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Mahnung (Gebühren 15 €) wg. nichtbezahlten Auktionsartikel
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 11:37    Titel: Antworten mit Zitat

Smiler hat folgendes geschrieben::
Naja wenn der K. etwas unterlässt kann beim Vk. kaum eine Unsicherheit darüber
bestehen ob es der K. war. Ein besondere Schutzbedürftigkeit sehe ich in diesem Fall nicht.


Die Unsicherheit besteht aber hier, ob das Verhalten des VK ein (konkludenter) Widerruf war.
Man stelle sich umgekehrt vor, der VK geht bei Nichtzahlung nach 14 Tagen von einem konkludenten Widerruf aus, liefert nicht, verweigert auch auf Aufforderung durch den K eine Lieferung und dann verklagt ihn der K auf Erfüllung, weil seine Nichtzahlung eben keinen Widerruf dargestellt habe.
Rechtsunsicherheit pur.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 13:58    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Smiler hat folgendes geschrieben::
Naja wenn der K. etwas unterlässt kann beim Vk. kaum eine Unsicherheit darüber
bestehen ob es der K. war. Ein besondere Schutzbedürftigkeit sehe ich in diesem Fall nicht.


Die Unsicherheit besteht aber hier, ob das Verhalten des VK ein (konkludenter) Widerruf war.
Man stelle sich umgekehrt vor, der VK geht bei Nichtzahlung nach 14 Tagen von einem konkludenten Widerruf aus, liefert nicht, verweigert auch auf Aufforderung durch den K eine Lieferung und dann verklagt ihn der K auf Erfüllung, weil seine Nichtzahlung eben keinen Widerruf dargestellt habe.
Rechtsunsicherheit pur.

Nun, um diese Unsicherheit ging es mir u.a., dafür hat mir persl. als Begründung der "nackte" 355er nicht gereicht. Verlegen Winken
Bin jetzt aber zufrieden gestellt Smilie
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