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fortsetzung der finanzierung nach trennung?

 
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samson501
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Anmeldungsdatum: 25.07.2006
Beiträge: 186

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 00:47    Titel: fortsetzung der finanzierung nach trennung? Antworten mit Zitat

person a und person b leben in einer partnerschaft und finanzieren gemeinsam ein kfz, wobei der vertrag mit der bank auf person a läuft. zwischen person a und person b gibt es aber eine mündliche abmachung, dass das fahrzeug zu den mit der bank vereinbarten konditionen gemeinsam bis auf 0 finanziert wird und dann auch beiden gehört.

nach der hälfte der vertragslaufzeit trennt sich person a von person b. zu diesem zeitpunkt ist mit den bereits gezahlten finanzierungsraten genau der bisherige wertverlust des fahrzeuges beglichen, so dass man das fahrzeug zurückgeben könnte und mit der bisherigen gemeinsamen ratenzahlung lediglich die nutzung gezahlt hätte.

person a, die im finanzierungsvertrag steht, hat kein interesse mehr an dem fahrzeug. person b hingegen ist bereit, die finanzierungsraten ab sofort allein weiter zu zahlen und im anschluss das fahrzeug zu übernehmen.

tritt person b in den finanzierungsvertrag von person a mit der bank ein, verschlechtern sich die finanzierungskonditionen. aus diesem grund verlangt person b von person a, dass sie gegenüber der bank bis zum ende der finanzierung weiterhin vertragspartnerin der bank bleibt, die raten jedoch von person b beglichen werden.

person a weigert sich dagegen. person b beruft sich nun aber auf die mündliche abmachung, das fahrzeug gemeinsam zu den mit der bank vereinbarten konditionen bis zum schluss zu finanzieren und damit zu erwerben.

frage: ist person a gegenüber person b verpflichtet, durch das weiterführen des vertrages mit der bank die bestehenden konditionen für person b zu sichern? kann person b dies verlangen oder muss sie die schlechteren konditionen aufgrund des austritts von person a in kauf nehmen bzw. das fahrzeug zurückgeben und sich mit der bisher erfolgten zahlung der nutzung des fahrzeuges zufrieden geben, ohne das fahrzeug damit wie vereinbart erworben zu haben?
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Franz Königs
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 09:43    Titel: Antworten mit Zitat

Meines Erachtens kann Person B von Person A nichts anderes verlangen, als dass Person A sich an die "mündliche abmachung, dass das fahrzeug zu den mit der bank vereinbarten konditionen gemeinsam bis auf 0 finanziert wird und dann auch beiden gehört", hält.
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samson501
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.07.2006
Beiträge: 186

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 10:00    Titel: Antworten mit Zitat

das heißt, person a muss trotz der trennung definitiv weiterhin vertragspartner gegenüber der bank bleiben und person b damit ermöglichen, das fahrzeug zu den ursprünglich vereinbarten konditionen bis auf 0 zu finanzieren, sofern sie selbst kein interesse an der weiteren finanzierung und dem eigentum am fahrzeug hat?
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Inessa
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Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 10:22    Titel: Re: fortsetzung der finanzierung nach trennung? Antworten mit Zitat

samson501 hat folgendes geschrieben::
person a und person b leben in einer partnerschaft und finanzieren gemeinsam ein kfz, wobei der vertrag mit der bank auf person a läuft. zwischen person a und person b gibt es aber eine mündliche abmachung, dass das fahrzeug zu den mit der bank vereinbarten konditionen gemeinsam bis auf 0 finanziert wird und dann auch beiden gehört...


Kann sich A zufällig auch noch daran erinnern, dass diese Vereinbarung nur unter der Bedingung gilt, dass die Beziehung fortbesteht?

Bitte nicht falsch verstehen, auch "mündliche Verträge" müssen eingehalten werden! Jedoch frage ich mich, wie B das Ganze beweisen soll?!

An A´s stellle würde ich so einen Deal gut durchdenken.
Was passiert, wenn B irgendwann nicht mehr die Raten zahlen kann?
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