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Verfasst am: 12.03.09, 12:57 Titel: Übungsleiterfreibetrag beim Wohngeld?
Hallo!
Ich beziehe Wohngeld und habe nun Einkünfte, die dem Übungsleiterfreibetrag unterliegen. Ich denke, dass diese bis 2100 Euro auch beim Wohngeld anrechnungsfrei sein müssten, mit folgender Begründung:
Zum wohngeldrechtlichen Jahreseinkommen gehören die in § 10 genannten Einkünfte/Einnahmen. Der ÜL-Freibetrag ist einschlägig eine steuerfreie Einnahme nach § 3 Ziffer 26 EStG. Andere Einnahmen dieser Vorschrift sind auch in § 10 Abs. 2 WoGG genannt und anzurechnen (z. B. § 10 Abs. 2 Ziffer 1.4, 1.8, 1.9, 1.10 usw.). Hätte der Gesetzgeber die wohngeldrechtliche Anrechnung der ÜL-Freibeträge gewollt, hätte er § 3 Ziffer 26 EStG ebenfalls in § 10 Abs. 2 WoGG nennen müssen. Hat er aber nicht! Und steuefreie Einnahmen, die in § 10 Abs. 2 nicht genannt sind, sind anrechnungsfrei.
Ist das richtig? Habe heute meine Einkommensunterlagen bei der Wohngeldstelle eingereicht und o.g. Wortlaut mit ins Anschreiben geschrieben. Die Dame hat es überflogen und mit dem Kopf geschüttelt, was sagen Sie dázu?
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