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Mietvertragsklausel
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 19:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hier noch paar alte Threads, welche die AGB-Klauseln und Individualvereinbarungen betreffen:
http://www.recht.de/archiv/viewtopic.php?t=122530&highlight=individualvereinbarung+klausel
und
http://www.recht.de/archiv/viewtopic.php?t=129704&highlight=individualvereinbarung+klausel
Beide waren von mir angefangen Cool.
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"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

So wie in diesem Urteil angedeutet ist eine vertragliche Regelung zur Einschränkung des Rauchen in einer Mietwohnung möglich.

http://blog.juracity.de/2006-06-29/bgh-mieter-haftet-nicht-fuer-durch-rauchen-herbeigefuehrte-verunreinigungen-in-der-wohnung.html

So ist m. E. der Mieter im Fall einer vertraglichen Vereinbarung auch seinen Gästen gegenüber verpflichtet diese dazu aufzufordern das Rauchen einzuschränken.

Ein totales Rauchverbot in einer Mietwohnung vorzuschreiben ist wohl nicht möglich.
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Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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Captain Crash
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Anmeldungsdatum: 20.08.2005
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 17:14    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die vielen Antworten.

Es wurde nun so formuliert:

„Der Mieter erklärt sich bereit in der Wohnung nicht zu rauchen.“

Diese Formulierung kam auch von seitens des Mieters, da er selber den „Geruch“ nicht in der Wohnung haben möchte. Aus diesem Grund wird er wohl auch seine Besucher auf den Balkon schicken.

Captain Crash
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was ich hier schreibe ist meine persönliche meinung und falls ich einmal damit recht habe ist das immernoch kein juristischer rat
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