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Schuldrechtsreform 2002 und Verbraucherschutz
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wiefke
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.01.2007
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 13:55    Titel: Schuldrechtsreform 2002 und Verbraucherschutz Antworten mit Zitat

Hallöchen,

ich muss einen Vortrag halten über die gravierendsten Probleme, die Verbrauchern durch die o.g. Reform entstanden sind. Die meisten Quellen sind von 2000-2001 , enthalten zudem oft nur die "tollen" Vorteile des Verbrauchers (oftmals Quelle BMJ)

Ich brauche aber genau das Gegenteil, also ab viell 2004 , Arikel, die sich auf die sich in der Praxis entstandenen Probleme und Nachteile beziehen.

Was isind denn eurer Meinung nach die wichtigsten negativen Auswirkungen?

Danke für Eure Meinungen schon vorab
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

da wird sich wahrscheinlich wenig finden. Aus zwei Gründen: Zunächst interessiert sich niemand im Jahr 2009 damit beschäftig, wie sich heutige Sachverhalte rechtlich mit der Rechtslage vor 2001 ergeben hätte. Es gibt daher auch keine Untersuchungen darüber. Zum anderen weil der Verbraucherschutz eine Asymetrie aufweist: Die Vorteile kommen wenigen, dafür stark betroffenen zugute. Die Kosten trägt atomisiert und für jeden einzelnen nicht erkennbar die Allgemeinheit. Daher gibt es keine Lobby, die die Themen treiben würde.

Zu den Punkten:

Die Verlängerung der Gewährleistungspflicht sieht auf den ersten Blick für den Verbraucher prima aus. Allerdings bedeutet dies für die Hersteller/den Handel zusätzliche Aufwendungen, die über erhöhte Kosten vom Verbraucher getragen werden. Da die Gewährleistungsrechte nicht vertraglich abdingbar sind, muss der Verbraucher diese (kostentreibenden) Rechte auch zahlen, wenn er sie gar nicht braucht.

Ähnlich ist es auch bei der Verkürzung der Regelverjährung. Auch hier profitiert der (nicht zahlungsbereite) Verbraucher auf den ersten Blick. Aber auch hier gilt, dass er die Kosten für erhöhte Zahlungsausfälle zahlen muss. Auch ist der Verbraucher teilweise Gläubiger (z.B. bezüglich Gewährleistungsforderungen) und hat damit durch die Verkürzung einen Nachteil.
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wiefke
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.01.2007
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 15:09    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten11 hat folgendes geschrieben::
Hallo,

da wird sich wahrscheinlich wenig finden. Aus zwei Gründen: Zunächst interessiert sich niemand im Jahr 2009 damit beschäftig, wie sich heutige Sachverhalte rechtlich mit der Rechtslage vor 2001 ergeben hätte. Es gibt daher auch keine Untersuchungen darüber. Zum anderen weil der Verbraucherschutz eine Asymetrie aufweist: Die Vorteile kommen wenigen, dafür stark betroffenen zugute. Die Kosten trägt atomisiert und für jeden einzelnen nicht erkennbar die Allgemeinheit. Daher gibt es keine Lobby, die die Themen treiben würde.

Das ist ja mein Problem. Nichtsdestotrotz muss ich den Scheiss Vortrag halten. Hüüüülfe! Irgendwo muss es doch was geben, bzw jemand, der sich schon damit befasst hat / befassen musste

Zu den Punkten:

Die Verlängerung der Gewährleistungspflicht sieht auf den ersten Blick für den Verbraucher prima aus. Allerdings bedeutet dies für die Hersteller/den Handel zusätzliche Aufwendungen, die über erhöhte Kosten vom Verbraucher getragen werden. Da die Gewährleistungsrechte nicht vertraglich abdingbar sind, muss der Verbraucher diese (kostentreibenden) Rechte auch zahlen, wenn er sie gar nicht braucht.

z.b. Welche Kosten? Einfache Preissteigerung? Denn die Kosten der Nachbesserung muss ja der VK tragen.

Ähnlich ist es auch bei der Verkürzung der Regelverjährung. Auch hier profitiert der (nicht zahlungsbereite) Verbraucher auf den ersten Blick. Aber auch hier gilt, dass er die Kosten für erhöhte Zahlungsausfälle zahlen muss. Auch ist der Verbraucher teilweise Gläubiger (z.B. bezüglich Gewährleistungsforderungen) und hat damit durch die Verkürzung einen Nachteil.
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juggernaut
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

ähnliches gilt für den fernabsatz: sicher ist es ein vorteil für den verbraucher, vor voreiligen verträgen durch klicks geschützt zu sein und gar bestellte waren wieder zurückschicken zu können. andererseits sind die durch das "grundlose" zurückschicken anfallenden kosten natürlich eingepreist.
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juggernaut

wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
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wiefke
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.01.2007
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

naja, sorry, das mit dem quoten blick ich wohl nich Traurig
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juggernaut
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

neee ... Smilie

die kosten die karsten meint sind nicht die für gewährleistungsarbeiten, die gab´s schon vorher (und die waren auch früher schon eingepreist). aber der rücktritt vom (fernabsatz)vertrag durch bloßes zurückschicken der ware, ggf gar nach gebrauch, verursacht kosten, die bekanntlich nur bei waren bis 40 eus vom verbraucher zu tragen sind - da händler nicht das sozialamt sind, müssen diese kosten wohl irgendwo wieder reingeholt werden Smilie
und das sind nicht nur die reinen versandkosten, sondern die ganze retourenbehandlung - einbuchen, ausbuchen, buchen, nachsehen ob alles da ist, wieder verpacken, wieder als "on stock" deklarieren ... etc. eine firma in hannover beschäftigt sich ausschließlich mit dem retourenhandling und hat pro tag einen durchlauf von ca. 30.000 paketen/päckchen ...
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juggernaut

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wiefke
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Anmeldungsdatum: 19.01.2007
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

...du meinst wohl den Widerruf Sehr glücklich , oder?

Ach Mensch ist das nervig dieser Kack Vortrag. Eure Ansätze sind ja sicher ganz gut, ohne "Belege" bringen sie mir aber nich viel Geschockt
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juggernaut
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 17:30    Titel: Antworten mit Zitat

ja, widerruf ... der verbraucher ist halt das geschützte wesen schlechthin, der wird sogar vor sich selbst geschützt ... nur wählen darf er Smilie
_________________
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juggernaut

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John Robie
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.12.2007
Beiträge: 1786
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 19:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo juggernaut!

Ich stimme Ihnen zu. Wenn ein Staat seine Bürger zu "Verbrauchern" degradiert muss er sich nicht wundern, dass sie sich verhalten, wie sie sich nun mal verhalten.

Freundliche Grüße
-John
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John Robie
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Anmeldungsdatum: 03.12.2007
Beiträge: 1786
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 20:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo wiefke!

Zitat:
Ach Mensch ist das nervig dieser Kack Vortrag.


Ob das ein "Kack Vortrag" wird liegt in Ihren Händen.
Warum nehmen Sie denn nicht den Faden der Bevormundung durch den Staat auf? Und den, dass ehrliche Verbraucher für die mitbezahlen, die Kleidung bestellen, tragen und binnen zwei Wochen zurücksenden?

Was meinen Sie mit "Belegen"? Belegen Sie es doch selbst durch eine schlüssige Argumentation.

Freundliche Grüße
-John
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spraadhans
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Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 08:12    Titel: Antworten mit Zitat

wiefke hat folgendes geschrieben::
...du meinst wohl den Widerruf Sehr glücklich , oder?

Ach Mensch ist das nervig dieser Kack Vortrag. Eure Ansätze sind ja sicher ganz gut, ohne "Belege" bringen sie mir aber nich viel Geschockt


Es sind ja auch sie, der den Vortrag vorbereiten und halten soll, oder?
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spraadhans
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Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 08:16    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wenn ein Staat seine Bürger zu "Verbrauchern" degradiert muss er sich nicht wundern, dass sie sich verhalten, wie sie sich nun mal verhalten.

Zitat:
ja, widerruf ... der verbraucher ist halt das geschützte wesen schlechthin, der wird sogar vor sich selbst geschützt ... nur wählen darf er


Stimmt, Verbraucherschutz, sowas Blödes!
Kostet nur Wirtschaftswachstum.

Wobei ich Grundrechte auch ziemlich hinderlich finde, am besten gleich mit abschaffen, dann sparen wir uns auch diese alberne Verwalgungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit, kostet sowieso nur Geld.
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John Robie
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Anmeldungsdatum: 03.12.2007
Beiträge: 1786
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 08:42    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Stimmt, Verbraucherschutz, sowas Blödes!
Kostet nur Wirtschaftswachstum.


Stimmt, Freiheit, sowas Blödes!
Erfordert selbständiges Denken.

Mal ernsthaft: Es geht mir um Auswüchse wie § 475 Abs. 1. Denn warum sollte ein mündiger Bürger seinen Anspruch auf Gewährleistung nicht z. B. gegen einen Preisnachlass eintauschen und der Unternehmer sich auf eine solche Vereinbarung verlassen können?

Freundliche Grüße
-John
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 10:40    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Weil die Rechte des Verbrauches immer dann umgangen werden, wenn sie keinen zwingenden Charakter haben. Das heißt, letztlich würde nicht der mündige Bürger diese Gestaltungsmöglichkeit nutzen, sondern manch findiger Unternehmer (sie ausnutzen).


Passender hätte ich es nicht ausdrücken können.
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John Robie
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Anmeldungsdatum: 03.12.2007
Beiträge: 1786
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 11:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Beitragsschreiber!

Zitat:
Letztlich ist dabei der Markt und der Kampf um die Kunden zwingende Kraft.


Eben.

Wobei es natürlich auch "findige" Verbraucher gibt, zum Beispiel solche, die Kleidung beim Versandhaus bestellen, tragen und binnen 2 Wochen zurücksenden.

Freundliche Grüße
-John
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