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ich werde in ca. 2 Jahren als Beamter pensioniert. Meiner Ex-Frau muss ich dann eine bestimmte Summe als Versorgungsausgleich zahlen. Meine Ex kommt erst in ca. 5 Jahren in das gesetzliche Rentenalter. Bisher wußte ich es nicht anders, als das bei mir bereits ab Pensionseintritt der Versorgungsausgleich abgezogen wird, obwohl meine Ex ihn noch gar nicht erhält.
Es soll aber die Möglichkeit geben, wenn ich mit ihr vor meiner Pensionierung eine Unterhaltsverpflichtung vereinbare, dass dann die Zahlung des Versorgungsausgleichs solange aufgeschoben wird, bis sie wirklich auch das gesetzliche Rentenalter erreicht hat.
Hat da jemand genauere Kenntnisse zu. Evtl. gesetzliche Grundlage ?
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 13.03.09, 14:26 Titel:
Tritt ein Beamter nach Eintritt der Rechtskraft des Scheidungsurteils in den Ruhestand, erhält er nur die um den Versorgungsausgleich gekürzten Ruhestandsbezüge, auch wenn der geschiedene Ehegatte aus dem Versorgungsausgleich noch keinen finanziellen Vorteil hat, also der versorgungsausgleichsberechtigte Ehegatte nicht selbst Ruhestandsbezüge oder Rente erhält.
Eine Ausnahme besteht nur, solange der geschiedene Ehegatte nach § 1570 ff BGB einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch gegen den Beamten im Ruhestand hat. In diesem Fall werden dessen Ruhestandsbezüge gemäß § 5 des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich (VAHRG) nicht gekürzt.
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