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petersen2007 Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 28.05.2007 Beiträge: 164
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Verfasst am: 14.03.09, 08:16 Titel: Schreckschußpistole noch legal? |
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Hallo,
ist das besitzen einer Schreckschußpistole noch legal, wenn der 18-Jährige Besitzer die Patronen und die Waffe getrennt aufbewahrt?
Braucht man mittlerweile eine Genehmigung?
Gruß |
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Wächter FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.12.2008 Beiträge: 2603
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Verfasst am: 14.03.09, 08:40 Titel: |
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Ich glaube, dass der Besitz für über 18 Jährige legal ist; jedoch benötigt man zum Führen und Schießen eine Genehmigung. _________________ Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
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mano FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 2664
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Verfasst am: 14.03.09, 09:10 Titel: |
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Moin,
Erlaubt-Verboten
@Wächter: Zustimmung. Nur bei mir kein Glauben sondern Wissen
Gruß
mano |
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petersen2007 Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 28.05.2007 Beiträge: 164
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Verfasst am: 14.03.09, 17:08 Titel: |
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Heißt führen am Körper oder im Kfz?
Gruß |
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Wächter FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.12.2008 Beiträge: 2603
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Verfasst am: 14.03.09, 17:31 Titel: |
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petersen2007 hat folgendes geschrieben:: | Heißt führen am Körper oder im Kfz?
Gruß |
Ich glaube beides. _________________ Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
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Kormoran FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.06.2006 Beiträge: 2572
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Verfasst am: 14.03.09, 18:36 Titel: |
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Am Körper ist es sicher Führen, im KFZ kann es Führen sein, muss aber nicht.
Link 1
Link 2 _________________ Herzliche Grüße
Kormoran |
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Schoeneberg30 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.12.2008 Beiträge: 199 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 14.03.09, 20:40 Titel: |
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Seit dem mir mein Kleiner Waffenschein nach 2 Jahren wieder abgenommen wurde, führe ich die Gaswaffe nur noch im Auto unterm Beifahrersitz :O |
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mano FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 2664
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Verfasst am: 14.03.09, 20:57 Titel: |
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Moin,
eine Waffe führen, heißt, diese außerhalb seiner Wohnung, seiner Geschäftsräume oder seines befriedeten Besitztums bei sich zu haben, wenn diese mit wenigen schnellen Handgriffen zugänglich ist.
mano
Zuletzt bearbeitet von mano am 15.03.09, 14:53, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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mano FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 2664
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Verfasst am: 14.03.09, 21:03 Titel: |
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Moin,
Schöneberg hat folgendes geschrieben:: | Seit dem mir mein Kleiner Waffenschein nach 2 Jahren wieder abgenommen wurde, führe ich die Gaswaffe nur noch im Auto unterm Beifahrersitz :O |
Das dürfte dann ein Verstoß gegen das Waffengesetz §52 Abs. 3 Nr. 2a sein.
mano |
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Schoeneberg30 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.12.2008 Beiträge: 199 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 15.03.09, 13:54 Titel: |
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Mein PKW ist doch mein befriedeter Besitztum, da kommt ja schließlich keiner ran. |
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Wächter FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.12.2008 Beiträge: 2603
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Verfasst am: 15.03.09, 14:08 Titel: |
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Schoeneberg30 hat folgendes geschrieben:: | Mein PKW ist doch mein befriedeter Besitztum, da kommt ja schließlich keiner ran. |
ich glaube da bringst du ein wenig durcheinander... _________________ Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
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mano FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 2664
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Verfasst am: 15.03.09, 14:48 Titel: |
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Moin,
@Wächter....Du hast irgendwie einen gesunden und hier auch richtigen Glauben. Stimmt nämlich schon wieder.
Dazu auszugsweise Steindorf WaffR 8.Aufl. 2007 zu §1 Rz. 50,51,52:
Ein Besitztum ist eine unbewegliche Sache. Nach RGSt. 11, 295 ist es dann befriedet, wenn es der Inhaber in äußerlich erkennbarer Weise mittels zusammenhängender Schutzwehren gegen das willkürliche Betreten durch andere gesichert hat. (...)
Zitat: | eine Waffe führten, heißt, diese außerhalb seiner Wohnung, seiner Geschäftsräume oder seines befriedeten Besitztums bei sich zu haben, wenn diese mit wenigen schnellen Handgriffen zugänglich ist. |
Eine Schußwaffe führt, wer sich außerhalb seines befriedeten Besitztums, (...) befindet.
Das Gesetz stellt nicht auf die Wirkung des Schusses, sondern auf den Standort des Schützen ab.
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Wenn jemanden schon der Kleine Waffenschein entzogen wurde und er trotzdem mit einer Waffe in einem Kraftfahrzeug, außerhalb seines wie oben definierten befriedeten Besitztums gekrallt wird, bewegt er sich m.E. schon nicht mehr im Bereich einer Geldstrafe als EFS.
mano |
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Ivanhoe Gast
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Verfasst am: 15.03.09, 20:43 Titel: |
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Wächter hat folgendes geschrieben:: | Ich glaube, dass der Besitz für über 18 Jährige legal ist; jedoch benötigt man zum Führen und Schießen eine Genehmigung. |
Auf Privatgrundstücken ist das Führen und Schießen erlaubt! Auch ohne "kleinen Waffenschein". |
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petersen2007 Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 28.05.2007 Beiträge: 164
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Verfasst am: 15.03.09, 21:25 Titel: |
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Zitat: | Eine Schußwaffe führt, wer sich außerhalb seines befriedeten Besitztums, (...) befindet.
Das Gesetz stellt nicht auf die Wirkung des Schusses, sondern auf den Standort des Schützen ab. |
Das heißt, wenn ich in einem Anhänger eine Schreckschuß Pistole deponiert habe, und diese nicht in meiner Nähe ist, dann ist das legal.
Nur wenn ich den Anhänger, den ich auf der Autobahn an einen Parkplatz steuere, aufmache und die Waffe in die Hand nehme, dann ist das ohne Schein nicht legal? |
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Obermotzbruder FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
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Verfasst am: 15.03.09, 21:56 Titel: |
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Sobald die Waffe ohne Waffenschein das befriedete Besitztum verlässt, wird der Verstoß begangen. _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll. |
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