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Mit Ausweisersatz in Europäischen Ländern reisen

 
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ArturS
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.01.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 00:03    Titel: Mit Ausweisersatz in Europäischen Ländern reisen Antworten mit Zitat

HAllo,undzwar habe ich eine frage ich bestize nur einen Ausweisersatz der befristet ist und immer um 2 JAhre verlängert wird.Jetzte wollte ich fragen da ich kein Reisepass oder so sonstiges besitze ob ich nach Ungarn reisen darf?Wir wollten im Sommer für 1 Woche dahin fliegen.Und ich habe mich informiert man soll ein Personalausweis dabei haben.Aber ich besitze nur den Ausweisersatz geht das damit auch?



Vielen Dank


mfg
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 12:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

welcher Aufenthaltstitel liegt vor?

Was steht zur Identität im AWE?

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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ArturS
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.01.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

Aufenthaltserlaubnis §32 Abs. 1 Nr.2 AufentG
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zur Wieden
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 761

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 21:14    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Und ich habe mich informiert man soll ein Personalausweis dabei haben.Aber ich besitze nur den Ausweisersatz geht das damit auch?

Der Ausweisersatz ist für Reisezwecke nicht ausreichend.

Weshalb besitzt die Person noch immer keinen Nationalpass?

§ 32 Abs. 1 Nr. 2 ist als "Kindesnachzug" erteilt worden. Die Person ist demnach verpflichtet - spätestens ab dem 18. Lebensjahr - einen Nationalpass zu besitzen.
Hier scheint es ein Problem zu geben, das ohne nähere Kenntnis der Staatsangehörigkeit und der Umstände von hier aus nicht beurteilt werden kann.
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ArturS
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.01.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 16:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,das liegt daran da die Person noch unter 18 Jahre alt ist.Aber laut Ausländeramt wurde ihm gesagt er dürfte damit in Europa reisen.



mfg
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zur Wieden
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 761

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 21:31    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Hallo,das liegt daran da die Person noch unter 18 Jahre alt ist.Aber laut Ausländeramt wurde ihm gesagt er dürfte damit in Europa reisen.


Die Tatsache, dass die Person noch nicht 18 Jahre alt ist, beantwortet nicht die Frage, aus welchem Grund diese Person keinen Nationalpass besitzt.

Die angeblich erfolgte Aussage des Ausländeramtes ist unzutreffend.

Sollte es Hinderungsgründe geben, die der minderjährigen Person die Beschaffung eines Nationalpasses unmöglich machen, wäre ggf. die Beantragung eines Reiseausweises für Ausländer gemäß § 5 AufenthV (Aufenthaltsverordnung) in begründeten Fällen möglich. Ob diese Voraussetzung im vorliegenden Fall erfüllt wäre, kann ohne nähere Kenntnis der Sachlage nicht beurteilt werden.

Um zufriedenstellende Antworten zu erhalten, ist es unerlässlich, dass der Fragesteller auch die Fragen der Antwortgeber hier im Forum beantwortet. Leider wurde weder Ronnys Frage nach der Identitätsklärung beantwortet, noch wurde meine Frage nach dem Grund des derzeit nicht vorhandenen Nationalpasses beantwortet.
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