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Häusliche Gewalt

 
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wambui
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.03.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 09:22    Titel: Häusliche Gewalt Antworten mit Zitat

Hallo, habe mich heute hier im Forum angemeldet und gleich eine Frage.

Mann deutsch, Frau kenianisch, Kind 1,5 Jahre, gemeinsames Sorgerecht wurde vereinbart.
Es kam zu einer Meinungsverschiedenheit zwischen den beiden, in deren Verlauf die Frau sagte, ich suche mir morgen eine eigene Wohnung.
Daraufhin der Mann, dann kannst du gleich gehen. Es kann zu keinerlei Tätlichkeiten oder Drohungen gegenüber der Frau.
Die Frau ließ sich auf den Boden fallen und fing an zu schreien und warf Gegenstände durch die Wohnung. Daraufhin der Mann zur Frau, sei leise das Kind schläft. Nun schrie die Frau weiter, der Mann packte sie am Arm und sagte zu ihr, verlasse sofort die Wohnung was die Frau auch getan hat.
Nach ca. 30 Minuten kam Polizei, die Frau behauptet nun sie wurde geschlagen. Die Polizei verschaffte der Frau zuritt zur Wohnung. Jetzt nahm die Frau einige persönliche Sachen und das Kind und verließ die Wohnung.
Die Polizei hat sich in der Wohnung umgesehen, es gab aber keinerlei anzeigen dafür das die Frau geschlagen wurde. Die hatte keine Verletzungen o.ä.
Am nächsten Tag, Nachmittags, kam die Polizei und wollte der Frau erneut Zutritt zur Wohnung verschaffen. Der Vater fragte nach einem Gerichtsbeschluss, dieser konnte nicht vorgelegt werden. Die Polizei beruft sich auf das Gewaltschutzgesetz, wonach sie alle Rechte hat die Wohnung zu betreten und Sachen aus der Wohnung zu holen.
Während die Frau pers. Sachen aus der Wohnung holte, wurde der Mann im Wohnzimmer von 2 Polizisten über eine Stunde festgehalten. Der Mann wollte seine Tochter begrüßen, die sich im Flur aufhielt, das wurde dem Vater verweigert.
Nun meine Frage.
Ist es ausreichend wenn die Frau behauptet sie wurde geschlagen und der Mann verliert Automatisch alle seine Rechte.

Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
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MichaelaT
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.07.2007
Beiträge: 311

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 11:04    Titel: Re: Häusliche Gewalt Antworten mit Zitat

Hallo wambuli,

erst einmal willkommen im Forum. Sehr glücklich

wambui hat folgendes geschrieben::
Ist es ausreichend wenn die Frau behauptet sie wurde geschlagen und der Mann verliert Automatisch alle seine Rechte.


Nein - so einfach geht es nun auch nicht.
Körperliche Gewalt hinterlässt Spuren, welche ärztlich feststellbar sein sollten (Hämatome, Würgemale, Striemen usw).
Natürlich ist ein Handabdruck im Gesicht schon nach relativ kurzer Zeit wieder verschwunden, den Abdruck der Faust sieht man länger.

In der Wohnung muss es nicht zwingend Spuren nach körperlicher Gewalt geben.

Nur die Behauptung, es habe gewalttätige Übergriffe gegeben, macht aus niemandem einen Gewalttäter. Ihre Frau kann nun jedoch angeben, sie hätte Angst vor Ihnen und die Nachbarn hätten ihr schmerzerfülltes Schreien ja gehört - ein ganz mieses "Spiel", wenn sie dies beabsichtigt.

Liebe Grüße,
Michaela
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 11:13    Titel: Re: Häusliche Gewalt Antworten mit Zitat

wambui hat folgendes geschrieben::
...
Ist es ausreichend wenn die Frau behauptet sie wurde geschlagen und der Mann verliert Automatisch alle seine Rechte.
...

Hallo wambui,

das Gewaltschutzgesetz wurde von Dir schon genannt. Der Mann verliert nicht automatisch alle seine Rechte. Allerdings kann er - wie hier geschehen - der Wohnung verwiesen werden.

Bei diesem fiktiven Fall würde ich aber dringend empfehlen eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt aufzusuchen.

Liebe Grüße

Klaus
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wambui
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.03.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 11:17    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort

Natürlich gibt es verschieden Stufen von Gewalt, auch eine einfache Ohrfeige ist für mich schon Gewalt.
In diesem Fall war aber lediglich die Aussage der Frau ausreichend um den Vater zu Bedrohen und ihm sein Kind zu entziehen.
Offensichtlich war dies von der Frau so geplant. Der Vorwurf hat natürlich auch Auswirkungen was die Beziehung zwischen Vater und Tochter angeht. Das Jugendamt wird zunächst der Aussage der Mutter glauben.
Wie kann der Vater beweisen dass es nicht so war?
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 11:28    Titel: Antworten mit Zitat

wambui hat folgendes geschrieben::
... Das Jugendamt wird zunächst der Aussage der Mutter glauben.
Wie kann der Vater beweisen dass es nicht so war?

Hallo wambui,

so ganz sind meine Kolleginnen und Kollegen in den Jugendämtern nicht auf den Kopf gefallen. Die Rolle und Aufgabe der Jugendämter ist u.a. in den §§ 17 und 18 SGB VIII beschrieben. Zudem wirken sie in familiengerichtlichen Verfahren "nur" mit (§ 50 SGB VIII und § 49a FGG).

Es gibt zwischen dem Jugendamt und Familiengericht eine Aufgabenverteilung. Das Jugendamt berät und das Familiengericht entscheidet.

Bezüglich der Frage der Beweise wird der Anwalt sicher weiter helfen können.

Liebe Grüße

Klaus
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wambui
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.03.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

Es wird wohl ohne Anwalt nicht gehen.

Aber wenn das Jugendamt nur berät wie kann es dann sein, das die Pilozei vom Jugendamt aufgefordert wird, die pers. Sachen der Frau und des Kindes aus der Wohnung zu holen.
Und, wenn der Vorfall geplant war, handelt es sich dabei nicht um Kindesentzug mit Hilfe von Jugendamt und Polizei.

Gruss
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 11:56    Titel: Antworten mit Zitat

wambui hat folgendes geschrieben::
....
Und, wenn der Vorfall geplant war, handelt es sich dabei nicht um Kindesentzug mit Hilfe von Jugendamt und Polizei. ...

Nein - siehe neben Gewaltschutzgesetz - auch die §§ 8a und 42 SGB VIII. Dem Jugendamt und der Polizei wird nichts anzuhängen sein.

Alles weitere ist vom Familiengericht zu klären.
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wambui
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.03.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 12:06    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht doch nich immer darum jemanden etwas anzuhängen.
In diesem Fall wurde lediglich aufgrund einer Behauptung dem Vater das Umgangsrecht mir seiner Tochter entzogen, wenn auch nur vorläufig.
Das Kind oder das Kindeswohl waren nicht gegenstand der anschuldigungen der Mutter gegenüber der Polizei. Vielmehr schlief das Kind friedlich als es Nachts durch Mutter und Polizei aus seinem Bett gerissen wurde.
Somit würde der § 235 StGB ausgehebelt und das mit Hilfe der Behörden.
Hierdurch wird der Vater in eine wesentlich schlechteren Position versetzt, da er nun am neuen Wohsitz des Kindes sein Recht suchen muss. was auch mit höheren Kosten verbunden ist.

Gruss
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