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Rechenfehler bei Kündigungsfrist durch AG

 
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dgausb
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.03.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 14:38    Titel: Rechenfehler bei Kündigungsfrist durch AG Antworten mit Zitat

Folgendes fiktives Problem:
Wenn ein AG den AN kündigt und er sich bei den Daten bezüglich des Termins der Kündigung und Ausscheidung aus der Firma verrechnet. Wie ist dass dann mit den Fristen? Müssen diese dann neu angesetzt werden?
Nun wurde der AG auf den Rechenfehler hingewiesen und der AG hat eine neue Kündigung geschickt. Allerdings ist nun ein Kündigungdatumund auch Absendedatum, welches inzwischen in der Vergangenheit liegt angegeben. Geht das? Ich empfinde, das der AG dem AN eine Kündigung mit neuen/aktuellen Fristen zustellen muss, oder??

Wie ist die Rechtslage??

Danke für Eure Mühe...Daniel
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 22:37    Titel: Antworten mit Zitat

Meines Wissen wird ein falsch angegebene Kündigungsfrist in einer Kündigung in die richtige Frist umgedeutet. Die Kü. selber wird durch eine falsche Frist nicht unwirksam.

MfG
Matthias
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Smiler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 08:35    Titel: Re: Rechenfehler bei Kündigungsfrist durch AG Antworten mit Zitat

dgausb hat folgendes geschrieben::
Allerdings ist nun ein Kündigungdatum
und auch Absendedatum, welches inzwischen in der Vergangenheit liegt angegeben. Geht das?

Das Absendedatum oder das Datum zu dem die Kündigung ausgestellt wurde ist vollkommen wurscht. Entscheidend sind das Datum an dem die Kündigung zugegangen ist und zu welchem Datum gekündigt wird.
Eine in die Vergangenheit gerichtete Kündigung ist nicht möglich.
Will man gegen die Kündigung vorgehen an die drei Wochenfrist ab Zugang denken, will man nur gegen die fehlerhafte Frist klagen muss man die drei Wochenfrist nicht zwingend einhalten.
Zitat:
Ich empfinde, das der AG dem AN eine Kündigung mit neuen/aktuellen Fristen zustellen muss, oder??Wie ist die Rechtslage??

Eine Kündigung, ist eine Kündigung, durch eine erneute Kündigung verliert die alte nicht ihre Wirkung.
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