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Ich wollte auf der rechtenseite einparken, daher habe ich ein paar mal rechtsgeblinkt, aber bin langsam weitergefahren ohne Blinken.
Und ich sah auf der Linksseite ein freie Platz.
Als ich nach links 10 grad abgebogen habe, gleichzeitig hat das Blaues Golf die linke vorne Tür.meines Autos gestossen...
Die Frau im Blaues Golf rufte Polizei.
Der Polizei sagte, dass ich alleine shuldig bin, und nur ich die Strafe von ca. 35€ bezahlen muss.
Die Strafe ist ja nicht so schlimm.
Aber für das Reparaturkosten möchte ich Euch gern fragen...
-Wegen Versicherungskosten erhöhung möchte ich als Privat das Reparaturkosten bezalhen.
-Das Blaues Golf hat Kortflügel und Stossfänger leichte Verkratzen (Der Polizei schreibte auch fürs Blaues Golf ein leichtes Verkratzen).
-Mein Auto is noch schlimmer als das Blaues Golf.
-Als ich nach links abgebiegen habe, ich habe nicht geblinkt.(Rechts, Links beide nicht geblinkt.)
-Das blaues Auto hat auch nicht die Überholung geblinkt. Die Insassen und Zeuger von Blauen Auto waren ihre Familien(Mutter und Schwester)
-Wie Ihr sehen kann, eigentlich das Blaues Golf hat mich gestossen...
Die Frage...
Soll ich das Reparaturkosten für das blaues Golf alles bezahlen?
Bin ich wirklich alleine schuldig, wie der Polizei sagte?
Liebe Leute...
Ich komme aus süd Korea... In dieser Zeit wollte ich mit Polizisten was erklären.
Aber bin jetzt im 6ten Schwangerschaftsmonat, wegen Unfalls Shock...konnte ich nicht detail beschreiben, und dazu die Polizisten haben auf mich nicht gehört.
Ich hoffe, dass Ihr gut verstanden habt, was ich geschrieben habe...
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 13.03.09, 15:11 Titel: Re: Unfall gegen überholendes Auto(Neu mit Foto)
Aufgrund unserer Forenregeln ganz allgemein:
johannchang hat folgendes geschrieben::
Soll ich das Reparaturkosten für das blaues Golf alles bezahlen?
Die Fahrerin des blauen PKW (ich nenne sie ab jetzt mal A) wird sich mit nahezu absoluter Sicherheit an die Versicherung des schwarzen PKW (deren Fahrerin nenne ich ab jetzt mal B) wenden. Die Versicherung wird den Schaden ganz oder teilweise zahlen (ich tippe mal auf ganz). B kann dann innerhalb von m.E. sechs Monaten nach Abwicklung ihrer Versicherung den Schaden ersetzen und wird dann in der Versicherung nicht zurückgestuft.
Wenn ich mir allerdings die Bilder so ansehe, dürften die Reparaturkosten für das Fahrzeug von A recht hoch sein und auch die für B's Fahrzeug werden sicherlich nicht gerade niedrig ausfallen (hat B eine Vollkasko?). Insofern ist B wahrscheinlich gut beraten, die Versicherung in Anspruch zu nehmen und das Geld lieber in Windeln etc. zu investieren.
johannchang hat folgendes geschrieben::
Bin ich wirklich alleine schuldig, wie der Polizei sagte?
Eigentlich sagen Polizisten sowas nur eingeschränkt ('sieht so aus, daß ...' oder 'schätze ich mal' oder so), und maßgeblich sind sie nun gleich gar nicht. Nichtsdestotrotz: nach der Schilderung des Hergangs würde ich eher auf eine Alleinschuld der B statt auf eine Mitschuld des A tippen (man könnte möglicherweise argumentieren, daß A in der 30-iger-Zone zu schnell unterwegs war, aber das dürfte sich kaum beweisen lassen). Falls sich die Verischerung(en) und / oder die Geschädigte(n) nicht einigen können, wird darüber im Zweifel ein Gericht entscheiden. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
So, wie es auf dem Foto aussieht, handelt es sich ja wohl nicht um eine Einbahnstraße. So, wie die Stellung des schwarzen Autos aussieht, war wohl auch nicht beabsichtigt, vor dem Parken zu wenden. Damit war das, was wohl vorgesehen war, nämlich auf der linken Seite entgegen der Fahrtrichtung zu parken, dann ebenfalls verboten, wenn auch noch nicht vollendet. Man sieht hier deutlich, was bei solchen Versuchen herauskommen kann.
Es wird sicher schwer, der Fahrerin des blauen Fahrzeugs erfolgreich vorzuhalten, sie hätte die verbotswidrigen Absichten der Fahrerin des schwarzen Fahrzeugs vorhersehen müssen, wenn die vorher langsam geworden war und rechts geblinkt hatte.
Deshalb teile ich im Ergebnis Bibers Meinung.
§ 12 StVO hat folgendes geschrieben::
(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muß auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zuläßt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220) darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.
(4a) Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, so ist hierzu nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg zu benutzen.
blau hat doch aber offenbar überholen wollen. _________________ .
juggernaut
wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
Den Einwand verstehe ich jetzt nicht. Weshalb sollte blau nicht überholen dürfen, wenn schwarz rechts blinkt und langsam wird und auch langsam bleibt? _________________ Herzliche Grüße
Kormoran
---
§5 Überholen
...
(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
(3) Das Überholen ist unzulässig:
1. bei unklarer Verkehrslage oder
2. wo es durch Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) verboten ist.
...
(4) ... Er darf dabei den Überholten nicht behindern.
(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
---
verstoßen haben könnte - die betriebsgefahr könnte hängenbleiben. _________________ .
juggernaut
wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 13.03.09, 19:34 Titel:
juggernaut hat folgendes geschrieben::
weil ggf blau gegen StVO (...) verstoßen haben könnte
Und gegen was bitte konkret in dem zitierten Paragraphen?
juggernaut hat folgendes geschrieben::
die betriebsgefahr könnte hängenbleiben.
Netter Versuch. Aber bei dem von der TE geschilderten Verhalten dürfte die wohl vernachlässigbar sein. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 6447 Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel
Verfasst am: 13.03.09, 20:20 Titel:
Die unklare Verkehrslage, Biber.
Wenn ein Autofahrer erst rechts blinkt, dann das Blinken wieder aufhoert und dafuer langsamer wird, ist nicht klar, was er nun wirklich vorhat. Eine klare Verkehrslage ist das m.E. dann nicht mehr.
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
Verfasst am: 13.03.09, 20:53 Titel:
Ich schließe mich den Ausführungen an. Es handelt sich um eine unklare Verkehrslage. Stellt sich nur die Frage, ob es ein Überholen oder Vorbeifahren war. Ich würde beide Beteiligte zur Anzeige bringen. _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
Stellt sich nur die Frage, ob es ein Überholen oder Vorbeifahren war
Da schwarz fuhr, Vorbeifahren stets dem ruhenden Verkehr zugeordnet ist, selbst ein an der Ampel verkehrsbedingt wartendes (stehendes) Fahrzeug dem fließenden Verkehr zugeordnet und damit überholt wird, kommt auch hier nur letzteres in Frage.
Ansonsten sehe ich, ehrlich gesagt, die unklare Verkehrslage hier nicht so eindeutig.
Wenn jemand rechts blinkt, langsam wird und langsam weiterfährt, um rechts nach einem Parkplatz zu suchen, ist das m.E. keine unklare Verkehrslage. Jedenfalls nicht, was einen Überholvorgang anbelangt. Wenn argumentiert würde, der Nachfolgende müsse hier damit rechnen, dass der Vordermann plötzlich bremst, weil er einen Parkplatz entdeckt, würde ich mich dem anschließen. Das war hier aber nicht der Fall.
Hier muss m.E. der Langsamfahrer klar damit rechnen, dass er in dieser Situation, in der er den Verkehr aufhält, überholt wird.
Zitat:
Wenn ein Autofahrer erst rechts blinkt, dann das Blinken wieder aufhoert und dafuer langsamer wird
So war’s ja nicht. Nach Darstellung oben wurde rechts geblinkt und langsam weitergefahren. Wann schwarz langsamer wurde, geht aus dem SV leider nicht hervor. Ebenfalls geht nicht daraus hervor, dass blau das Ende des Blinkens überhaupt noch erkennen konnte oder musste.
In dem heute Vormittag hier stehenden Thread, der seltsamerweise trotz schon erfolgter Antworten kommentarlos verschwunden ist, war sogar noch davon die Rede, dass schwarz links herübergefahren ist, während er rechts blinkte!
Aber sei es drum, ein Überholer muss m.E. nicht damit rechnen, dass der Überholte ohne zu blinken und ohne sich zu überzeugen, ob er überholt wird, die Spur wechselt und einfach über die Gegenfahrbahn vorschriftswidrig eine auf der Gegenfahrbahn vorhandene Lücke ansteuert, nachdem er vorher sogar angekündigt hatte, rechts heranfahren zu wollen.
Wenn das so wäre, müsste Überholen eigentlich generell unzulässig sein. _________________ Herzliche Grüße
Kormoran
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 13.03.09, 21:47 Titel:
Ich stimme Kormoran zu, auch und gerade in der Zusammenfassung
Kormoran hat folgendes geschrieben::
Wenn das so wäre, müsste Überholen eigentlich generell unzulässig sein.
Kormoran hat folgendes geschrieben::
In dem heute Vormittag hier stehenden Thread, der seltsamerweise trotz schon erfolgter Antworten kommentarlos verschwunden ist
Den habe ich vermüllt, nachdem die TE ihren Eingangsbeitrag durch
johannchang hat folgendes geschrieben::
Ich schreibe ncoh mal... sorrry...
ersetzt und dann hier neu geschrieben hatte.
Und unabhängig von dem Fall: ist das
Kormoran hat folgendes geschrieben::
Vorbeifahren stets dem ruhenden Verkehr zugeordnet ist, selbst ein an der Ampel verkehrsbedingt wartendes (stehendes) Fahrzeug dem fließenden Verkehr zugeordnet und damit überholt wird
sicher? Hatte / hätte ich nicht so eingeschätzt. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
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