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recht.de :: Thema anzeigen - Lebensgefährte arbeitet im gleichen Betrieb(Beide Kündigung)
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Lebensgefährte arbeitet im gleichen Betrieb(Beide Kündigung)

 
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mountainbiker
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.03.2009
Beiträge: 5
Wohnort: Rems Murr

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 09:27    Titel: Lebensgefährte arbeitet im gleichen Betrieb(Beide Kündigung) Antworten mit Zitat

Ist es möglich ,dass ein AG beide Arbeiter(Zusammenlebend im gleichen Haushalt) betriebsbedingt kündigt?Beide arbeiten über 10 Jahre im gleichen Betrieb.
Betrriebsrat ist vorhanden.Greift da der Sozialplan?
_________________
Jedem sein Recht.
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 10:23    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich Ja, mehr gibt die Geschichte aber nicht her, nach dem Wortlaut sind die AN nicht verheiratet.
Sozialplan? was sagt der BR denn zu dieser Doppelkündigung?
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Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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mountainbiker
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.03.2009
Beiträge: 5
Wohnort: Rems Murr

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 10:42    Titel: Antworten mit Zitat

Smiler hat folgendes geschrieben::
Grundsätzlich Ja, mehr gibt die Geschichte aber nicht her, nach dem Wortlaut sind die AN nicht verheiratet.
Sozialplan? was sagt der BR denn zu dieser Doppelkündigung?


ich denke,dass man ja nicht verheiratet sein muss,Es ist ja eheähnliche.
BR sein standpunkt liegt nicht vor.
_________________
Jedem sein Recht.
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Smiler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 11:23    Titel: Antworten mit Zitat

Eine eheähnliche Beziehung ist einer Ehe eben nur ähnlich Winken , was allein die gesetzliche Unterhaltspflicht von Ehepartnern füreinander, gegenüber der nur freiwilligen einer eheähnlichen Beziehung, zeigt.
Bei der Sozialauswahl sind, nach meinem Wissen, nur die gesetzlichen Unterhaltspflichten beachtlich.
Zum BR, dieser sollte die erste Anlaufstelle sein, für Informationen über das wieso, weshalb und warum es diese AN getroffen hat.
Das man einen Anwalt aufsuchen sollte....
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matthias.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

Wobei Stichwort Bedarfsgemeinschaft, sind ja auch wilde Ehe gegenseitig "unterhaltspflichtig".

MfG
Matthias
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Smiler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

matthias. hat folgendes geschrieben::
Wobei Stichwort Bedarfsgemeinschaft, sind ja auch wilde Ehe gegenseitig "unterhaltspflichtig".
MfG
Matthias

Was trotzdem eine freiwillige Angelegenheit bleibt, bezieht jeder eine eigene Wohnung war es das....
_________________
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 18:50    Titel: Antworten mit Zitat

matthias. hat folgendes geschrieben::
Wobei Stichwort Bedarfsgemeinschaft, sind ja auch wilde Ehe gegenseitig "unterhaltspflichtig".

MfG
Matthias


Arbeitsrechtlich völlig irrelevant.

Die Einbeziehung von nichtehel. LGen scheitert im Rahmen der Sozialauswahl regelmäßig schon daran, dass man es nicht sachgerecht erfassen, belegen und prüfen kann.

Wer unbedingt Sozialvorteile aus seiner Partnerschaft haben will, sollte sich gerade in Krisenzeiten ernsthaft eine schnelle und unzeremonielle standesamtliche Trauung überlegen.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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matthias.
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 19:09    Titel: Antworten mit Zitat

Gut zu wissen, ich hab ja unterhaltsberechtigt auch mal in " " gesetzt.
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