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"Hinsichtliche" Einstellung eines Verfahrens?

 
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Phil_2009
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.03.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 17:20    Titel: "Hinsichtliche" Einstellung eines Verfahrens? Antworten mit Zitat

Hallo,

vor einem guten halben Jahr wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges gegen mich eingeleitet wodurch auch mein Handy beschlagnahmt wurde.
Nun, ein halbes Jahr später (ich hab in dem halben Jahr keine Informationen über den Ermittlungsstand, noch nichtmal ein Aktenzeichen bekommen) bekomme ich einen Brief von meiner örtlichen Staatsanwaltschaft in dem steht:

Zitat:
Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen Betruges

Sehr geehrter Herr [NAME],

das Ermittlungsverfahren gegen Sie habe ich mit Verfügung vom **.03.2009 hinsichtlich der Taten zum Nachteil [NAME], [NAME] und [NAME] gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt.

Hochachtungsvoll

[NAME]


Nun meine Frage, ist das Ermittlungsverfahren nun endgültig eingestellt und bekomme ich mein Hady wieder (wie lange kann sowas dan noch dauern) oder liege ich mit meiner Vermutung, dass das Wort "hinsichtlich" dem Brief eine andere Bedeutung gibt richtig?

Vielen Dank im Voraus!

Freundliche Grüße
Philipp
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Gammaflyer
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 18:39    Titel: Antworten mit Zitat

Das Verfahren ist in Bezug auf(=hinsichtlich) die genannten Geschädigten einstellt.
Wenn da noch mehr waren, ist die Sache noch nicht gegessen.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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