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Verfasst am: 14.03.09, 09:27 Titel: Lebensgefährte arbeitet im gleichen Betrieb(Beide Kündigung)
Ist es möglich ,dass ein AG beide Arbeiter(Zusammenlebend im gleichen Haushalt) betriebsbedingt kündigt?Beide arbeiten über 10 Jahre im gleichen Betrieb.
Betrriebsrat ist vorhanden.Greift da der Sozialplan? _________________ Jedem sein Recht.
Grundsätzlich Ja, mehr gibt die Geschichte aber nicht her, nach dem Wortlaut sind die AN nicht verheiratet.
Sozialplan? was sagt der BR denn zu dieser Doppelkündigung? _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Grundsätzlich Ja, mehr gibt die Geschichte aber nicht her, nach dem Wortlaut sind die AN nicht verheiratet.
Sozialplan? was sagt der BR denn zu dieser Doppelkündigung?
ich denke,dass man ja nicht verheiratet sein muss,Es ist ja eheähnliche.
BR sein standpunkt liegt nicht vor. _________________ Jedem sein Recht.
Eine eheähnliche Beziehung ist einer Ehe eben nur ähnlich , was allein die gesetzliche Unterhaltspflicht von Ehepartnern füreinander, gegenüber der nur freiwilligen einer eheähnlichen Beziehung, zeigt.
Bei der Sozialauswahl sind, nach meinem Wissen, nur die gesetzlichen Unterhaltspflichten beachtlich.
Zum BR, dieser sollte die erste Anlaufstelle sein, für Informationen über das wieso, weshalb und warum es diese AN getroffen hat.
Das man einen Anwalt aufsuchen sollte.... _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Wobei Stichwort Bedarfsgemeinschaft, sind ja auch wilde Ehe gegenseitig "unterhaltspflichtig".
MfG
Matthias
Was trotzdem eine freiwillige Angelegenheit bleibt, bezieht jeder eine eigene Wohnung war es das.... _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
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Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Wobei Stichwort Bedarfsgemeinschaft, sind ja auch wilde Ehe gegenseitig "unterhaltspflichtig".
MfG
Matthias
Arbeitsrechtlich völlig irrelevant.
Die Einbeziehung von nichtehel. LGen scheitert im Rahmen der Sozialauswahl regelmäßig schon daran, dass man es nicht sachgerecht erfassen, belegen und prüfen kann.
Wer unbedingt Sozialvorteile aus seiner Partnerschaft haben will, sollte sich gerade in Krisenzeiten ernsthaft eine schnelle und unzeremonielle standesamtliche Trauung überlegen. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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