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monatliche Versteuerung eines Einmalbezuges?

 
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Katzenauge
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.03.2009
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 12:35    Titel: monatliche Versteuerung eines Einmalbezuges? Antworten mit Zitat

Hallo,

muss bei einem Einmalbezug stets die Fünftelregelung angewendet werden????

Erinnere mich, dass es früher einem Grenzbetrag von 500,- DM gab. Lag der Einmalbezug unter dieser Grenze konnte er individuell mit der monatlichen Abrechnung versteuert werden.

Ist dem noch so???????? Im Netz finde ich hierüber leider nichts. Vielleicht kann mir hier Jemand weiterhelfen?

LG
Katzenauge
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kleineroteHexe
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2008
Beiträge: 273

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 15:56    Titel: Antworten mit Zitat

Diesen Grenzbetrag gibt es nicht mehr....

Und ein monatlicher Einmalbezug wird dann auch nicht nach der Fünftelregelung besteuert, sondern nach der Jahreslohnsteuertabelle (anstatt der Monatslohnsteuertabelle). Falls dadurch zuviel Lohnsteuer bezahlt werden sollte (was eigentlich nicht der Fall ist) kann man sich die Lohnsteuer über die Einkommensteuererkärung zurückholen.

Manchmal ist die Jahrestabelle sogar etwas günstiger als die Monatstabelle. Einfach mal von der Lohnabrechungsstelle vorrechnen lassen.
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hambre
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.02.2009
Beiträge: 691

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 17:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ich stimme kleineroteHexe zu und möchte ergänzen, dass das in § 39b Abs. 3 EStG so wie von ihr beschreiben geregelt ist.
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Katzenauge
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.03.2009
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 09:32    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Morgen,

vielen Dank für die Antworten!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Sehr glücklich

§ 39b Abs. 3 EStG spricht von der Fünftelregelung. (danke für die Quelle) Also wird sie bei jedem Einmalbezug angesetzt?

LG und danke nochmals

Katzenauge
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Bernd S.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 398

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 21:19    Titel: Antworten mit Zitat

Katzenauge hat folgendes geschrieben::
Also wird sie bei jedem Einmalbezug angesetzt? ...

Nein, in der Praxis kommt es sogar nur vergleichsweise selten vor, dass diese Fünftelungsregelung Anwendung findet. § 39 b Abs. 3 Satz 9 läßt sie ja ausdrücklich nur für einen "sonstigen Bezug im Sinne des § 34 Abs. 1 und 2 Nr. 2 und 4" zu.

Die Grenze, ab der die einmalige oder außerordentliche Zahlung als sonstiger Bezug zu behandeln gewesen ist, betrug übrigens 300,- DM.

Gruß
Bernd
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Katzenauge
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.03.2009
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 22:58    Titel: Antworten mit Zitat

prima, dankeschön!! Dann bin ich nu wieder up to date Sehr glücklich

LG

Katzenauge
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