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- "Nach" Privatinsolvenz einen Riestervertrag abschliessen?
- Einen bestehenden Vertrag a) weiterführen - b) weiter besparen?
- Eine Rente aus einem Riestervertrag erhalten?
FG
Hubert Mayer
PS: Oder gehört die Frage nicht gleich ganz ins Insolvenzrecht? Kann zumindest bei den mir oben überlegten Fragestellungen keine engeren Anknüpfungspunkte für Versicherungsrecht entdecken.. _________________ Jeder Beitrag stellt meine eigene Meinung dar, hat mit der meines Arbeitgebers nichts zu tun und kann von der Meinung meines AG abweichen.
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Person A interessiert sich für einen Abschluss, Privatinsolvenz läuft aktuell noch 4 Jahre.
Ist es nicht ein Widerspruch wenn einem auf der einen Seite Schulden "erlassen" werden und auf der anderen Seite der Staat einen solchen Vertrag mit Zulagen fördert ?
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 14.03.09, 19:54 Titel:
Sixpack hat folgendes geschrieben::
Person A interessiert sich für einen Abschluss, Privatinsolvenz läuft aktuell noch 4 Jahre.
Ist es nicht grundsätzlich völlig egal, was jemand mit dem Geld macht, was ihm in der PI noch zur Verfügung steht?
Sixpack hat folgendes geschrieben::
Ist es nicht ein Widerspruch wenn einem auf der einen Seite Schulden "erlassen" werden und auf der anderen Seite der Staat einen solchen Vertrag mit Zulagen fördert ?
Die Frage verstehe ich nicht. Zum einen sind die Zulagen an Eigenleistungen gebunden, zum anderen entgeht den Gläubigern doch nichts (wenn meine obige Annahme zutrifft): Außerdem hat m.E. das eine mit dem anderen nichts zu tun und zu guter Letzt: warum sollte der Staat ausgerechnet bei Menschen, die erfahrungsgemäß ein geringes Einkommen haben und damit keine besonders hohen Rentenansprüche aufbauen, die Altersvorsorge nicht unterstützen?
Und da dermayer wohl Recht hat: verschiebibert ins Insolvenzrecht. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Person A interessiert sich für einen Abschluss, Privatinsolvenz läuft aktuell noch 4 Jahre.
Ist es nicht grundsätzlich völlig egal, was jemand mit dem Geld macht, was ihm in der PI noch zur Verfügung steht?
Jup... ist es... § 295 InsO regelt abschließend die Obliegenheiten des Schuldners.
Biber hat folgendes geschrieben::
Sixpack hat folgendes geschrieben::
Ist es nicht ein Widerspruch wenn einem auf der einen Seite Schulden "erlassen" werden und auf der anderen Seite der Staat einen solchen Vertrag mit Zulagen fördert ?
Die Frage verstehe ich nicht. Zum einen sind die Zulagen an Eigenleistungen gebunden, zum anderen entgeht den Gläubigern doch nichts (wenn meine obige Annahme zutrifft): Außerdem hat m.E. das eine mit dem anderen nichts zu tun und zu guter Letzt: warum sollte der Staat ausgerechnet bei Menschen, die erfahrungsgemäß ein geringes Einkommen haben und damit keine besonders hohen Rentenansprüche aufbauen, die Altersvorsorge nicht unterstützen?
Und da dermayer wohl Recht hat: verschiebibert ins Insolvenzrecht.
Danke @Recht haben
Und auch inhaltlich m.E. vollkommen richtig - den warum soll der Staat Eigenvorsorge innerhalb der verbliebenen (unpfändbaren) Mittel nicht fördern wollen - die Riesterrente soll ja den reformbedingten reduzierten Teil der Altersrente ausgleichen.. ansonsten "muss" eine Ergänzung der (Alters-) Rente bis zum Existenzminimum wieder über staatliche Leistungen vorgenommen werden.. _________________ Jeder Beitrag stellt meine eigene Meinung dar, hat mit der meines Arbeitgebers nichts zu tun und kann von der Meinung meines AG abweichen.
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