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Verfasst am: 16.03.09, 20:47 Titel: Sparen während Insolvenz für nicht beteiligten Ehemann
Halo liebe Forumsbesucher,
ich trau mich schon fast nicht merh zu fragen weil ich zu diesem Thema schon 2 beiträge aufgemacht habe.
Aber ich bin heute bei meiner Bank verunsichert worden.
Und zwar sagten die das es da zu Problemen kommen könnte evtl. wenn ich meine Freundin heiraten würde die Insolvenz hat.
Ist das richtig ? Also wenn ich spare muss ich das bei Ihrer Insolvenz mit angeben oder so und das dann evtl. etwas abgezogen wird ?
Stimmt das ? Weil ich nachgefragt habe wie es wäre wenn ich jemanden heirate der Privatinsolvenz hat und denjenigen seinen freibetrag von 801 auch nutzen will wegen meinen Zinsen.
Ich hoffe ich habe die frage richtig gestellt und Ihr könnt mir hier helfen.
Dafür bedanke ich mich schon vielmals im vorraus !!!!!!
Und zwar sagten die das es da zu Problemen kommen könnte evtl. wenn ich meine Freundin heiraten würde die Insolvenz hat.
Ist das richtig ? Also wenn ich spare muss ich das bei Ihrer Insolvenz mit angeben oder so und das dann evtl. etwas abgezogen wird ?
Stimmt das ?
Dein Geld bleibt dein Geld und muss nicht bei der Insolvenz des Ehepartners mit angegeben werden. Probleme gibt es nur, wenn von dem vorhandenen Geld etwas auf den Ehepartner übertragen wird, man z.B. aus den bisher vorhandenen Einzelkonten gemeinschaftliche Konten macht. Dann hat nämlich der Ehepartner auf einmal Vermögen, das zur Insolvenzmasse zählt.
cbpanther2 hat folgendes geschrieben::
Weil ich nachgefragt habe wie es wäre wenn ich jemanden heirate der Privatinsolvenz hat und denjenigen seinen freibetrag von 801 auch nutzen will wegen meinen Zinsen.
Also diese Frage wird jetzt zum 3. Mal gestellt. Dass du bisher keine genaue Antwort darauf erhalten hast, könnte darauf schließen lassen, dass es hier niemand so recht weiß. Der Freibetrag ist je kein Vermögen schlechthin, sondern nur eine Größe für die Berechnung von Steuern. Es fragt sich daher, ob dieser Freibetrag von Gesetes wegen perse bei Verheirateten berücksichtigt wird oder ob da noch weitere Voraussetzungen hinzu kommen müssen, wie z.B. Zusammenveranlagung bei Steuern oder vielleicht auch nur, dass ein Antrag auf Berücksichtigung gestellt wird. Im Hinblick auf die Zusammenveranlagung ist es so, dass der Insolvenzverwalter bzgl. des in der Insolvenz befindlichen Ehegatten das Wahlrecht ausüben kann. Das wird beim Freibetrag ggf. ähnlich sein.
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