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Verfasst am: 12.03.09, 16:22 Titel: Ausgeführe Leistungen, nicht berechnet, auf Rechnung?
Hallo,
Allgemeine Frage: Ein Unternehmer schreibt Rechnung an Privatperson. Er liefert versandkostenfrei. Muss er die die Lieferung auch auf die Rechnung schreiben, also Versandkosten = 0,00 EUR?
Verfasst am: 12.03.09, 17:12 Titel: Re: Ausgeführe Leistungen, nicht berechnet, auf Rechnung?
markush hat folgendes geschrieben::
Muss er die die Lieferung auch auf die Rechnung schreiben, also Versandkosten = 0,00 EUR?
Ich wüsste jetzt nicht, warum er Sachen für 0 Euro auf die Rechnung schreiben sollte , die er nicht berechnet hat.
Möchten sie dann auch draufstehen haben:
Über den Auftrag gefreut - 0 Euro
Mit fröhlichem Gesicht eingetütet - 0 Euro
Die Sekretärin hat mich dabei angelächelt - 0 Euro
Der Lehrling hat's in den Wagen geladen - 0 Euro ..
Bei Hotelübernachtung kenn ich sowas. Das Finanzamt zieht einem das Frühstück von den Übernachtungskosten ab (hat man ja zu Hause eingespart) - es sei denn auf der Rechnung steht: "Übernachtung ohne Frühstück".
Verfasst am: 12.03.09, 17:48 Titel: Re: Ausgeführe Leistungen, nicht berechnet, auf Rechnung?
markush hat folgendes geschrieben::
Muss er die die Lieferung auch auf die Rechnung schreiben, also Versandkosten = 0,00 EUR?
Ich wüsste jetzt nicht, warum er Sachen für 0 Euro auf die Rechnung schreiben sollte , die er nicht berechnet hat.
Möchten sie dann auch draufstehen haben:
Über den Auftrag gefreut - 0 Euro
Mit fröhlichem Gesicht eingetütet - 0 Euro
Die Sekretärin hat mich dabei angelächelt - 0 Euro
Der Lehrling hat's in den Wagen geladen - 0 Euro ..
Bei Hotelübernachtung kenn ich sowas. Das Finanzamt zieht einem das Frühstück von den Übernachtungskosten ab (hat man ja zu Hause eingespart) - es sei denn auf der Rechnung steht: "Übernachtung ohne Frühstück".
Verfasst am: 12.03.09, 17:53 Titel: Re: Ausgeführe Leistungen, nicht berechnet, auf Rechnung?
markush hat folgendes geschrieben::
Muss er die die Lieferung auch auf die Rechnung schreiben, also Versandkosten = 0,00 EUR?
Ich wüsste jetzt nicht, warum er Sachen für 0 Euro auf die Rechnung schreiben sollte , die er nicht berechnet hat.
Möchten sie dann auch draufstehen haben:
Über den Auftrag gefreut - 0 Euro
Mit fröhlichem Gesicht eingetütet - 0 Euro
Die Sekretärin hat mich dabei angelächelt - 0 Euro
Der Lehrling hat's in den Wagen geladen - 0 Euro ..
Bei Hotelübernachtung kenn ich sowas. Das Finanzamt zieht einem das Frühstück von den Übernachtungskosten ab (hat man ja zu Hause eingespart) - es sei denn auf der Rechnung steht: "Übernachtung ohne Frühstück".
Verfasst am: 13.03.09, 14:23 Titel: Re: Ausgeführe Leistungen, nicht berechnet, auf Rechnung?
hws hat folgendes geschrieben::
markush hat folgendes geschrieben::
Muss er die die Lieferung auch auf die Rechnung schreiben, also Versandkosten = 0,00 EUR?
Ich wüsste jetzt nicht, warum er Sachen für 0 Euro auf die Rechnung schreiben sollte , die er nicht berechnet hat.
Möchten sie dann auch draufstehen haben:
Über den Auftrag gefreut - 0 Euro
Mit fröhlichem Gesicht eingetütet - 0 Euro
Die Sekretärin hat mich dabei angelächelt - 0 Euro
Der Lehrling hat's in den Wagen geladen - 0 Euro ..
..... pünktlich zahlende Kunden - unbezahlbar...
Mit freundlichen Grüßen
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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