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Online-Auktionshaus und "OVP"-Artikel

 
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.crash
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.05.2007
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 23:03    Titel: Online-Auktionshaus und "OVP"-Artikel Antworten mit Zitat

Hallo liebes recht.de-Forum,

viele hier haben sicherlich schonmal in diversen Online-Auktionshäusern Angebote mit einer solchen oder ähnlichen Überschrift gefunden:

"Firmenname Handy Toll Gebraucht OVP"

Bei genauerem Lesen der Beschreibungstexte fällt einem dann auf, dass hier tatsächlich nur die Originalverpackung (=OVP) angeboten wird und nichts weiter. Tatsächlich ist dieses Angebote aber auf unbedachte Leser ausgelegt, die auf auf einen vermeintlichen Elektronikartikel bieten.

Meine Frage: Ist das in irgendeiner Art und Weise illegal?

Mein Bauchgefühl: Da der Artikel ja schon darauf ausgelegt ist, dass man OVP als "Artikel in Originalverpackung" und nicht "nur Originalverpackung" interpretiert, finde ich schon, dass man dem Verkäufer so etwas wie Betrug unterstellen könnte. Wenn ich mich an den Straßenrand stelle und einennen "1A Automarke rostfreie Karosserie" verkaufe, kann ich ja auch nicht nur die Karosserie verkaufen, weil ich den Motor und die anderen Sachen nicht explizit im Lieferumfang aufführe? Oder doch?


Vielen Dank im Voraus an alle Beitragenden
und
Herzliche Grüße,

.crash
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 23:47    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Bei genauerem Lesen der Beschreibungstexte
Kann man das heute nicht mehr erwarten? Sollte man wirklich davon ausgehen müssen, daß die Leute nicht mehr als die Überschrift lesen? Das Recht schützt den aufgeklärten Verbraucher, nicht denjenigen, der auf Bauernfängerei hereinfällt.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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.crash
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.05.2007
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 00:06    Titel: Antworten mit Zitat

ok, mein Fehler - ich präzisiere das Ganze mal:

Man kann diese Bauernfängerei oft erkennen, wenn man solche Angebote schon oft bei Internetauktionshaus [Name geändert] gesehen hat und öfter mal darüber gelesen hat. Ich denke, nur weil der Name des Handys nicht noch ein weiteres Mal explizit im Beschreibungstext auftaucht muss man doch nicht gleich sehen, dass es ein Fake-Angebot ist, oder?

Natürlich ist bis zu einem gewissen Grad Mündigkeit und Beurteilungsvermögen des Verbrauchers vorauszusetzen, aber was ist wenn jemand ohne dieses Internetauktionshaus [Name geändert]-Vorwissen darauf reinfällt? Ist es dann eine Straftat oder was auch immer oder - Pech gehabt?
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rockbender
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.09.2008
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 01:29    Titel: Antworten mit Zitat

Das Detail ist interessant.

Wenn schon Daten von dem Objekt genannt werden, sollten diese auch stimmen.

z.B. die Maße, Beschaffenheit und Funktionen.

Was interessiert einen, ob es RS232 konform ist, wenn es um Pappe geht.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 02:42    Titel: Antworten mit Zitat

Je nachdem, wie "gut" die Information "Sie bieten hier nur auf die Verpackung" versteckt ist, dürfte hier regelmäßig ein (versuchter) Betrugstatbestand zu bejahen sein.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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