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Angenommen es wird eine Firma gegründet, die als Rechtsform GmbH & Co. KG hat. Sie heisse Y GmbH & Co KG
Diese Firma vermittelt Ferienwohnungen und schliesst hierzu Pachtverträge mit den Eigentümern der Wohnungen ab.
Da es zuvor schon Probleme mit der Zahlung des Vermittlers gab, wurde nun diese neue GmbH & Co. KG gegründet, gegenüber den Eigentümern der Wohnung jedoch insofern verschleiert, daß auf den Pachtverträgen nur Y KG als Vertragspartner stand. Im Handelsregister wurde aber korrekt als Y GmbH & Co. KG eingetragen.
Als die Zahlungen ausblieben, wurde zunächst gegen die Y KG, wie sie im Vertrag beschrieben war, ein Mahnbescheid beantragt. Gegen diesen wurde auch kein Widerspruch eingelegt. Als man diesen dann vollstrecken lassen wollte, fand man auf den angebenen Namen keine Konten.
Erst hier stellte sich für den Kläger heraus, daß die Firma eigentlich Y GmbH & Co. KG heisst.
Auch gegen diese wurde dann ein Mahnbescheid erlassen gegen den diese dann frist und formgerecht Widerspruch eingelegt hat. Vermutlich um Zeit zu gewinnen oder die Kosten des Eigentümers in die Höhe zu treiben, da man vielleicht plant im Falle einer Verurteilung eh in die Insolvenz zu gehen.
Ich frage mich nun, ob die Y GmbH & Co KG, den ersten Mahnbescheid gegen die Y KG, der ja rechtskräftig wurde, nicht gegen sich gelten lassen muss, wenn diese selbst den Anschein erweckt hat, diesen Namen zu tragen?
Gäbe es denn noch andere Ansatzpunkte wie der Eigentümer das Fehlverhalten des Vermittlers ausnutzen könnte?
Herzlichen Dank im Voraus
PS: Vielleicht noch eine Interessante Ergänzung des fiktiven Falls.
Es gab zuvor eine X GmbH, mit der die Pachtverträge zuerst liefen. Diese hat nur sehr sporadisch und nie freiwillig bezahlt. Aus diesem Grund wurde die Y KG (in wirklichkeit ja eine GmbH & Co KG) gegründet um die Gelder direkt nach Eingang zu trennen und anteilig an Vermittler und Eigentümer auszuschütten. Die Eigentümer konnten freiwillig entscheiden ob man in Zukunft den Vertrag mit der vermeintlichen KG hat oder bei der X GmbH bleibt.
Ca. 1 Jahr danach wurde die X GmbH in die Insolvenz geführt und nach abgeschlossenem Verfahren schuldenfrei weitergeführt.
Interessanterweise unterschreibt für alle Unternehmen, obwohl diese unterschiedliche Gesellschafter haben, immer dieselbe Person mit "i.A.", die auch schon bei der X GmbH Gesellschafter war.
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