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Verfasst am: 13.03.09, 22:35 Titel: erst Angestellter, dann Selbständiger in derselben Firma
Hallo zusammen,
folgende fiktive Situation:
Person A arbeitet mehrere Jahre als Vollzeit-Angestellter in einem Unternehmen (Kapitalgesellschaft B). Eines Tages beschliesst er, sich selbständig zu machen, und vereinbart mit seinem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung als Teilzeitkraft für den Übergang. Person A gründet eine Kapitalgesellschaft C.
Nun kommt aber der Steuerberater von Person A, der den Vorschlag macht, als Angestellter der Gesellschaft C auf Auftrags-Basis für Gesellschaft B weiterzuarbeiten. Die Vorteile für Gesellschaft B bzw. für Person A liegen auf der Hand:
Gesellschaft B:
- Einsparung der Sozialbeiträge
- kein Kündigungsschutz mehr
- keine arbeitsrechtlichen Einschränkungen gegenüber Person A
- weniger Lohnkosten
Person A:
- keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mehr
- keine Anstellung in zwei verschiedenen Firmen (1x mit Steuerklasse 6)
Gesagt, getan, Person A macht den Gesellschaftern von Gesellschaft B das Angebot, den Arbeitsvertrag aufzuheben und im Gegenzug einen Auftrag an Gesellschaft C zu geben. Diesen lehnen die Gesellschafter von Ges. B jedoch ab, und zwar mit der Begründung, es sei sozialrechtlich bedenklich, da der Schein entstehen könne, Ges. B wolle Sozialversicherungsbeiträge sparen.
Mir ist das Thema Scheinselbständigkeit durchaus ein Begriff. Meiner Meinung nach greift dieses aber in diesem Fall nicht, da Ges. C bereits Aufträge von sehr vielen Kunden erhält.
Meine Frage nun: was kann Person A nun den Gesellschaftern von Ges. B vorhalten, um deren Einwand zu entkräften? Am besten wäre natürlich ein Urteil in einem Präzedenzfall. Oder haben diese recht?
es kommt darauf an, wie die Tätigkeit bei der Gesellschaft B aussehen soll. Sofern hier die Person A wie ein Angestellter behandelt wird, weil zu viele Einschränkungen in der Tätigkeit bestehen, so dürfte bei der angedachten "Selbstständigkeit" eine Scheinselbstständigkeit vorliegen.
Ganz allgemein ist diese Frage nicht zu beantworten.
Das die Gesellschaft B sich bei Bedenken dem Vorschlag widerspricht ist nachvollziehbar, weil im Falle der Scheinselbstständigkeit bei einer Betriebsprüfung der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge größtenteils alleine zu tragen hat.
Bei Gesellschaft B handelt es sich um ein größeres Einzelhandelsunternehmen, das mehrere selbstständige Verkäufer beschäftigt. Person A wäre also nicht die erste, die unter genau denselben Bedingungen beschäftigt wäre.
Klar sind die Bedenken nachvollziehbar, aber eben vielleicht auch unnötig. Und gerade angesichts der Vorteile für beide Seiten lohnt meiner Meinung nach eine genaue Überprüfung, ob die Bedenken begründet sind...
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