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habe nächste Woche eine Verhandlung wg. Diebstahls.
Einmal habe ich ein Fahrrad Crossrad 800 € Neupreis geklaut dafür musste ich das Schloß knacken. Besonders schwerer Fall
Zum anderen habe ich Leergut im Wert von 300 € auf mehrere Monate verteilt von einem nicht gesicherten Platz geklaut. Das habe ich gleich bei der Polizei zugegeben.
So nun meine Frage so wie ich das sehe bin ich in JEDEM Fall dann nach Verurteilung vorbestraft ist das so richtig? Ich stütze meine Annahme auf
Mindesstrafmas besonders schwerer Fall 90 TS + die TS die dann noch zu dem einfachen Diebstahl hinzukommen. Macht Summe über 90 TS also Vorbestraft und im Führungszeugnis.
Es gäbe die Möglichkeit eine Gesamtstrafe zu bilden, die noch an der Grenze liegt.
Es muss bzw. darf sogar nicht einfach addiert werden. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
danke für die Antworten. Es liegen keine Vorstrafen vor aber trotzdem 800 € und noch was für 300 € (gut die habe ich schon begonnen in Raten zu bezahlen) naja ich nehme mal an es wird ne Vorstrafe geben.
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