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Verfasst am: 08.03.09, 12:56 Titel: vom LG rechtswidrige Beschlüsse des AG "kassiert"
Sachverhaltsdarstellung:
Paulchen Panther ist bei dem Insovlenzrichter nicht sehr beliebt, Er befindet sich sozusagen "im Streit" mit dem Insolvenzrichter Destruktivus.
Der Destruktivus fällt Urteile, die von Paulchen Panther mit Rechtsmitteln angegriffen werden.
Das Landgericht hebt drei Beschlüsse des Destruktivus auf und schreibt im LG-Beschluss, dass die jeweilige Entscheidung des Amtsrichters rechtswidrig war.
Kann Paulchen Panther wegen der vom LG festgestellten rechtswidrigen Beschlüsse
Schadensersatz fordern ?
Ist dieser an die Anstellungskörperschaft des AR (gem. 839A BGB i.V. mit Art.14 GG)
zu richten ?
Kann Paulchen Panther, da zu befürchen ist, dass Destruktivus weitere rechtswidrige Beschlüsse fällt, Vorsorge auf Ablösung des Destruktivus stellen? Oder Antrag auf
Befangenheit ?
Im www.. finden sich weitere veröffentlichte Urteile z.B. des BGH, die Urteile des Destruktivus als rechtswidrig benennen. Darüberhinaus ist der Destruktivus von einer Gruppe Anwälte wegen seiner anhaltenden Nähe zum Finanzamt als Insorichter vom Verfahren zurückgenommen
und hat mehrer Befangenheitsanträge in verschiedenen Verfahren nicht überstanden und sich selbst als befangen erklärt.
Kernfrage: Schadenseratz wegen rechtswidriger Beschlüsse möglich ?
Verfasst am: 08.03.09, 13:23 Titel: Re: vom LG rechtswidrige Beschlüsse des AG "kassiert&q
Hallo,
Balu der Bär hat folgendes geschrieben::
Kann Paulchen Panther wegen der vom LG festgestellten rechtswidrigen Beschlüsse
Schadensersatz fordern ?
Möglich, da das Spruchrichterprivileg des § 839 Abs. 2 BGB hier nicht gilt. Es müsste aber auch ein Verschulden des Richters vorliegen und bewiesen werden, was sich als recht schwierig darstellt.
Zitat:
Ist dieser an die Anstellungskörperschaft des AR (gem. 839A BGB i.V. mit Art.14 GG)
zu richten ?
Hier gegen das Bundesland (meines Wissens)
Zitat:
Kann Paulchen Panther, da zu befürchen ist, dass Destruktivus weitere rechtswidrige Beschlüsse fällt, Vorsorge auf Ablösung des Destruktivus stellen?
Eine solche Ablösung ist aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit (Art. 97 GG) problematisch. Der Richter kann aber bei der nächsten Geschäftsverteilung anders eingesetzt werden.
Zitat:
Oder Antrag auf
Befangenheit ?
Möglich.
Zitat:
Im www.. finden sich weitere veröffentlichte Urteile z.B. des BGH, die Urteile des Destruktivus als rechtswidrig benennen.
Das ist völlig normal. Der BGH hebt ständig irgendwelche Urteile irgendwelcher Gerichte auf. Das liegt teilweise garnicht mal daran, dass das aufgehobene Urteil "falsch" war, sondern daran, dass der BGH eine andere (von mehreren vertretbaren) Rechtsansichten hat.
Zitat:
Darüberhinaus ist der Destruktivus von einer Gruppe Anwälte wegen seiner anhaltenden Nähe zum Finanzamt als Insorichter vom Verfahren zurückgenommen
und hat mehrer Befangenheitsanträge in verschiedenen Verfahren nicht überstanden und sich selbst als befangen erklärt.
Wie gesagt, ein Befangenheitsantrag ist möglich. Ob er Erfolg hat, kann hier keiner sagen.
Zitat:
Kernfrage: Schadenseratz wegen rechtswidriger Beschlüsse möglich ?
Ja, so Verschulden vorliegt und bewiesen werden kann.
Verfasst am: 09.03.09, 14:33 Titel: Re: vom LG rechtswidrige Beschlüsse des AG "kassiert&q
cmd.dea hat folgendes geschrieben::
Hallo,
Zitat:
Im www.. finden sich weitere veröffentlichte Urteile z.B. des BGH, die Urteile des Destruktivus als rechtswidrig benennen.
Das ist völlig normal. Der BGH hebt ständig irgendwelche Urteile irgendwelcher Gerichte auf. Das liegt teilweise garnicht mal daran, dass das aufgehobene Urteil "falsch" war, sondern daran, dass der BGH eine andere (von mehreren vertretbaren) Rechtsansichten hat.
Gruß
Dea
Danke für das Statement, wenn Urteile wegen unterschiedlicher Rechtsansichten aufgehoben werden, ist jenes in Ordnung und das wird in den Urteilen gleichsam so benannt, aber wenn vorangegangene Urteile im Aufhebungsurteil als "rechtswidrig" benannt werden, hat das doch mit Aufhebung wegen unterschiedlicher Rechtsauffassung nichts mehr gemein....
In einigen veröffentlichen Urteilen des BGH ist aufgeführt:
"Der Rechtsbeschwerdesteller beantragt, die Rechtswidrigkeit des Beschlusses
festzustellen....."
welchen Grund hat denn ein Beschwerdeführer, wenn ein Gericht nach seiner Auffassung einen rechtswidrigen Beschluss gefasst hat, der bereits zu seinem Nachteil vollstreckt oder abgelaufen ist, noch nachträglich die Rechtswidrigkeit feststellen zu lassen ?
Um das semantische offensichtliche also einmal auf den Punkt zu bringen:
Es ist zu unterscheiden zwischen der "Rechtswidrigkeit" des Inhalts eines Urteils oder der "Rechtswidrigkeit" des Verhaltens des Richters.
Wenn ein Richter ein Urteil zu einem Sachverhalt fällt, und eine höhere Instanz diese Entscheidung aufhebt, da sie eine Tatsachen- oder Rechtsfrage anders sieht, bedeutet das nur in den allerseltensten Fällen ein rechtswidriges Verhalten des Richters.
Denn genau das ist "richten" nun einmal seinem Wesen nach - wertungsoffene Rechtsfragen eigenständig, aber innerhalb eines vom Gesetz gesteckten Rahmens zu entscheiden. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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