Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 13.03.09, 19:07 Titel: Zeitraum der Nebenkostenabrechnung
Hallo zusammen, ich habe da mal einen fiktiven Fall zur Nebenkostenabrechnung:
Mieter M ist zum 11.04.2008 eingezogen und zum 28.02.2009 ausgezogen.
Vermieter V hat nun die Abrechnung für 2008 über den Zeitraum vom 01.01.2008 - 31.12.2008 erstellt und taggenau abgerechnet sprich der Zeitraum vom 01.01.2008 - 10.04.2008 geht nicht zu Lasten von M.
M weist die Abrechnung nun als falsch zurück, da der Zeitraum angeblich unzulässig sei.
Welcher Zeitraum wäre denn nun korrekt?
11.04.2008 - 31.12.2008? An den Zahlen würde dies ja nichts ändern.
soll heißen: der abrechnungszeitraum ist richtig gewählt. wenn der mieter unterjährig aus- oder eingezogen ist, ist der auf ihn entfallende zeitraum eine frage der berechnung des anteils des mieters.
soll heißen: soweit korrekt abgerechnet. _________________ .
juggernaut
wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
Vermieter V hat nun die Abrechnung für 2008 über den Zeitraum vom 01.01.2008 - 31.12.2008 erstellt und taggenau abgerechnet sprich der Zeitraum vom 01.01.2008 - 10.04.2008 geht nicht zu Lasten von M.
Wenn dies der übliche Abrechnungszeitraum für das Mietobjekt des Vermieters ist, dann stimme ich juggernaut zu.
Danke Euch beiden. Mittlerweile hat M V mitgeteilt wo er das Problem sieht.
M wohnte in 2008 170 Tage alleine, dann zog seine Freundin ein für 120 Tage.
V stellte zwei Nebenkostenabrechnungen auf, einmal für 120 Tage und eine Person, dann für 170 Tage und 2 Personen.
M ist der Meinung, die Abrechnung dürfe man unter keinen Umständen trennen und erkennt sie nicht an.
V meint, dass die Zahlen ja korrekt sind und es egal ist, ob es nun in einer Abrechnung enthalten ist oder in 2.
Wer hat hier recht?
Welcher Verteilerschlüssel steht im Mietvertrag ?
Wird nach Quadratmeter abgerechnet ist die Anzahl der Personen unerheblich. _________________ Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
Verfasst am: 16.03.09, 13:36 Titel:
Dann schickt der Vermieter nochmal eine neue Aufstellung für das ganze Jahr, oder er heftet einfach die anderen beiden zusammen und schreibt auf einen dritten Zettel die Gesamtsumme. Und gut ist. Mit solchen Leuten kann man sonst ja bis in alle Ewigkeit herumstreiten. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.