Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 11.03.09, 12:06 Titel: Rechtsstreit vor Gericht - leistet eine RSV rückwirkend?
Hey!
A hat an B vermietet. B zieht aus. Es gibt Streit über die letzte BKA. B meint, ca. 200€ nicht zahlen zu müssen. Vermieter A leitet ohne RA ein Mahnverfahren ein; B widerspricht, RA C - nun von A beauftragt - begründet die Klage vor dem Amtsgericht.
B bekommt kalte Füße und will nun wissen, ob seine Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten auf der Gegenseite, sowie die Gerichtskosten im Verlierensfall zahlt, wenn er sich ERST jetzt bei dieser meldet.
Ob die Klageforderung zurecht besteht, muss noch geprüft werden.
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
Verfasst am: 11.03.09, 12:34 Titel:
Wie wäre es denn damit einfach mal bei dem RS-Versicherer anzurufen und eine Deckungszusage einzuholen? Mehr als ablehnen kann der Versicherer nicht, obwohl ich das hier für unwahrscheinlich halte. _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
mein Anwalt hatte für ein Gerichtlichenverfahren eine Deckungszusage bekommen, nun beseht die möglichkeit das die Klage unzulässig und abgewiesen wird.Würde sich die Rechtsschutzversicherung querstellen und nicht mehr bezahlen? Wenn das Gericht die Klage abweist müsste ich doch die Kosten von mir und von der gegenseite bezahlen. Oder ist die Rechtschutzversicherung pferflichtet die Kosten zu übernehmen ?
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
Verfasst am: 12.03.09, 16:27 Titel:
Ich weiß nicht genau, wie das in der Zivilprozessordnung geregelt ist, aber meiner Meinung nach müsste der Versicherer für die Kosten aufkommen, da im Vorfeld ja geprüft wird, ob hinreichende Chancen bestehen den Prozess zu gewinnen bzw. überhaupt durchzuführen. _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
Verfasst am: 12.03.09, 19:56 Titel: Deckungszusage eines Rechtsschutzversicherers
Hat ein Rechtsschutzversicherer (RSV) den Versicherungsschutz dem Versicherungsnehmer (VN) für die erste Instanz bestätigt, übernimmt der RSV, wenn der Rechtsstreit für den VN verloren geht, die gesamten Gerichtskosten, die eigenen und die fremden Rechtsanwaltsgebühren (RA-Gebühren). War die Klage, die der RA für den VN eigereicht hat, unzulässig, was sehr selten vorkommt, so liegt möglicherweise ein Anwaltsfehler vor, so dass sich der Versicherer u. U. die Kosten für das Gericht und den Gegner vom RA des VN wiederholt und den RA des VN nicht bezahlt, weil sie die Schlechtleistung des RA des VN nicht vergüten muss. Der VN ist jedenfalls nicht mit Kosten belastet. Er sollte bei Vorliegen einer Deckungszusage seines RSV an niemanden Kosten des Verfahrens bezahlen, sondern alle Rechnungen seinem Versicherer übersenden.
Mit einem Rechtsschutzversicherer als VN telefonieren und ihn ohne Vorlage jedweder Unterlagen bitten, eine Kostendeckungszusage für das gerichtliche Verfahren abzugeben, wird m. E. in aller Regel nicht funktionieren. Man sollte m.E. besser dem Versicherer die Klageschrift des Gegners übersenden und dem Versicherer auch mitteilen, wie man sich verteidigen möchte und warum man die Betriebskostennachforderung von € 200,00 nicht bezahlten will. Telefonisch dürfte da recht wenig zu bestellen sein. Eine Verletzung von Obliegenheiten des RS-Versicherungsvertrages kann ich nicht erkennen, wenn sich der VN erst im Falle der gerichtlichen Geltendmachung durch den Gegner an seinen RSV wendet. Der Drebber hat´s schon völlig richtig beschrieben: Einfach mal den RSV schriftlich kontaktieren und am besten auch schon mitteilen, welchen RA man aufsuchen will, dann klappt´s bestimmt auch mit einer Kostendeckungszusage für das gerichtliche Verfahren! Viel Glück! Wenn allerdings kein Miet-RS besteht, kann der RSV keine Zusage abgeben.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.