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Einmalzahlung aus BU Rente

 
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Enrique2009
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.03.2009
Beiträge: 2
Wohnort: España

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 16:50    Titel: Einmalzahlung aus BU Rente Antworten mit Zitat

Hola und guten Tag,
habe nur eine schlichte Anfrage.
Ist es moeglich sich eine BU Rente der BGN auch als Einmalabfindung auszahlen zu lassen??
Moechte gerne nach Suedamerika auswandern und meinen Lebensgefaehrten zu heiraten und habe aber noch eine aus einem Arbeitsunfall (war selbststaendiger Hotelier) resultierende BU Rente der BGN am laufen. Da dies jedoch immer mit Streit und Handycaps endet moechte ich eine Einmalzahlung anstreben und endlich meine Ruhe haben.
P. S. Habe Urteil des Sozialgerichts Tottweil/BW das mir meine Rechte zusichert.
Danke fuer Ihre Hilfe
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Herzog, Jörg
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Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 22:22    Titel: Antworten mit Zitat

Die BU-Rente ist in § 240 des Sechsten Buchs des Sozialgesetzbuches (SGB VI) geregelt. Sie soll Monat für Monat bis zum Ende der Leistungspflicht die Absicherung des Berufsunfähigen sicherstellen/ergänzen. Wie der Name schon sagt, handelt es sich um gesetzliches Rentenversicherungsrecht, eine Kapitalisierung der Rente kennt das SGB VI meines Wissens nicht. Wie soll im übrigen die Kapitalabfindung berechnet werden? Was sollen die Kriterien dafür im Einzelnen sein? Sicherheitshalber kann der Berufsunfähige B ja noch einmal beim gesetzlichen Rentenversicherungsträger nachfragen.

Selbst die private Berufsunfähigkeitsversicherung kennt keine Kapitalisierung der Rente, sie wird - wie der Name schon sagt - als monatliche Rente für den Zeitraum der Leistungspflicht gezahlt. Sorry, aber mit dem "Streit und den Handicaps" wird B wohl auch in Südamerika weiterleben müssen, es sei denn der BU-Rentenversicherungsträger stellt die Zahlung der Rente ein.
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dermayer
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Anmeldungsdatum: 11.08.2006
Beiträge: 107
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 07:06    Titel: Re: Einmalzahlung aus BU Rente Antworten mit Zitat

Enrique2009 hat folgendes geschrieben::
Hola und guten Tag,
habe nur eine schlichte Anfrage.
Ist es moeglich sich eine BU Rente der BGN auch als Einmalabfindung auszahlen zu lassen??
Moechte gerne nach Suedamerika auswandern und meinen Lebensgefaehrten zu heiraten und habe aber noch eine aus einem Arbeitsunfall (war selbststaendiger Hotelier) resultierende BU Rente der BGN am laufen. Da dies jedoch immer mit Streit und Handycaps endet moechte ich eine Einmalzahlung anstreben und endlich meine Ruhe haben.
P. S. Habe Urteil des Sozialgerichts Tottweil/BW das mir meine Rechte zusichert.
Danke fuer Ihre Hilfe


Ich darf die Ansicht meines Vorschreibers etwas korrigieren:

1. Für die Rente der Berufsgenossenschaft gilt nicht das SGB VI sondern das SGB VII

2. Die Möglichkeit der Abfindung ist in den §§ 75-79 SGB VII geregelt
http://bundesrecht.juris.de/sgb_7/index.html

3. zu dem Beitrag von Herrn Herzog, dass eine Abfindung von BU-Renten von privaten BU-Renten nicht möglich sei:

a) es gilt Vertragsfreiheit, selbstredend KANN eine Abfindung grundsätzlich vereinbart werden -> einzelvertragliche Regelung (oder per Vergleich vor Gericht, was durchaus nicht so selten ist, aber natürlich weniger mit Vertragsfreiheit zu tun hat Winken)
b) kann eine entsprechende Vereinbarung auch bereits bei Vertragsschluss getroffen werden

Schwierigkeit ist hierbei, dass die Dauer der Leistungspflicht wegen Berufsunfähigkeit bei einer privaten BU-Versicherung nicht feststeht, da i.d.R. die Leistungen zwar max. bis zum Versicherungsende (i.d.R. bis Alter 55-67) gezahlt werden, faktisch aber eine Begrenzung der Rentendauer durch versch. Gründe eintreten kann (Wiedererlangung der Berufsfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf, Ausübung eines neuen Berufs, des ggf. die konkrete Verweisung ermöglicht, Tod des Versicherten).

Das führt dazu, dass eine Abfindung recht selten vereinbart werden kann, erst recht nicht zu Beginn, wobei es entsprechende Vereinbarungen (zumindest in der Vergangenheit) gab (die Reaktivierungswahrscheinlichkeit wurde in den Barwerten versucht (?) einzurechnen).

Nun aber genug vom Thema abgekommen. Anhand der o.g. Paragraphen kann geprüft werden, inwieweit ein Abfindungsanspruch bestehen kann.

Gruß

Hubert Mayer
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Jeder Beitrag stellt meine eigene Meinung dar, hat mit der meines Arbeitgebers nichts zu tun und kann von der Meinung meines AG abweichen.

Hilfreich/sinnvoll empfundene Beiträge dürfen gerne mit einem Klick auf die Punkte „belohnt“ werden.
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Enrique2009
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.03.2009
Beiträge: 2
Wohnort: España

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 12:25    Titel: Antworten mit Zitat

Danke erstals fuer die Resonnace meiner Anfrage.
Es handelt sich hierbei um einen Berufsunfall der nunmehr ueber die BGN getragen wird, dank eines Urteils des Sozialgerichts Rottweil. Es ist daher keine private Versicherung.
Der Unfall ereignete sich bereits 1998 und nach neuerlichen Untersuchungen durch angesehene Aerzte und deren Diagnosen, wurde ich 2007 wieder vor das I.N.S.S. Seguridad Sozial gebeten. Dabei wie sich spaeter herausstellte wurde mein damaliges GUTACHTEN von 2002 aus Las Palmas lediglich abgeschrieben und als GUTACHTEN 2007 and die BGN Mannheim gesabdt.(Daher auch eine genaue UNtersuchung in weniger als 5 Minuten des zu begutachtenden Arztes im I.N.S.S. Las Palmas.
Nun waere eben meine Frage ob die BGN ev. interessiert sein koennte diese Rentenansprueche in eine Einmalauszahlung umzu wandeln. da meine Ansprueche an die BG ja letztendlich bis zu meinem Lebensende gekoppelt sind. (Was meine med. Versorgung angeht) auf jeden Fall

Herzliche Gruesse
Sascha-Enrique
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Herzog, Jörg
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Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 13:46    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr richtig, im Recht der gesetzlichen und auch der privaten Unfallversicherung, die von dem Rentenversicherungsrecht wegen Berufsunfähigkeit (BU) deutlich zu unterscheiden ist, gibt es die Kapitalisierung/Abfindung. Hätte der Fragesteller von Anfang an mitgeteilt, dass es sich um eine Unfallrente und gerade nicht um eine Rente wegen Berufsunfähigkeit handelt, hätte man gleich drauf kommen können ...

Vertragsfreiheit? Völlig richtig! Sie gilt für das gesamte Privatrecht. Im Privat-Versicherungsrecht könnte theoretisch für die BU-Versicherung die Kapitalisierungsmöglichkeit vereinbart werden. Die ganz überwiegend verwendeten Allgemeinen Versicherungsbedingungen sehen das aber in diesem Bereich gerade nicht vor. Der Versicherungsnehmer kann natürlich vor Abschluss des Vertrages einen entsprechenden Wunsch an den Versicherer herantragen. Wahrscheinlich wird diesem jedoch in aller Regel nicht entsprochen werden.
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