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Verfasst am: 13.03.09, 09:09 Titel: Pech mit der Gutschrift
Guten Morgen,
ich habe folgendes rechtliche Problem:
Mein Notebook ist mir in der Garantiezeit drei mal kaputt gegangen. Der Hersteller bot mir an, dass ich 60% vom Einkaufspreis wiederbekomme.
Das Angebot habe ich angenommen und das Geld wurde vom Hersteller über den Großhändler zu meinem Händler/Laden überwiesen.
Mein Problem ist, dass der Händler mir das Geld nicht überweist. Der Laden existiert auch nicht mehr (Homepage down). Als das Geld überwiesen wurde existierte der Laden bereits nicht mehr. Das Konto war jedoch noch offen und der Ladenbesitzer hat das Geld privat kassiert. Der Ladenbesitzer ist bekannt im Internet als Betrüger. Vor kurzem hat er seinen zweiten Laden geschlossen. Der Ladenbesitzer ist auch schwer zu erreichen. Telefonanrufe nimmt er nicht entgegen und auf Mail`s bekommt man keine Antort.
§ 270 BGB Zahlungsort
(1) Geld hat der Schuldner im Zweifel auf seine Gefahr und seine Kosten dem Gläubiger an dessen Wohnsitz zu übermitteln.
Besteht zwischen Hersteller und Kunden ein Rückabwicklungsverhältnis, hat der Schuldner die Geldleistung beim Kunden (z.B. Konto) zu erbringen.
Bedient sich der Hersteller eines Erfüllungsgehilfen (z.B. Händler) trägt er dafür das Risiko. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
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