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ich galt bis vor ein paar tagen als famielienversichert. wie ich jetzt erfahren hab galt dieser schutz aber nur im zusammenhang mit einer ausbildung die ich aber vor 2 jahren abgebrochen hab. da ich nebenbei selbstständig tätig war sagt die versicherung jetzt, daß ich mich hätte privat versichern müßen und fordert nun nachträglich beiräge in einen hohen vierstelligen betrag von mir.
zum eien habe ich zur zeit keinen versicherungsschutz mehr bei der kasse, zum anderen habe ich nie falsche angaben gegenüber der kasse gemacht, sondern nur nicht gewußt, daß ich die kasse darüber informieren muss wenn ich meine ausbildung abbreche.
ist diese zahlungsaufforderung rechtmäßig?
zum anderen habe ich nie falsche angaben gegenüber der kasse gemacht, sondern nur nicht gewußt, daß ich die kasse darüber informieren muss wenn ich meine ausbildung abbreche.
Falls die Krankenkasse ein Formular wie dieses hier von der AOK verwendet:
hast du mit deiner Unterschrift bestätigt, daß du Änderungen mitteilen wirst. Siehe die beiden Zeilen unmittelbar über dem Feld für die Unterschriften.
Für eine Beitragsnachforderung gibt es trotzdem keine Rechtsgrundlage, nur für den Wegfall der Versicherung ab dem Zeitpunkt, zu dem sich die Verhältnisse geändert hatten (und damit eine Erstattung aller Leistungen, die die Krankenkasse seitdem erbracht hat). Ein Neueintritt ist dann nicht möglich.
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