sich aber in meinen Augen auch so nicht. Zum einen gibt es nur in einigen wenigen Ausnahmefällen einen individuellen Informationsanspruch gegenüber Behörden, dies ist vor allem im Bereich der Daseinsvorsorge der Fall. Zum anderen spricht doch nichts dagegen, daß man persönlich in der Behörde vorspricht, um sich zu informieren. Es wird ja niemand gezwungen, zu telefonieren.

Beste Grüße

Metzing
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Somethink
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Anmeldungsdatum: 12.03.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 19:42    Titel: Antworten mit Zitat

Da kommen wir schon sehr schnell zu dem Punkt sagen zu können, dass eben auch für die meisten eine Fahrt auf´s Amt Kosten erzeugt, die nicht unbedingt ersetzt werden.

Vor allem verstehe ich ich die Thematik in diesem Sinne als abgewiesen, weil es tatsächlich schwer zu Beweisen ist, welchen genauen Anspruch man als Bürger auf Informationen generell hat.

Ich schätze ich werde mir zu dieser Thematik etwas neues Überlegen müssen und greife erst später wieder auf diesen Thread zurück.
Ich schätze mir sind meine Ideale bei der Entscheidungsfindung etwas zu schnell vorwärts gerannt...

D.H.: Ich eröffne einen neuen Thread in dem ich Ausführlich erörtern werde, inwiefern die deutsche Staatsbürgerschaft einem Menschen Anspruch oder eben nicht-Anspruch auf generelle Informationen, bezüglich seiner Person im Bezug zum Staat, gutspricht.
In diesem Sinne,
Mfg
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Somethink,

es gibt das Informationsfreiheitsgesetz für den Bund. Teilweise haben die Bundesländer ein ähnliches Gesetz für ihren Bereich.

In vielen Einzelgesetzen (z.B. § 14 SGB I) gibt es das Recht auf Beratung oder der Auskunft (§ 15 SGB I).

Viele staatliche Stellen und Behörden stellen zu dem zahlreiche Informationen von sich heraus ins Internet.

Aber es gibt kein Gesetz, wonach diese Information kostenfrei zu erfolgen hat.

Zu
Somethink hat folgendes geschrieben::
...
Dazu ein paar Beispiele:
  1. Eine große deutschlandweite Bahngesellschaft gibt ihre Daten, bei Fahrpreiserhebungen, Regelmäßig an Zweit- und sogar an Drittfirmen weiter. Diese Firmen sollen im Auftrag die Fahrpreiserhebung von dem Kunden einfordern. Dies geschieht für gewöhnlich per Post. Bei näherer Betrachtung der Schriftstücke ist es dem Kunden jedoch nur über eine EXTRA kostenpflichtige Hotline möglich Informationen zu sammeln oder Absprachen mit der fordernden Firma zu treffen. (Ein Brief würde ebenfalls Extra Kosten verursachen)

  2. Der Anruf bei der Bundesagentur für Arbeit ist ebenfalls Kostenpflichtig.

  3. Die Familienkassen bieten auch lediglich eine kostenpflichtige Hotline an.
...

Alle drei Stellen haben ein Call-Center eingerichtet, bei dem Standardanfragen beantwortet werden. Zudem haben alle drei Stellen eine Internetpräsenz mit zahlreichen Informationen. Vom Festnetz aus sind diese Hotlines auch zu einem vertretbaren Preis bei spezielleren Fragen zu erreichen. Teuer wird dies nur, wenn die Anrufe über das Mobilfunknetz getätigt werden. Dies liegt aber nicht im Einflußbereich der drei Stellen, sondern im Bereich des jeweiligen Mobilfunkbetreibers.

Aber so ganz verstehe ich den Thread immer noch nicht.

Liebe Grüße

Klaus
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Somethink
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Anmeldungsdatum: 12.03.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 11:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe mich ein bisschen verzettelt :?
Der Thread ist so unverständlich, weil ich im Grunde selbst keine eigenen Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen hatte, aber deswegen gibts ja dieses Forum :D
Das mit dem Informationsgesetz hat mir jetzt weitergeholfen und ich habe mich auch schon übers TMG informiert.
D.H. Als ich den Thread eröffnet habe wusste ich NICHTS. Jetzt weiß ich zumindest etwas. Wie ich zu diesen Dingen stehe ist ja eh unwesentlich :)

Dabei ist mir gerade etwas aufgefallen.
Nach Wiki...hat man ein Voraussetzungsloses Recht auf diese Informationen. Da sprechen aber die Gebührenerhebungen dagegen, weil sie ja damit Vorraussetzen, dass man Mittel hat diese Gebühren zu bezahlen. ...

Noch eine Frage: Was bedeutet das "Verschoben" vor dem Thread?
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Zuletzt bearbeitet von Somethink am 15.03.09, 11:54, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

Somethink hat folgendes geschrieben::
...
Noch eine Frage: Was bedeutet das "Verschoben" vor dem Thread?

Dies bedeutet, daß der Thread ursprünglich in dem entsprechenden Forum stand und von einem Moderator oder dem Admin in das "richtige" Forum verschoben wurde. Damit der TE aber seinen Thread wieder findet, bleibt der Link "Verschoben" im Ausgangsforum bestehen. Winken
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