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Verfasst am: 12.03.09, 14:47 Titel: Werstatt erkennt gravierende Mängel nicht
Hallo,
nehmen wir mal an, A birngt sein Auto zur Inspektion und anschließendem TÜV zu einer freien Werkstatt.
Die Werkstatt repariert und tauscht Klimaanlage, Scheibenwischer, Ölfilter und Öl, Scheibenbremsanlage. Die Werkstatt weißt auch darauf hin, dass der Zahnriemen getauscht werden müsste.
A lässt den Zahnriemen aber vorerst nicht wechseln.
Die TÜV-Untersuchung besteht das Auto.
A bezahlt die komplette Rechnung unter Vorbehalt (gebranntes Kind).
Zwei Monate später möchte A von einem Bekannten B (der in einer Fachwerkstatt angestellt ist) den Mangel vom Zahnriemen beheben lassen.
B stellt beim Check des Autos weitere gravierende Mängel fest. Achsfeder hinten gebrochen, Achslager vorn ausgeschlagen, Reifen vorn mit Blasenbildung an der Flanke.
A würde nach der Reperatur vor 2 Monaten von knapp 600€ auf erneute 1000€ kommen.
1. Was kann A machen?
2. Hätten solche gravierenden Mängel nicht vom TÜV Prüfer erkannt werden müssen?
3. Hat sich der TÜV Prüfer strafbar gemacht?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 12.03.09, 17:05 Titel:
ad 1.
Reparieren lassen. Der Auftrag an die Werkstatt beinhaltete ja wohl nur "für den TÜV fertig machen", was ja anscheinend getan wurde (sonst hätte der Wagen nicht bestanden). Außerdem wäre es ja wohl auch teurer geworden, wenn die Schäden damals schon repariert worden wären - oder wurde vorher eine Pauschale ausgemacht?
ad 2.
Möglich. Aber bekanntermaßen ist TÜV ja keine Garantie dafür, daß der Wagen in Ordnung ist.
ad 3.
An welche Straftat denken Sie denn? Nachlässiges Erfüllen seiner Pflicht ist noch keine Straftat. Oder vermuten Sie, der Prüfer wurde von der Werkstatt bestochen? Das würde auch keinen Sinn machen, denn die Werkstatt hätte die Mängel ja auch beheben und dem A in Rechnung stellen können. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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