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Gutschrift = Auszahlung des Geldes oder Gutschein?

 
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laptopärger
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Anmeldungsdatum: 13.03.2009
Beiträge: 3
Wohnort: hdh

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 17:41    Titel: Gutschrift = Auszahlung des Geldes oder Gutschein? Antworten mit Zitat

Hallo, ich habe ein Laptop gekauft was im ersten Jahr 4 mal defekt war und eingeschickt wurde. Das Geschäft, ein Elektroladen der zu einer Einkaufsgenossenschaft gehört wie ich meine hat mir auch jedesmal ein Leihgerät zur Verfügung gestellt. Nach der 4. Reparatur hab ich einen Antrag auf Wandelung gestellt was vom Hersteller auch genehmigt wurde. Jetzt liegt eine Gutschrift über 870€ vor - der Händler meint das ich die Gutschrift unbefristet einlösen kann um mir ein anderes Gerät zu kaufen - ich hätte gerne das Geld ausbezahlt! Darf er das Geld einbehalten? Ich meine das ich es bekomme?!?!?

Danke!

PS: Ich hoffe ich hab das richtige Forum erwischt.
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laptopärger
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.03.2009
Beiträge: 3
Wohnort: hdh

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 18:12    Titel: Gutschrift = Auszahlung des Geldes oder Gutschein? Antworten mit Zitat

Hallo, ich habe ein Laptop gekauft was im ersten Jahr 4 mal defekt war und eingeschickt wurde. Das Geschäft, ein Elektroladen der zu einer Einkaufsgenossenschaft gehört wie ich meine hat mir auch jedesmal ein Leihgerät zur Verfügung gestellt. Nach der 4. Reparatur hab ich einen Antrag auf Wandelung gestellt was vom Hersteller auch genehmigt wurde. Jetzt liegt eine Gutschrift über 870€ vor - der Händler meint das ich die Gutschrift unbefristet einlösen kann um mir ein anderes Gerät zu kaufen - ich hätte gerne das Geld ausbezahlt!

Darf er das Geld einbehalten?

Ich meine das ich es bekomme?!?!?

Danke!
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Big Guro
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

Die Rechtsfolgen des Rücktritts (Wandlung) sind im § 346 BGB geregelt.

Danach sind die gegenseitig empfangenen Leistungen zurückzugewähren.

Der Käufer gibt die Ware zurück, der Verkäufer gibt das Geld zurück. Eine Gutschrift ist kein Geld.
_________________
Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"

Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
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Big Guro
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

Wie oft möchten Sie die Frage noch stellen?
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Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 12:53    Titel: Antworten mit Zitat

Beiträge zusammengeführt.
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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laptopärger
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Anmeldungsdatum: 13.03.2009
Beiträge: 3
Wohnort: hdh

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 09:40    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort, so seh ich das auch. Jetzt war ich Gestern in dem Geschäft und hab mir die Gutschrift abgeholt. An der Kasse war dann Ende, die Kassiererin hat mir das Geld nicht ausgezahlt mit der Begründung der Hersteller hätte mir ja auch ein anderes Gerät schicken können. HÄ? Selbst wenn ich jetzt ein Gerät zu 500€ kaufen würde täte sie mir den Restbetrag nicht auszahlen. Auf meine Intervention das sie mir den Betrag komplett auszahlen muß hat sie wieder mit irgendwelchen Geschäftsbedingungen angefangen. Chef war keiner da, wie zu erwarten. Was mach ich jetzt, da stehst du als Erwachsener Mensch, hast das Recht auf deiner Siete und keinen Interessierts? Es handelt sich um 880€ - das kann ich doch nicht als Guthaben bei denen liegen lassen, davon mal abgesehen - ich hab keinen Bedraf an Eletroartikeln!
Zum Anwalt? Rechtsschutz hab ich, aber wie ist es mit der SB? Bekomm ich die bei Erfolg erstattet?Danke!
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