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Kostenpauschale nicht gezahlt

 
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Manu2211
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.10.2006
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 12:03    Titel: Kostenpauschale nicht gezahlt Antworten mit Zitat

Hallo,

Frau A hat nach einem Unfall bei der gegnerischen Versicherung einen Kostenvoranschlag eingereicht und gleichzeitig 25,- Euro Kostenpauschale angesetzt.
Die Versicherung hat die im Kostenvoranschlag genannte Summe gezahlt, aber nicht die Kostenpauschale.
Ist die Versicherung verpflichtet die Pauschale zu zahlen? Gibt es da einen Passus im Versicherungsrecht auf den sich Frau A berufen könnte?

Viele Grüße
Manuela
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 13:00    Titel: Re: Kostenpauschale nicht gezahlt Antworten mit Zitat

Manu2211 hat folgendes geschrieben::
Die Versicherung hat die im Kostenvoranschlag genannte Summe gezahlt, aber nicht die Kostenpauschale.
Hat die Versicherung möglicherweise die Kostenpauschale gezahlt, nicht aber die Mehrwertsteuer im Kostenvoranschlag?
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Manu2211
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.10.2006
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Biber,

nein, sie haben weder das eine noch das andere bezahlt. Das die MwSt. erst nach der Reparatur bezahlt wird, weis ich schon, das wären auch mehr als 25,- Euro gewesen.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 14:09    Titel: Antworten mit Zitat

Wie reagiert die Versicherung denn, wenn man auf die "vergessene" Kostenpauschale einfach mal nachfragt?
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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Manu2211
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.10.2006
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Talla,

ich habe noch gar nicht nachgefragt, weil ich mich vorher erkundigen wollte, ob ich mich da auf irgendwas beziehen kann.
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chatterhand
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

tippe wie talla darauf, daß das schlichtweg vergessen wurde.
Bei der Erinnerung dürfte es genügen sich auf die allgemein übliche Rechtsprechung zu beziehen, die im Mittel allerdings mW nur 20 Oiro je Schadenfall zugesteht.
Wenn man entsprechende Belege hat, die ggfs. die Pauschale übersteigen, ist mW auch der höhere Betrag zu erstatten.
_________________
chatterhand
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