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Verfasst am: 14.03.09, 12:35 Titel: monatliche Versteuerung eines Einmalbezuges?
Hallo,
muss bei einem Einmalbezug stets die Fünftelregelung angewendet werden????
Erinnere mich, dass es früher einem Grenzbetrag von 500,- DM gab. Lag der Einmalbezug unter dieser Grenze konnte er individuell mit der monatlichen Abrechnung versteuert werden.
Ist dem noch so???????? Im Netz finde ich hierüber leider nichts. Vielleicht kann mir hier Jemand weiterhelfen?
Und ein monatlicher Einmalbezug wird dann auch nicht nach der Fünftelregelung besteuert, sondern nach der Jahreslohnsteuertabelle (anstatt der Monatslohnsteuertabelle). Falls dadurch zuviel Lohnsteuer bezahlt werden sollte (was eigentlich nicht der Fall ist) kann man sich die Lohnsteuer über die Einkommensteuererkärung zurückholen.
Manchmal ist die Jahrestabelle sogar etwas günstiger als die Monatstabelle. Einfach mal von der Lohnabrechungsstelle vorrechnen lassen.
Also wird sie bei jedem Einmalbezug angesetzt? ...
Nein, in der Praxis kommt es sogar nur vergleichsweise selten vor, dass diese Fünftelungsregelung Anwendung findet. § 39 b Abs. 3 Satz 9 läßt sie ja ausdrücklich nur für einen "sonstigen Bezug im Sinne des § 34 Abs. 1 und 2 Nr. 2 und 4" zu.
Die Grenze, ab der die einmalige oder außerordentliche Zahlung als sonstiger Bezug zu behandeln gewesen ist, betrug übrigens 300,- DM.
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