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Wann ist ein Brief rechtskraeftig?

 
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eltieze
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 23:06    Titel: Wann ist ein Brief rechtskraeftig? Antworten mit Zitat

Hallo an Alle.

Ich bin neu hier im Forum und bin hier einem privaten und fiktiven Streit ausgesetzt, der persoenlich keine relevanz hat. Es geht lediglich um die rechtliche und generelle Sitaution. Frage lautet (und alle Angaben fiktiv und zu verstaendniszwecken):

Ich bin ein Bevollmaechtigter in einer AG, wir sagen mal Xyz AG. Nehmen wir and, die Xyz AG ist eingetragen als "Xyz Akteingesellschaft". Muss ich nun, wenn ich einen rechtlich relevanten Brief schreibe, den unterschriebenen Brief mit der vollen Firmenbezeichnung "Xyz Aktiengesellschaft" beenden oder wuerde auch "Xyz AG" reichen? Oder allgemein, muss dieser Brief mit der komplett indentischen Bezeichnung beendet werden, wie der Eintrag im HRB lautet?

Nicht die spannenste Frage aber ich wuerde mich sehr ueber fachliche Antwort freuen.

Gruss C.
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hws
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 00:43    Titel: Re: Wann ist ein Brief rechtskraeftig? Antworten mit Zitat

eltieze hat folgendes geschrieben::
Muss ich nun, wenn ich einen rechtlich relevanten Brief schreibe, den unterschriebenen Brief mit der vollen Firmenbezeichnung "Xyz Aktiengesellschaft" beenden oder wuerde auch "Xyz AG" reichen?
eher interessant dürfte sein, ob sie mit
ppa
i.A
i.V oder
"nach Diktat verreist" unterschreiben.
Da sie vermutlich "relevante Briefe" nicht auf Klopapier sondern offiziellen Firmenbögen schreiben, dürfte da das übliche "Handelsregister .. Geschäftsführer.." schon eingedruckt sein.

hws
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Big Guro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 12:00    Titel: Re: Wann ist ein Brief rechtskraeftig? Antworten mit Zitat

hws hat folgendes geschrieben::


Da sie vermutlich "relevante Briefe" nicht auf Klopapier


Wenn die Frage darauf zielt, ob und wie wirksame Willenserklärungen abgegeben werden können. Kann ein dafür Bevollmächtigter einen Kaufvertrag auch auf einem Stück Klopapier abschließen. Es sollte nur unbenutzt sein. Auf den Arm nehmen
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