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Verfasst am: 12.03.09, 19:31 Titel: Mutter will nicht erreichbar sein
Hallo ihr,
V hat eine 12j. Tochter die regelmäßig alle 14 Tage über's We kommt.
V hat auch mit der KM gemeinsames Sorgerecht.
Tochter hat ein Handy. Leider ist die Tochter nicht immer erreichbar, weil mal das Akku leer ist oder sie ihr Handy eben gerade mal nicht findet. Teeneger halt.
Die Kindesmutter (KM) hat auch ein Handy, kein Festnetzanschluß, weigert sich aber ihre Nummer V zugeben.
Wenn mal V was mit der KM besprechen will, läuft alles über das Kind was V ziemlich ärgert. V muß dann auch immer mit der Tochter rum diskutieren, weil die Tochter eigentlich nicht will das der V sich mit der KM austauscht aus Angst es gibt Streit, der leider viel zu oft vorkommt.
Andersherum, wenn die Tochter am We bei V etwas passiert, Gott bewahre, kann V noch nicht einmal die KM informieren.
Ist die KM verpflichtet ihre Handynummer, da sie ja kein Festnetz hat, herauszugeben?
Denn das ist kein gesunder Zustand, für keinen.
Dann hat V eben erfahren, von der Tochter natürlich, dass die Tochter 4 Tage im KH lag und bei ihr diverse Untersuchungen wie CT, Magenspieglung u.v.m. gemacht wurden. Das die Kleine im KH war, erfuhr V erst nach der Entlassung.
Die KM hat weder V über den KH-Aufenthalt informiert noch hat die KM irgendeine Zustimmung für diverse Untersuchungen eingeholt. Müsste V nicht mitunterschreiben, da ja gemeinsames Sorgerecht ist?
Hätte der Arzt ohne Zustimmung des V diese Untersuchungen machen dürfen?
Sicher, die KM wird den Arzt diesbezüglich angelogen haben, aber liegt da nicht ein Vergehen vor? Von Seiten der Mutter.
Fragen über Fragen, deshalb danke schonmal für die Geduld.
V möchte der KM einen Brief schreiben, da bei Telefonaten ständig der Hörer aufgelegt wird, und ein persönliches Gespräch ist so gut wie unmöglich, weil die KM nie da ist wenn V die Kleine abholt bzw. zurück bringt. Und ein spontaner Besuch ist auch nicht möglich, da beide Wohnorte 200 Km auseinander liegen.
All diese Punkte, die V bemängelt, sind die irgendwo geregelt? So das V der KM dies Schwarz auf Weiß belegen kann.
So einfach kann das nicht sein, stelle ich mir vor. Denn wenn beide das Sorgerecht haben, die Tochter aber bei der KM lebt, muss diese auch erreichbar sein. Soll V Telegramme schicken oder sich eine Trommel anschaffen?
es gibt kein Gesetz, wonach ein Mensch überhaupt ein Telefon haben muß. Vielleicht beantwortet dies auch alle anderen Fragen.
Stimmt, zwingen kann man keinen. Aber es ist nicht schön, für keinen. naja, da kann man nix machen.
Zitat:
So einfach kann das nicht sein, stelle ich mir vor. Denn wenn beide das Sorgerecht haben, die Tochter aber bei der KM lebt, muss diese auch erreichbar sein.
So hatte sich das V auch gedacht, allein aufgrund des gemeinsamen Sorgerechts.
Aber anscheinend ist der Sachverhalt doch anders.
Zitat:
Soll V Telegramme schicken oder sich eine Trommel anschaffen?
Verschickt man heute noch Telegramme?
Einen Computer und somit Internet besitzt weder die Tochter noch die Mutter, denn das würde auch vieles vereinfachen.
Ich würde mich freuen wenn ihr vielleicht noch etwas über mein zweites Posting, wo es um den KH-Aufenthalt und den damit verbundenen Untersuchen sagen könntet.
Ich würde mich freuen wenn ihr vielleicht noch etwas über mein zweites Posting, wo es um den KH-Aufenthalt und den damit verbundenen Untersuchen sagen könntet.
GLG Lydia
Genau darum geht es mir. Ich kann mir nicht vorstellen, dass, wenn beide das Sorgerecht haben, der eine dem anderen das Sorgerecht faktisch entzieht und allein entscheidet, indem er "nicht erreichbar" ist. Ansonsten würde ich das auch nicht in Frage stellen. Aber bei diesem Sachverhalt schon.
Ich würde da glatt mal einen Anwalt fragen, ob hier nicht eine Möglichkeit des Zwangs der KM gegenüber durchgesetzt werden kann, eine Kontaktsmöglichkeit bereit zu stellen.
Zuletzt bearbeitet von Questor am 15.03.09, 18:49, insgesamt 1-mal bearbeitet
soweit ich das weis, braucht der Arzt für das o.g. nur eine Unterschrift.
Beide Eltern müssen nur dann unterschreiben wenn es OP`s oder gefährliche Eingriffe geht.
Genau darum geht es mir. Ich kann mir nicht vorstellen, dass, wenn beide das Sorgerecht haben, der eine dem anderen das Sorgerecht faktisch entzieht und allein entscheidet, indem er "nicht erreichbar" ist. Ansonsten würde ich das auch nicht in Frage stellen. Aber bei diesem Sachverhalt schon.
Hintergrund war ja, das V festgelegte Telefonzeiten mit der Tochter ausmacht. Und an dem besagten verabredeten Tag mit der Tochter, ging die Tochter nicht ans Handy. Ganze 5 Tage hat V ununterbrochen die Tochter zuerreichen versucht, denn V machte sich große Sorgen, denn solange war die Tochter noch nie nicht erreichbar.
Am 6. Tag dann endlich ging die Tochter ans Handy und berichtete ihrem Vater das sie Krank sei, im KH gelegen hatte und es ihr gar nicht gut ging. Von der Mutter weit und breit keine Spur. Wie so oft. V hofft am Montag die Mutter zu erreichen, natürlich über das Handy der Tochter. Die Tochter weiß bescheid, dass V die Mutter sprechen möchte. Ob sie da sein wird....keine Ahnung
Zitat:
Ich würde da glatt mal einen Anwalt fragen, ob hier nicht eine Möglichkeit des Zwangs der KM gegenüber durchgesetzt werden kann, eine Kontaktsmöglichkeit bereit zu stellen.
V wird wohl nichts anderes übrig bleiben.
Zitat:
soweit ich das weis, braucht der Arzt für das o.g. nur eine Unterschrift.
Beide Eltern müssen nur dann unterschreiben wenn es OP`s oder gefährliche Eingriffe geht.
...
Ich würde da glatt mal einen Anwalt fragen, ob hier nicht eine Möglichkeit des Zwangs der KM gegenüber durchgesetzt werden kann, eine Kontaktsmöglichkeit bereit zu stellen.
Es gibt keine Pflicht zum Telefonanschluß oder zur Entgegennahme eines Anrufes.
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 15.03.09, 19:57 Titel:
Lydi hat folgendes geschrieben::
Zitat:
soweit ich das weis, braucht der Arzt für das o.g. nur eine Unterschrift. Beide Eltern müssen nur dann unterschreiben wenn es OP`s oder gefährliche Eingriffe geht.
sehe ich es richtig, dass bei Notoperationen die Unterschrift eines Sorgeberechtigten reicht? Wäre doch Unsinn, wegen einer fehlenden Unterschrift die rettenden Maßnahmen nicht durchführen zu können.
Wie wäre die Rechtslage, wenn der Ehepartner einer allein sorgeberechtigten Mutter in eine solche Entscheidungssituation gerät? Reicht das sogenannte "kleine Sorgerecht" in diesem Fall aus oder muss tatsächlich erst die Mutter erreicht (und damit möglicherweise das Leben des Kindes gefährdet) werden?
ich kenn das aus dem Betreuungsrecht. Da muss der Betreuer bei Lebensgefährlichen Operationen das Vormundschaft einbeziehen. Allerdings nicht bei Not OP`s
sehe ich es richtig, dass bei Notoperationen die Unterschrift eines Sorgeberechtigten reicht? ...
Hallo MichaelaT,
bei lebensrettenden OP's reicht eine Unterschrift in der Regel aus. Anders bei Behandlungs-OPs. Da werden - je nach Sorgerechtsregelung - beide Unterschriften benötigt.
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