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Frage zu Kontoübersicht während Insolvenz

 
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goldschmied01
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Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 16:17    Titel: Frage zu Kontoübersicht während Insolvenz Antworten mit Zitat

Hallo liebe Forumsuser,
ich würde gerne mal etwas fragen und hoffe IHr könnt mir helfen.
Wie ist es wenn z.b Ich meine Freundin heirate die in der Privatinsolvenz ist.
Können dann die Träuhänder von ihr sagen Sie oder ich muss denen meine Kontostände vorlegen ?
Oder bleibt mein Geld mein Geld ?

Vielen Dank im vorraus
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 16:30    Titel: Antworten mit Zitat

Vor der Eheschließung erworbene Schulden bleiben Schulden des Einzelnen - der Ehepartner hat damit nichts zu tun und ist dafür auch nicht verantwortlich. Dementsprechend gehen die Vermögensverhältnisse des nicht-insolventen Ehepartners auch weder den Treuhänder noch die Gläubiger etwas an.

Es dürfte allerdings rein praktisch durchaus sinnvoll sein, getrennte Konten zu führen und ein detailliertes Vermögensverzeichnis aufzustellen.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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goldschmied01
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Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 17:17    Titel: Danke noch eine frage Biber Antworten mit Zitat

Hallo Biber,
vielen Dank für deine Antwort.
Aber eine frage hätte ich da noch vielleicht weißt du das Rat und kannst mir helfen.
Es geht um diese Aussage von Dir:
>Es dürfte allerdings rein praktisch durchaus sinnvoll sein, getrennte Konten zu führen >und ein detailliertes Vermögensverzeichnis aufzustellen.

Das mit den getrennten Konten ist klar denke ich.
Es bleibt bei uns so wie es auch davor war das jeder sein Konto behält.

Aber eine frage vielleicht weißt du es oder kannst mir sagen wo ich sowas erfahre:
Und zwar habe ich ja auf mein Guthaben Zinsen und wenn die Zinsen im jahr über 801 Euro hinausgehen werden diese mit 25% Abgeltungssteuer besteuert.
Kanbn ich dann in der Ehe die 801 Euro freibetrag des Insolventen EhePartners mit verwenden ?

Danke vielmals !
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goldschmied01
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Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 17:21    Titel: Biber noch eine frage habe ich vergessen ;( Antworten mit Zitat

Du schreibst in deiner Antwort oben:
>und ein detailliertes Vermögensverzeichnis aufzustellen.

Wie mache ich sowas ??
Also was meinst du damit genau ?
Ich meine mein geld das ich besitze ist ja auch meinem Konto und daher auch Nachweißbar das es auch schon davor also vor der Ehe da war ?

Danke noch einmal !
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hws
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 17:40    Titel: Re: Biber noch eine frage habe ich vergessen ;( Antworten mit Zitat

cbpanther2 hat folgendes geschrieben::
.. detailliertes Vermögensverzeichnis ...

Ich meine mein geld das ich besitze ist ja auch meinem Konto und daher auch Nachweißbar das es auch schon davor also vor der Ehe da war ?
Das Geld ja, aber was ist mit Ferseher, Computer, Kühlschrank .. bis hin zum Essbesteck.
Da steht weder der Name drauf noch sind die "auf einem Konto".

So man hat, Quittungen verwahren bzw die Überweisungsbelege über die die Sachen gekauft wurden. Und oben auf den Papierstapel zur Vereinfachung ne Liste.

hws
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 19:19    Titel: Re: Danke noch eine frage Biber Antworten mit Zitat

cbpanther2 hat folgendes geschrieben::
Kanbn ich dann in der Ehe die 801 Euro freibetrag des Insolventen EhePartners mit verwenden ?
Ich sehe da kein Problem (ich hätte das Problem wohl auch nicht - ich laufe bisher nicht Gefahr, so hohe ZInserträge zu bekommen Lachen ), aber das ist mein Eindruck und kein Wissen.

Und in Ergänzung zu der zutreffenden Antwort von hws: wenn man keinen Kaufnachweis hat, kann man trotzdem aufschreiben, was man mit in die Ehe gebracht hat (kann auch aus anderem Grund noch hilfreich sein Lachen ), zumindest von den wertvolleren Sachen. Im Übrigen halte ich es eher für unwahrscheinlich, daß bei einer normal verlaufenden Privatinsolvenz ein Gläubiger versucht, aus einer Heirat einer insolventen Person Kapital zu schlagen.
_________________
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Questor
Gast





BeitragVerfasst am: 13.03.09, 19:33    Titel: Antworten mit Zitat

Aber daneben wäre auch ein Ehevertrag noch ganz sinnvoll?!
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goldschmied01
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 18:54    Titel: Danke aber wer ... Antworten mit Zitat

Danke Questor, aber wohin muss ich da gehen wegen einem Ehevertrag und wie teuer ist sowas ?
Danke
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 16:38    Titel: Antworten mit Zitat

Vorbereitend wird ein Rechtsanwalt die Vereinbarung aufsetzen, dann kommt zur Beeidung ein Notar hinzu.
Die Kosten richten sich nach dem vorhandenen Vermögenswert (z.B. Immobilien) beider Seiten.

Nachfragen beim Anwalt/Notar kostet nichts, man kann ggf. mit dem Anwalt auch eine Honorarpauschale frei vereinbaren.
Unter den in anderen Threads geschilderten Umständen rate ich aber dringend von einem Standardvertrag, der beispielsweise im Internet für ein paar Euro zum Download bereitgestellt wird, ab.

Gruss
report
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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goldschmied01
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

report hat folgendes geschrieben::
Vorbereitend wird ein Rechtsanwalt die Vereinbarung aufsetzen, dann kommt zur Beeidung ein Notar hinzu.
Die Kosten richten sich nach dem vorhandenen Vermögenswert (z.B. Immobilien) beider Seiten.

Nachfragen beim Anwalt/Notar kostet nichts, man kann ggf. mit dem Anwalt auch eine Honorarpauschale frei vereinbaren.
Unter den in anderen Threads geschilderten Umständen rate ich aber dringend von einem Standardvertrag, der beispielsweise im Internet für ein paar Euro zum Download bereitgestellt wird, ab.

Gruss
report

Dankeschön !
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