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Verfasst am: 12.03.09, 20:35 Titel: ??? von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende SGB III
Im SGB III ist immer wieder ...von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende ... zu lesen.
Siehe auch z.B. §48 SGB III "Trainingsmaßnahmen"; was ist damit eigentlich ganz genau gemeint?
Verfasst am: 12.03.09, 21:54 Titel: Re: ??? von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende SGB II
Potreli hat folgendes geschrieben::
Im SGB III ist immer wieder ...von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende ... zu lesen.
Siehe auch z.B. §48 SGB III "Trainingsmaßnahmen"; was ist damit eigentlich ganz genau gemeint?
Damit ist gemeint, daß die Arbeitsagentur nicht warten muß, bis jemand arbeitslos ist, sondern in den vom Gesetz vorgesehen Fällen schon vorher Maßnahmen anbieten und Leistungen gewähren kann. Ist doch eigentlich ganz sinnvoll. _________________ „Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
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