Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Gartenhütte beim Katasteramt eintragen lassen...
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Gartenhütte beim Katasteramt eintragen lassen...

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Baurecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Tilo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.04.2005
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 14:50    Titel: Gartenhütte beim Katasteramt eintragen lassen... Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

folgendes Problem:

Auf einem Grundstück steht seid über 25 Jahre eine Gartenhütte mit Spitzdach. Vor einigen Wochen wurden von der Ortschaft Luftaufnahmen zum Datenabgleich beim Katasteramt gemacht...dabei ist denen aufgefallen das die Hütte nicht erfasst ist. Vom Katasteramt (modern Amt für Bodenmanagment) kam eine Aufforderung das die Hütte vermessen und eingetragen wird und dadurch eine Gebühr fällig wird.
Da der Garten umgestaltet wird und die Hütte eventuell abgerissen bzw. umgebaut wird, wurde vom Amt Aufschub gewährt.
Leider kann oder mag dort niemand eindeutig beantworten ab wie viel qm oder ab welcher Größe solch eine Hütte Eintragungspflichtig ist.
Wer kann mir hier Info geben.
Wichtig die Hütte steht in Hessen! Hier scheint es von Bundesland zu Bundesland unterschiede zu geben.

Danke
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
schleiden
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.08.2005
Beiträge: 153

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 15:27    Titel: Antworten mit Zitat

In NRW ist alles über 10qm Grundfläche einmessungspflichtig.

In Hessen kann das anders sein.

Die Leute auf dem Amt müßen in jedem Fall sagen können, ab welcher Grundfläche die Einmessung erfolgen muß. Es gibt immer maßgebliche Vorschriften, die das regeln.

Viele Grüße

sch.........
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Tilo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.04.2005
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

erstmal danke für die schnelle Antwort...in NRW ist halt alles einfacher wobei es ja auch da noch folgende Ausnahme gibt..."Ebenso unterliegen Gebäude von geringer Grundrissfläche (unter 10 m²) oder Bedeutung (z.B. Gartenhäuser in Kleingartenanlagen, Behelfsbauten, fliegende Bauten, überdachte Stellplätze) sowie Gebäude die vor 1972 erbaut wurden nicht der Einmessungspflicht"
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
schleiden
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.08.2005
Beiträge: 153

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 17:16    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, es gibt im amtlichen Vermessungs- und Katasterwesen zwischen den Bundesländern erhebliche
Unterschiede.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Baurecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.