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Reaktivierung von Beamten was muss ich da beantragen NRW

 
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kuddelbvb09
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.02.2009
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 12:48    Titel: Reaktivierung von Beamten was muss ich da beantragen NRW Antworten mit Zitat

Hallo Sehr glücklich

Würde mich gerne Reaktivieren lassen als Beamter in NRW wie muss ich da vorgehen.
Bin zur zeit noch in einem Zwangspensionierungsverfahren, kann ich da trotzdem eine Reaktivierung beantragen???
Alter 43

Danke

Gruss
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Hans Speicher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 1063

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 15:52    Titel: Antworten mit Zitat

Reaktivieren ist nur möglich, wenn man sich im Ruhestand befindet.

Im aktuellen Verfahren kann man daher nur durch Einlegung der entsprechenden Rechtsmittel die Zurruhesetzung zu verhindern suchen.

Hans
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kuddelbvb09
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.02.2009
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 09:53    Titel: Hallo Antworten mit Zitat

hallo

Wie ist eure Meihnung dazu.

Reaktievierung

http://www.ra-brilla.de/akt001.htm

http://www.ra-brilla.de/entsch09.doc

http://www.ra-brilla.de/entsch08.doc

Gilt das neue Beamtenstatusgesetz
auch für Landesbeamte NRW ab 01.04.2009 besonders
besonders § 30 Abs. 5

http://de.wikipedia.org/wiki/Beamtenstatusgesetz

http://www.bmi.bund.de/cln_104/SharedDocs/Gesetzestexte/DE/Beamtenstatusgesetz.html?nn=267412
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