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Schuldrechtsreform 2002 und Verbraucherschutz
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 11:34    Titel: Antworten mit Zitat

Und dafür Nutzungsersatz zahlen müssen, der Gesetzgeber bzw. die EG sind ja auch nicht absolut realitätsfern.
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juggernaut
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Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 11:41    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::
Stimmt, Verbraucherschutz, sowas Blödes!
Kostet nur Wirtschaftswachstum.

Wobei ich Grundrechte auch ziemlich hinderlich finde, am besten gleich mit abschaffen, dann sparen wir uns auch diese alberne Verwalgungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit, kostet sowieso nur Geld.


nanana. sicherlich ist es die klassische aufgabe des gesetzgebers, zielkonflikte gerecht zu lösen. zu weit geht das, wenn das ziel vom "mündigen bürger" ad absurdum geführt wird, indem zB ein freies widerrufsrecht eingeführt wird, dass dem verbraucher dazu erzieht, sein verhalten hätte keine konsequenzen, weshalb er sich verhalten könnte wie er wollte. einige der forenbeiträge zeigen doch, zu welcher "denke" das führt.

verlogen wird verbraucherschutz dann, wenn ein ehrlicher online-händler sich auf kaufverträge mit einem freien widerrufsrecht des kunden und damit auf eine nicht mal durch einen vertrag gesicherte vorleistung einlassen muß, auf der anderen seite aber z.B. (erst mal) vollkommen legal mit gewissen telefonnummern oder "gewinnspielen" (-> [gewisser fernsehsender]) abgezockt werden kann.

oder widersprichst du mir, dass die frage an die nachmittags bügelnde hausfrau, sie solle für bloß 0,49 anrufen, wenn sie wüßte wie ein berühmter tennisspieler mit "B" am anfang und "ecker" am ende hieße, reine bauernfängerei ist? sehr komisch, dass [b]da[]/b] der verbraucher nicht vor sich selbst und der extensiven benutzung der wahlwiederholungstaste geschützt werden soll ...
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juggernaut

wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 11:48    Titel: Antworten mit Zitat

Verbraucherschutz ist ja ein dynamischer Prozess, der Gesetzgeber verhält sich da durchaus nicht immer verständlich.

Aber im Grunde gilt es den Schwächeren zu schützen, auch im Rechtsverkehr. Dieses Ziel muss natürlich ständig an aktuelle Entwicklungen angepasst werden, bzgl. der Abzockermedien geschieht dies sicherlich zu langsam.
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wiefke
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.01.2007
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 12:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Danke schonmal für die zumindest richtungsweisenden Hinweise!

Mir ist schon klar, dass ICH den Vortrag halten muss! Eine schlüssige Argumentation ist natürlich auch genau, das was ich will. Ich soll aber nicht meine Meinung wiedergeben, sondern Fakten darlegen, d.h es wäre angezeigt, meine Arumentation zumindest mit Quellen zu belegen. Das meinte ich mit "Belegen"

Ich hatte hier unterschwellig irgenwie das gefühl bekommen, es würde gedacht, ich wolle, dass ihr für mich den Vortrag machen sollt, das ist nat. Blödsinn. Meiner Erfahrung nach gibt es hier eben Leute, die Ahnung und Ideen haben, und warum sollte ich mich neuen Gedanken nicht öffnen. Irgendwann wird man nämlich auch etwas betriebsblind. Das war der Grund, warum ich so pauschal gefragt habe.

Daher bin ich auch für weitere Beiträge dankbar. Letzlich ist es daneben halt auch so, dass ich nur das Netz zur Recherche habe und dort zumindest sehr häufig Material von kurz vor der Reform zur Verfügung steht, welches zudem vom Gesetzgeber selbst stammt, der seine "Errungenschaften" FÜR den Verbraucher hochhält. Mir geht es aber um die Nachteile und dann auch nur um die, die gerade aufgrund der Gesetzesänderung entstanden. Wenn etwas trotz anderslautendem Gesetzestext faktisch genau gleich behandelt wird isses au wieder nich das, was ich brauche.

Naja, ich mach mal weiter.

LG
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

Darf man fragen, in welchem Zusammenhang der Vortrag gehalten werden soll?
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wiefke
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.01.2007
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 12:27    Titel: Antworten mit Zitat

Darf man! Sehr glücklich

Im Vorfeld eines Seminars über Verbraucherrecht!
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

Und Sie als Nichtjurist (?) sollen diesen Vortrag halten?
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wiefke
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.01.2007
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 12:40    Titel: Antworten mit Zitat

Genau, ich als (irgendwannmalJurstudentaberweitvorderReform) soll diesen Vortrag halten. Verstehen Sie nun meine "Nöte"? Wie gesagt, es ist ja nich so, dass ich mich nicht eingehend damit beschäftigen würde, bin mir aber natürlich an allen Ecken und Enden "unsicher" wie die Infos im Netz heute zu werten sind. Traurig und v a auf was ich den Fokus legen soll. Immerhin hab ich nur zehn Minuten und muss mich entsprchend kurz halten bzw Schwerpunkte legen
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John Robie
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.12.2007
Beiträge: 1786
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 21:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo spraadhans!

Zitat:
Und dafür Nutzungsersatz zahlen müssen, der Gesetzgeber bzw. die EG sind ja auch nicht absolut realitätsfern.


Wie realitätsnah ist es für Versandhäuser, diesen Nutzungsersatz tatsächlich zu erhalten?

Freundliche Grüße
-John
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0Klaus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 23:12    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Und dafür Nutzungsersatz zahlen müssen, der Gesetzgeber bzw. die EG sind ja auch nicht absolut realitätsfern.


Das ist fraglich. Derzeit läuft beim EuGH ein Verfahren in dem geprüft wird, ob der im deutschen Recht bestehende Nutzungsersatz mit Europarecht vereinbar ist. Lediglich Abnutzungsausfall ist unstrittig. So wurde (von der Generalanwaltschaft) bei einem 8 Monate alten Laptop keine Nutzungswertentschädigung gesehen.

---
Das Verbraucherrecht ist unternehmerfeindlich. Stellen Sie sich einen nebenberuflichen Internetauktionshaus [Name geändert]-Kleinhändler vor, der am Tag mal ein paar Produkte verkauft, die hohe Versandkosten verurachen. Wenn jetzt ein Kunde einen Artikel zurückschickt, trägt der Verkäufer die Hinsendekosten und mglw. auch noch die Rücksendekosten. Wenn es sich nun um ein größeres Gerät (zB gebrauchter Fernseher) handelt, kommen 20 Euro Versandkosten zusammen.

Ich denke auch, dass einem Kunden zuzumuten ist, zu wissen, was er bestellt. Wenn Versandhäuser Rücksendemöglichkeiten gewähren mag das sinnvoll und kundenwerbewirksam sein, damit man die Kleidung anprobieren kann. Wenn das bestimmte Händler nicht wollen oder können, sollte der Staat das respektieren.

Dazu kommt noch die Komplexität der Rechtsfragen. So war nicht einmal der Verordnungsgeber in der Lage eine richtige Widerrufsbelehrung zu gestalten.

Es ist insgesamt unausgewogen und objektiv ungerecht. Soweit es die Versandkosten betrifft ist es meines Erachtens verfassungswidrig, da es das Recht auf Eigentum unzumutbar einschränkt, denn man bedenke:

Der Kunde bestellt ein Sperrgut im Versandhandel, das dann antransportiert wird. Nun hat der Kunde dieses Produkt bei der Konkurrenz billiger gesehen (oder sich doch für eine andere Farbe entschieden). Er widerruft. Der Händler zahlt nun die Hinsendung des Produkts eine ganz erhebliche Summe. Meines Erachtens wird hier in das Eigentumsrecht des Händlers willkürlich eingegriffen. Wenn das viele Kunden machen, kann man ein Unternehmen bewusst in den Ruin treiben.

Man stelle sich vor, so ein Kauf läuft über mehrere Länder und entsprechende Portokosten ab.

Wegen der Hinsendekosten läuft im Übrigen derzeit ein Streit vor dem EuGH (wieder Rechtsunsicherheit). Die Rücksendekosten sind in Deutschland in extremer Ausehnung und Verkomplizierung der Richtlinie geschehen.

Nachteile:
- wie bereits erwähnt: Die Mehrkosten durch grundlose Zurücksendung erhöhen als Verrechnungskosten die Produktpreise
- Kleinhändler werden vom Markt verdrängt, da sie die Kosten der Rücksendung nicht tragen können (mglw. sterben auch Geschäftsfelder aus)
- irgendwo im BGB gab es eine Verschlechterung für Verbraucher, die betraf wohl bei Zeitschriftenabos in irgend einer Konstelation das Widerrufsrecht bzgl. Mindestbetrag (bin aber nicht sicher)
- auch Verbraucher werden teilweise schon als Händler gesehen, mit der Folge, dass das gesamte Sonderrecht Anwendung findet (so wollte jemand seine 2000-fläschige Parfum-Sammlung auflösen). Jedenfalls ist Konfliktpotenzial vorprogrammiert.
- das Widerrufsrecht wird möglicherweise vom Bürger falsch gedeutet und auch auf Nichtfernabsatzverträge übertragen (Komplexität der Rechtslage)
- Mglw. werden grenzübergreifende Versandmöglichkeiten nicht angeboten, da das Versandkostenrisiko im Falle eines Widerrufs zu hoch ist.
_________________
mfg
Klaus
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