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Rücktritt von Fernabsatzverträgen

 
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cuQa
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.12.2008
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 12:46    Titel: Rücktritt von Fernabsatzverträgen Antworten mit Zitat

Hallo,

ich hatte mal vor einer Weile einen 14-Tage-Kostenlos-Testen Vertrag abgeschlossen bei einem Anbieter, der einem eine Software und Bandbreite zur Verfügung stellt damit man bei ihm Sachen herunterladen kann.

Überall auf der Webseite war groß "14-Tage Kostenlos Testen" ausgeschildert mit zig Hinweisen dazu, dass man einfach innerhalb 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten kann ohne Kosten.

Ich habe mich daraufhin dort angemeldet und habe die AGB ehrlich gesagt nicht gelesen.
Ich habe mir also ein paar wenige Sachen heruntergeladen und habe schon nach ein paar Stunden eine E-Mail bekommen in der es heißt, dass ich die 3GB Testverbrauch überschritten habe und ich nun für die kommenden 12 Monate ein Paket abgeschlossen hätte und ich doch bitte 98 Euro überweisen solle.

Ich habe daraufhin in die AGB geschaut und dort stand, dass man entweder innerhalb von 14 Tagen zurücktreten kann, wenn man nicht über 3GB Datentransfer kommt.

Diese 3 Gigabyte werden aber nicht angekündigt. Man kann quasi 3,1 Gigabyte downloaden, damit man auch bloß über die 3 Gigabyte kommt.

Ist das eigentlich Rechtens? Kann ich dann nicht vom Kaufvertrag zurücktreten?
Es steht zwar in den AGB, aber die Werbung auf der Webseite hat ja etwas ganz anderes bei mir hervorgerufen. Es deuteten auch keine Hinweise darauf hin, dass diese 14 Tage eingeschränkt sind.


Ähnliche Anbieter werben sogar damit, dass man 14 Tage kostenlos testen kann, aber der Widerruf erlischt sobald man überhaupt einen Download gestartet hat.

Was testet man denn eigentlich? =|
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Volker Kles
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 580

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

Überraschende Klauseln sind in AGB´s unwirksam.
_________________
Gruß
V.K.
____________________________________________
Jeder hat in seinem Leben auf sich selber achtzugeben
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