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Quotenauszahlung vorziehen

 
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eztul
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 15:07    Titel: Quotenauszahlung vorziehen Antworten mit Zitat

Hallo

aus einer Insolvenz eines Kunden bekommen wir einen größeren 6-stelligen Betrag als Quote.
Der Insovenzverwalter hat Ratenzahlungs vereinbarungen mit anderen Schuldnern
getroffen. ein kleiner Betrag ( VW POLO)

noch etwa 1 JAHR Läuft diese Vereinbarung und danach zahlt der Verwalter unsere Quote aus


..........WENN WIR ALS HAUPTGLÄUBIGER diese Forderung des Verwalter
mit unserer Quote ablösen. Wäre also patt und die Summen aus zuzahlen

Meine Frage ist also, geht der Veralter auf ein solchen Vorschlag ein.

Wie sieht hier die Rechtlagen aus

Danke
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eidechse
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.06.2008
Beiträge: 419

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 10:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube hier müssen noch ein paar mehr Infos her. So verstehe ich das ganze auf jeden Fall noch nicht.

Zitat:
aus einer Insolvenz eines Kunden bekommen wir einen größeren 6-stelligen Betrag als Quote


Woher stammt diese Sicherheit, dass man eine sechsstellige Quote bekommt? Die Quote steht in aller Regel erst bei Verfahrensbeendigung fest.

Zitat:
Der Insovenzverwalter hat Ratenzahlungs vereinbarungen mit anderen Schuldnern
getroffen. ein kleiner Betrag ( VW POLO)

noch etwa 1 JAHR Läuft diese Vereinbarung und danach zahlt der Verwalter unsere Quote aus


Welche anderen Schuldner? Einem Schuldner des Insolvenzschuldners? Oder gab es einen Insolvenzplan?

Zitat:
..........WENN WIR ALS HAUPTGLÄUBIGER diese Forderung des Verwalter
mit unserer Quote ablösen.


Die Forderung des Insolvenzverwalters gegen den Schuldner, ist ja wohl eine Zahlungsforderung. Grundsätzlich ist daher eine Zahlung zu leisten. Was hier beabsichtigt zu sein scheint zur Erfüllung der Forderung, ist keine Zahlung. Sondern vielmehr will hier ein Dritter aufrechnen. Dies funktioniert derzeit nicht, weil bei den Forderungen keine Gläubiger/Schuldneridentität besteht. Auf der einen Seite haben wir den Insolvenzverwalter als Gläubiger und den Schuldner (wer immer das auch sein soll?) als Schuldner und auf der anderen seite den Hauptgläubiger als Gläubiger und den Insolvenzverwalter als Schuldner. Im übrigen dürfte es auch an der Erfüllbarkeit der Quotenforderung derzeit mangeln, weil die InsO dafür einen konkreten "Fahrplan" vorsieht und vorher einfach nicht erfüllt werden kann. Also ohne die Einwilligung durch den Insolvenzverwalter und wahrscheinlich dann auch noch durch den Schuldner geht gar nicht. Und wenn ich an Stelle des Insolvenzverwalters wäre, würde ich eine solche Regelung ablehnen. Das macht nur unnötige Arbeit.
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