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Nach Scheidung???

 
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alex27
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.03.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 00:08    Titel: Nach Scheidung??? Antworten mit Zitat

Hallo
Ich bin ausländer und bin seit 2003 in Deutschland. Ich habe im Jahr 2005 ein Deutsche kennen gelernt und im Nov 2005 heirat gemacht. Nun gibts problem und sie wollte von mir Scheideung haben. Letzte woche ich habe von Amtgericht eine Brief bekommen um prozesskostenhilfe zu antragen. Aber dort ist geschrieben dass ich seit feb 2008 getrennt lebt. Das ist nicht wahr. Aber ich wollte kein streitt haben und wollte die datum akzeptieren.
Das bedeutet ich habe mit meine Frau mehr als zwei jahre gewohnt. ich habe bis jetzt keine sozial hilfe bekommen aber meine Frau hat schon. ich habe jede monat ca 450 euro arbeit gemacht. ich habe bis mai 2010 aufenthalterlaubnis.

Ich wollte Ihnen fragen was will nun mit meine aufenthalterlaubnis nach mai 2010 passiert.
Darf ich in Deutschland bleiben?
Wie ist die Rechtslage.
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wann wurde erstmals wegen der Ehe mit der Deutschen eine AE erteilt?

Ist bekannt, warum noch keine Niederlassungserlaubnis erteilt worden ist?

Nach welchem §§ ist die derzeitige AE erteilt?

Grüße
Ronny Winken
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Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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alex27
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.03.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 15:56    Titel: nach scheidung??? Antworten mit Zitat

Ich habe diese AE nach gesetz 28.2.2.
Ich war vorher student und in dec 2005 die auslanderbehorde hat mich Ae geändert weil ich deutsche heirat gemacht habe. Ich wollte niederlassung antrag stellen aber meine Frau hat im oct 2008 in burgeramt antrag gestellt fuer getrennt lebend.
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 20:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

dann besteht aller Wahrscheinlickeit nach eineigenständiges Aufenthaltsrecht nach dem § 31 AufenthG. D.h. eine AE ist vom Bestand der ehelichen Lebensgemeinschaft unabhängig.

Die AE ist nach der Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft zunächst für ein Jahr zu erteilen, hierauf besteht ein Anspruch unabhängig von der Sicherung des Lebensunterhaltes.

Danach kann sie weiter verlängert werden.

Da die derzeit erwirtschafteten 450 € nicht als ausreichende Sicherung des Lebensunterhaltes anzusehen sein dürfte, wird es mglw. Probleme mit einem weiteren Verbleib geben.

Grüße
Ronny Winken
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alex27
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.03.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 15:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe in mai 2008 2 jahre AE bekommmen nach 28.2.2.
das bedeutet mein AE ist gültig bis mai 2010.
Wie viel ist ausreichende Lebensunterhalt.
Jetzt ich arbeite fuer brutto 715 euro.
Noch eine Frage , Kann die Auslanderbehorde mich abschieben?
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 07:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Zitat:
Wie viel ist ausreichende Lebensunterhalt.


Soviel, dass auch kein fiktiver Anspruch auf Sozialhilfe besteht, also Regelsatz + Kosten der Unterkunft + ggf. Krankenversicherung.

Wie passt dieser Trennungstermin

Zitat:

Aber dort ist geschrieben dass ich seit feb 2008 getrennt lebt.


mit dem hier

Zitat:
Ich habe in mai 2008 2 jahre AE bekommmen nach 28.2.2.


zusammen?

Da müssen doch irgendwo Falschangaben im Spiel sein.??

Falls die Trennung bereits im Februar stattfand, wird die AE zurückzubefristen sein, ggf. wird sie in eine nach § 31 umgewandelt.

Zitat:

Noch eine Frage , Kann die Auslanderbehorde mich abschieben?


So schnell schießen die Preussen nicht. Aber...

...sollte ein Ausweisungsgrund vorliegen, kann natürlich auch eine Abschiebung in Betracht kommen.
Eine Verurteilung wegen einer Straftat etwa, oder die Inanspruchnahme von Sozialhilfe können einen Ausweisungrund darstellen und in Folge einer Ausweisung kann natürlich dann auch abgeschoben werden.

Welcher Aufenthaltstitel lag denn vor der Eheschließung mit der Deutschen vor, interessehalber gefragt?

Grüße
Ronny Winken
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alex27
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.03.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 15:54    Titel: Antworten mit Zitat

Jetzt meine brutto ist 706 euro davon mein lohn ist 522 euro, wohnung is 102 eur und mahlzeiten 82 eur. Nach der Abzug ich habe 385 eur jede monat netto.
Wir sind anfang okt 2008 getrennt aber meine Frau wollte schnell scheidung von mir und sie hat zu dein anwalt gesagt dass sie im feb 2008 getrennt lebt. Wenn sie so sagt, kriegt sie schnell scheidung. weil von Regel fur scheidung sie 1 jahr getrennt sein muss. bei so sagen sie schafft das. Deswegen die datum von Visum und datum von getrennt leben stimmt nicht.
Wie kann die auslanderbehorde meine visum zuruck setzen?
Im Mai 2008 ich und meine Frau haben im Ausländerbehörde schon geschrieben, dass wir beide zusammen wohnen.
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 16:28    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Im Mai 2008 ich und meine Frau haben im Ausländerbehörde schon geschrieben, dass wir beide zusammen wohnen.


Das war dann bereits eine Falschangabe, wenn das hier

Zitat:
dass sie im feb 2008 getrennt lebt.


zutreffend war.

Ob das jetzt eine Rückbefristung oder eine Änderung der AE zur Folge hat, können wir hier nicht abschließend erörtern, denn dazu wäre eine genaue Kenntnis des Sachverhaltes erforderlich.

Wenn es mein Fall wäre, würde ich zumindest den Staatsanwalt einschalten .
Denn eine derAngaben zum Trennungszeitpunkt muß definitiv falsch gewesen sein.

Entweder hat Madam bei der Ausländerbehörde oder beim Familienrichter gelogen.

Und solch Rumgeeiere sollte entsprechend honoriert werden, wir sind nicht auf einem Wunschkonzert, wo man sich das benötigte zusammenstellt wie es gerade in den Kram passt. Böse
_________________
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alex27
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.03.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 00:27    Titel: Antworten mit Zitat

vielen dank fuer dein hilfe.
Ich denke mal auch fuer ein anwalt.
danke.
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