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recht.de :: Thema anzeigen - Was passiert wenn AG u.ich uns nicht gütlich einigen können?
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Was passiert wenn AG u.ich uns nicht gütlich einigen können?

 
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find_nemo
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Anmeldungsdatum: 16.03.2006
Beiträge: 140

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 09:42    Titel: Was passiert wenn AG u.ich uns nicht gütlich einigen können? Antworten mit Zitat

Ich bräuchte mal euren Rat.

Ich habe vor einigen Monaten 2 Abmahnungen erhalten, gegen die ich auch Klage eingereicht habe. Die erste Abmahnung war wegen einer Sache die ich überhaupt nicht beeinflussen konnte, bei der zweiten Abmahnung wird mir etwas unterstellt das ich nicht getan habe. Daher bin ich eigentlich guter Hoffnung, dass ich gerichtlich erwirken kann, dass beide Abmahnungen aus meiner Personalakte entfernt werden.
Es gab auch bereits einen Güteverhandlungstermin, bei denen die Anwälte meiner Firma eingeräumt haben, dass es bei beiden Abmahnungen darum ging, dass mein Vorgesetzter keine Zusammenarbeit mehr mit mir wünscht und mir wurde eine Abfindung angeboten. Nun bin ich bereits über 10 Jahre in dieser Firma, in einem gewissem Alter wo es für mich auch nicht mehr so einfach ist einen anderen Job zu finden und habe außerdem eine Familie zu versorgen. Kurzum ich kann es mir wirtschaftlich nicht leisten die Firma zu verlassen. (Die Abfindungssume lag bei etwa einem Drittel meines Jahresgehaltes)
Ich habe eine Mediation bzw. eine Versetzung vorgeschlagen, um den Konflikt zu klären.
Ich habe auch in der Güteverhandlung zugestimmt das Verfahren erstmal pausieren zu lassen, damit mein Arbeitgeber Zeit hat meine Vorschläge zu bedenken.
Leider wird mir weiterhin mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen gedroht, so dass ich demnächst Antrag stellen werde das Verfahren wieder aufzunehmen.
Mir ist klar, das ich früher oder später auch noch wegen einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht stehen werde. Was aber passiert dann letzendlich wenn ich und mein AG uns nicht einigen können?
Für mich sieht die Konsequenz dann so aus das ich entweder eine Abfindung akzeptiere von der ich meine Familie nicht ernähren kann, oder alle paar Monate Stammgast bei Arbeitsgericht bin..
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eidechse
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Anmeldungsdatum: 25.06.2008
Beiträge: 419

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 10:08    Titel: Antworten mit Zitat

Erfolgt bei einem Rechtsstreit keine gütliche Einigung, dann wird das Gericht entscheiden und ein Urteil fällen. In der Angelegenehit mit den Abmahnungen dann drüber, ob sie aus der Personalakte zu entfernen sind und bzgl. evt. Kündigungen über die Wirksamkeit der Kündigung. Obsiegt man in einem Kündigungsschutzverfahren, dann muss der AG den AN dann halt weiter beschäftigen.

Im Falle der Kündigungsschutzklage gibt es dann aber auch noch Möglichkeiten ggf. einen Auflösungsantrag zu stellen, bei dem das Gericht dann über die Höhe der Abfindung entscheidet. Es muss aber im Einzelfall geprüft werden, ob die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Wenn man weiß, dass man auf der Abschussliste steht, dann würde ich dazu raten, sich nach einem neuen Arbeitsplatz umzusehen. Denn wirklich glücklich wird man an seinem Arbeitspaltz wohl nicht mehr.
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 10:43    Titel: Antworten mit Zitat

Gegen eine Abmahnung zu klagen ist meiner Ansicht nach nur sinnvoll, wenn man es sich mit seinem Arbeitgeber verscherzen will. Mit den Augen rollen
Ansonsten kommt eine Abmahnung in der Regel erst zum Tragen, falls sie zu einer Kündigung führt.
In diesem Fall wird dann die Abmahnung im Kündigungsschutzverfahren vom Arbeitsgericht meist auf ihre Richtigkeit/Rechtmässigkeit überprüft.
_________________
Wir machen das mit den Fähnchen!
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find_nemo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.03.2006
Beiträge: 140

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 12:09    Titel: Antworten mit Zitat

karli hat folgendes geschrieben::
Gegen eine Abmahnung zu klagen ist meiner Ansicht nach nur sinnvoll, wenn man es sich mit seinem Arbeitgeber verscherzen will. Mit den Augen rollen


DAS Kind ist schon lange in den Brunnen gefallen.

Können beide Seiten einen Auflösungsantrag bei Gericht stellen?
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Dummerchen
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 14:09    Titel: Antworten mit Zitat

Bei einer Klage zwecks Entfernung einer Abmahnung aus der Akte duerfte keine Seite einen Aufloesungsantrag stellen koennen.

Was passiert ist, dass das Gericht ueber die Abmahnung entscheidet. Entweder folgt es deinem AG und die Abmahnungen sind berechtigt und korrekt. Was dein AG dann mit dir macht, wenn du auch nur noch den Hauch einer Verletzung vertraglicher Pflichten begehst, kannst du dir vermutlich vorstellen.
Andererseits kann das Gericht auch deiner Argumentation folgen und die Abmahnungen fuer unwirksam erklaeren. Dein AG wird dann eine Anleitung zum richtigen Schreiben einer wasserdichten Abmahnung erhalten, genannt Urteilsbegruendung. Die naechste Abmahnung wird dann so etwas von gut, besser geht es kaum noch.

Und da wir alle immer wieder Fehler machen, die abgemahnt werden koennten, solltest du vielleicht jetzt schon den Rat von eidechse befolgen:
Zitat:
Wenn man weiß, dass man auf der Abschussliste steht, dann würde ich dazu raten, sich nach einem neuen Arbeitsplatz umzusehen.
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