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Anpassung von tituliertem KU an Düsseldorfer Tabelle

 
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Tipke
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Anmeldungsdatum: 13.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 16:36    Titel: Anpassung von tituliertem KU an Düsseldorfer Tabelle Antworten mit Zitat

Hallo,

ich bin am grübeln über folgende Fallkonstallation:
Mal angenommen gegen einen zur Leistung von Kindesunterhalt Verpflichteten bestünde seit Juni 2008 ein notariell bestätigtes Schuldanerkenntnis mit folgendem Wortlaut:
Der KV verpflichtet sich ab Juni 2008 bis einschließlich Juli 2010 einen monatlichen Unterhalt von nunmehr insgesamt 584,00 € abzüglich hälftiges Kindergeld (derzeit 77,-€) zu zahlen. ... Der Verpflichtung liegt zugrunde, dass ich nach den Leitlinien des OLG Frankfurt über ein unterhaltsrechtlich maßgebliches Einkommen von mindestens 4.500,- € verfügt und keinen weiteren Personen zum Unterhalt verpflichtet bin.

Zum Zeitpunkt der Erstellung des Schuldanerkenntnisses war zutreffend die 10. Stufe der Düsseldorfer Tabelle / Altersstufe 12 - 17 /mithin ein Betrag von 584,-€ / zugrunde gelegt worden. Mittlerweile wurde die Beträge der Tabelle angepasst und für 2009 weist die Stufe 10 für 12 - 17 Jährige einen Betrag von 607,-€ aus.

Der Unterhaltspflichtige ist der Meinung er müsse weiterhin nur den
Betrag von 584,- € zahlen.


Meine Frage: ist das Schuldanerkenntnis " dynamisch" , d.h. ist aufgrund der Änderung der Düsseldorfer Tabelle nun der entsprechende Unterhaltssatz anzuwenden oder wie der Unterhaltspflichtige behauptet, der Betrag von 584,-€ bis 2010 festgelegt? Wenn dem so wäre, müsste allerdings auch der 2008 geltende hälftige Kindergeldbetrag von 77,-€ /
und nicht 82,-€ ab 2009/ anzusetzen sein, oder?

wie würdet Ihr den Fall rechtlich würdigen?
Danke
Gruß,
Tipke
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chatterhand
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 17:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

meine Auslegung wäre:

eine Dynamik (z.B. auch wegen Änderung der Altersgruppe) des Unterhaltsbetrags ist hier offensichtlich nicht vereinbart worden.

Aber: das Kindergeld ist in der jeweils gezahlten Höhe entsprechend anzurechnen. Es wurde ja nur auf das derzeitige (also zum Zeitpunkt der Erstellung des Schuldanerkenntnisses) abziehbare KG Ergänzung: beispielhaft Bezug genommen.
_________________
chatterhand
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Holzschuher
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

dem stimme ich zu.

Da die Änderung bzgl. Zahlbetrag von 507 auf jetzt 525 unter der 10%-Grenze liegt, wird auch eine Abänderung scheitern.

Bis 2010 kann sich aber ja nochmal was ändern, was sich eben ggf. mehr als 10% auf den Zahlbetrag auswirkt.
_________________
Gruß
Peter H.
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