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drohbrief an eltern

 
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cecilia
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.01.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 25.02.05, 14:44    Titel: drohbrief an eltern Antworten mit Zitat

Mal angenommen, Eltern erhielten folgendes Schreiben, auf Schulbriefpapier auch noch, allein gerichtet an Mutter obwohl Elternehepaar (natürlich bde. sorgeberechtigt):
.....................................................................................................
Sehr geehrte Frau .......,

mein Schüler XY hat mir am x.y. .05 berichtet, dass Sie ihn beauftragt habem, er solle mir sagen, dass z (Kind der Adressatin) von Ihnen aus meiner Klasse abgemeldet wurde, weil ich ihm keine Chance gegeben habe und ich Sie nicht über die Unterrichtsstörungen z`s informiert habe.
Die von Ihnen gemachten Äußerungen sind falsch.
Sie haben vorsätzlich die Unwahrheit gesagt.
Ich fordere Sie hiermit auf, derartige Verleumdungen zu unterlassen.
Anderenfalls werde ich zivil- und strafrechtliche Schritte gegen Sie einleiten.

Unterschrift (Lehrkraft)
...............................................................
Die getätigten Unterstellungen entbehren jeder Grundlage, da Mutter von z kein Kind "beauftragt" hat, was auch immer auszurichten.....

In der Tat hat aber Lehrkraft erst kurz vor Weihnachten Eltern über ihrer Ansicht nach schlechtes Verhaltes des z und unzureichende Leis´tungen informiert mit dem Zweck allein, Kind z an die So-Schule zu überstellen, womit die Eltern z nicht einverstanden waren. Kind z ist nicht lernbehindert.

z hat inzwischen mit Erfolg die Schule gewechselt.

Wie reagiert man am geschicktesten auf ein solches Schreiben?


LG cecilia
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kaktusbluete
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 65

BeitragVerfasst am: 25.02.05, 15:14    Titel: Re: drohbrief an eltern Antworten mit Zitat

Zitat:
Wie reagiert man am geschicktesten auf ein solches Schreiben?


Gar nicht... noch dazu, wenn der Schulwechsel bereits vollzogen ist
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cecilia
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.01.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 28.02.05, 10:13    Titel: Antworten mit Zitat

Leider gibt die Schule ihr Ansinnen "Sonderschule" nicht auf.....

Am Sa. kam ein Einschreibebrief mit Aufforderung an der Überprfg.Woche in der So-Schule ab Donnerstag teilzunehmen (interessanterweise mit dem Hinweis -Nachrichtlich an Schule.... = EX-Schule.......)

Auf diesem Schreiben fehlt JEDER Hinweis auf eine erfolgte rechtsgültige Klassenkonferenz mit Beschluss..., auf eine Rechtshilfebelehrung.........

Eine simple Fotokopie, handschrftl. Termin und daten des Kindes eingefügt.

Gutachter soll ausgerechnet der Mensch der So-Schule sein, der schon auf einer Hilfeplankonf. (KEINE Klassenkonf!) sich mit "So-Schule" aus dem Fenster lehnte---keine "neutrale" Person also.......

Rücksprache mit Rektor der neuen Schule: sagt,´Kind ist kein So-Schulkind.......

Das ganz "stinkt" mehr als gewaltig........

Ratschläge gern erbeten.......

LG cecilia
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Dr. Christian Birnbaum
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 391
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 28.02.05, 12:06    Titel: Antworten mit Zitat

Sie müssten ein paar Informationen geben: Bundesland, Schulart, Alter des Kindes, Schulklasse.

Birnbaum
www.birnbaum.de
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cecilia
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.01.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 28.02.05, 12:49    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, gern...

Niedersachsen, Hauptschule, 5.Klasse , Kind 12,2 Jahre alt, wiederholt derzeit die 5., weil nach dem Besuch der 5.Kl.- O-Stufe- (bis Sommer 2004) sehr miserables Zeugnis.

Wdh. wäre rechtlich nicht nötig gewesen, weil die alte O-Stufe keine Nicht-Versetzung kannte, alle Kinder mit in die 6.Klasse gingen.

Das wurde den Eltern nicht gesagt. Sie wurden aufgefordert, das Kind die 5.Kl. nochmals machen zu lassen, HS dann.

Nachdem die 5.Kl-HS-KL ab Dez. mit Vehemenz auf So-Schule bestand, hat das Kind am 10.02. an eine andere HS gewechselt. Dort unauffällig.
Kinderneurol. Gutachten belegt: Regelschulkind (IQ 103 nach HAWIK III).

MfG Cecilia
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Inkognito
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 3898

BeitragVerfasst am: 28.02.05, 19:57    Titel: Antworten mit Zitat

cecilia hat folgendes geschrieben::
Nachdem die 5.Kl-HS-KL ab Dez. mit Vehemenz auf So-Schule bestand, hat das Kind am 10.02. an eine andere HS gewechselt. Dort unauffällig.
Kinderneurol. Gutachten belegt: Regelschulkind (IQ 103 nach HAWIK III).


Hoff. schr. d. Ki. wenigstens g. Worte u. Sätze.

Inkognito
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Dr. Christian Birnbaum
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 391
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 01.03.05, 05:09    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage der möglichen Beschulung auf einer Sonderschule sollte nach Möglichkeit in der Grundschul- spätestens in der Orientierungsphase geklärt werden. Danach ist die Überweisung auf die Sonderschule nur noch in besonderen Ausnahmefällen möglich. Wenn sich das Verfahren noch etwas hinzieht, wird es sich also erledigt haben.

Ich verstehe immer noch nicht, was die frühere Schule noch mit dem Verfahren zu tun hat, die sind nicht mehr zuständig.

Birnbaum
www.birnbaum.de
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cecilia
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.01.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 01.03.05, 08:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Herr Dr. Birnbaum,

DAS verstehen wir alle nicht.....

"Bestenfalls" ist es "Schlamperei", weil die Ex-Schule es u.U. in 14 Tagen nicht geschafft hat, die Schulleitung der nur 150 m entfernten So-Schule (gegenüber) über den Schulwechsel zu unterrichten (schrftl./tel. oder persönlich...).


Ja, ich kenne das Urteil von Ihrer HP zum Thema "späte Überwsg"... Winken)

Das Kind hat die GS mit Bravour und ohne Wdh.-Runden geschafft, Schnitt von 3,1 !
Ohne jede Lernanstrengung übrigens...
Dieses "nicht Lernen gelernt" hat dann an der O-Stufe zu den schlechten Noten geführt.

Wäre es ein "lernbehindertes" Kind, wäre es leistungsmäßig schon an der GS sehr auffällig gewesen....

Gestern an der neuen Schule Diktat zurück, für alle anderen Kinder "geübt", für dieses Kind "ungeübt", weil gleich nach Umschulung geschrieben -----> siehe da : Steigerung um 2 Noten und Halbierung der Fehlerzahl UND damit "überm Strich"... Und da ist noch mehr drin!

MFG Cecilia
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cecilia
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.01.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 11.03.05, 08:43    Titel: Antworten mit Zitat

Nun gibt es ein neues Schreiben der So-Schule.

Man behauptet, es hätte im November eine Klassenkonf. gegeben, die die Einleitung eines so-päd-Ü-Verfahrens beschlossen hätte. Dies sei den Eltern schrftl. mitgeteilt worden. Desweiteren gäbe es "Protokolle".
Die Tatsache, dass das Kind seit Wochen ohne Leistungs-/oder sonstige Probleme eine andere Schule besuchte, führe nicht zu einer Einstellung des Verfahrens. Lediglich würde sich die Zuständigkeit der So-Schule ändern...

Die Eltern haben niemals irgendwelche Schreiben oder Infos über eine erfolgte Klassenkonf. erhalten... -> schon allein das ist m.E. rechtswidrig...
Beide Eltern haben mir ebenso versichert, niemals irgendwo irgend etwas unterschrieben zu haben.

Wer ist da nun in der Beweispflicht? Müssen die Eltern beweisen, dass sie nichts bekommen haben? Oder muss die Schule mit Unterschrift/Rückschein o.ä. nachweisen, dass sie es fristgerecht geschickt haben?

Desweiteren gibt es außerschulische Zeugen, die per Aussage belegen könnten, dass weder die abgebende Schule noch die zur Aufnahme bereite Sonderschule "ergebnisoffen" war---------> d.h. andere Möglichkeiten für das Kind zur Vermeidung der So-Schule---> Schulwechsel bei gleichzeitiger umfassender außerschulischer Hilfe .....wurde nicht in Erwägung gezogen...

Wir haben nun im nächsten Schreiben eine Kopie der genannten Schreiben sowie den Nachweis gefordert, dass sie an die Eltern geschickt worden sind.
Am liebsten möchten wir eine Kopie der Schulakte, da der ganze Vorgang mehr als rätselhaft ist.

cecilia
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cecilia
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.01.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 12.03.05, 15:29    Titel: Antworten mit Zitat

Nach gründlicher Recherche wird die Sache immer rätselhafter...

Im jüngsten Schreiben ist als Datum für Klassenkonf. und Brief an die Eltern (haben die nie erhalten - scheint auch kein Einschreiben gewesen zu sein) ein Tag im Nov. 04 genannt.
Gespräch mit Eltern mdl. in der Schule (bei telef. Einladung, statt schrftl. wie vorgesehen!) 10 Tage später... - bestreiten auch die ELtern nicht...

Dort wurde das Gespräch wie folgt geführt:

Eltern fanden sich mit Schulleiter, Sonderschullehrer und KL wieder, wurden mit dem Ansinnen "´Sonderschule" konfrontiert...
"Sie haben 14 Tage Zeit, Ihr Kind freiwillig dort anzumelden. Sollten wir ´nach diesen 14 Tagen nichts von Ihnen hören oder falls Sie andere Wege einschlagen wollen, werden wir eine Klassenkonferenz abhalten und Ihr Kind von uns aus einweisen!"

In div. Telfonaten an den nächsten Tagen setzte KL die Eltern weiter unter Druck, Mutter machte daraufhin eine "Besichtigung" in der So-Schule, befand aber die Schulform als nicht die Richtige für ihr Kind und suchte "andere Wege"---> fand sie auch (Umschulung!)

Juristisch betrachtet (die SS und die EX-HS trachten weiter nach den so.päd ÜV, obwohl das Kind inzwischen sehr erfolgreich eine andere Schule besucht!):

Was kann man wg. des offenbar falsch abgelaufenen Verfahrens (Daten---Richtige Reihenfolge: ERST elterninfo, DANN Konferenz) sowie des m.E. Nötigungsversuchs --> "freiwillige " Anmeldung auf soSchule tun?

Die Schulakte liegt den Eltern leider noch nicht vor.

Welche Zwecke kann man hinter einem solchen Ablauf vermuten?

MfG Cecilia
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