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Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 16.03.09, 11:37 Titel:
Smiler hat folgendes geschrieben::
Naja wenn der K. etwas unterlässt kann beim Vk. kaum eine Unsicherheit darüber
bestehen ob es der K. war. Ein besondere Schutzbedürftigkeit sehe ich in diesem Fall nicht.
Die Unsicherheit besteht aber hier, ob das Verhalten des VK ein (konkludenter) Widerruf war.
Man stelle sich umgekehrt vor, der VK geht bei Nichtzahlung nach 14 Tagen von einem konkludenten Widerruf aus, liefert nicht, verweigert auch auf Aufforderung durch den K eine Lieferung und dann verklagt ihn der K auf Erfüllung, weil seine Nichtzahlung eben keinen Widerruf dargestellt habe.
Rechtsunsicherheit pur. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Naja wenn der K. etwas unterlässt kann beim Vk. kaum eine Unsicherheit darüber
bestehen ob es der K. war. Ein besondere Schutzbedürftigkeit sehe ich in diesem Fall nicht.
Die Unsicherheit besteht aber hier, ob das Verhalten des VK ein (konkludenter) Widerruf war.
Man stelle sich umgekehrt vor, der VK geht bei Nichtzahlung nach 14 Tagen von einem konkludenten Widerruf aus, liefert nicht, verweigert auch auf Aufforderung durch den K eine Lieferung und dann verklagt ihn der K auf Erfüllung, weil seine Nichtzahlung eben keinen Widerruf dargestellt habe.
Rechtsunsicherheit pur.
Nun, um diese Unsicherheit ging es mir u.a., dafür hat mir persl. als Begründung der "nackte" 355er nicht gereicht.
Bin jetzt aber zufrieden gestellt _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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