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PKV-Status Arbeitnehmer nach 6monatiger Weltreise

 
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zewa
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Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 496
Wohnort: gleich um die Ecke

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 23:04    Titel: PKV-Status Arbeitnehmer nach 6monatiger Weltreise Antworten mit Zitat

Aus der Sendereihe: "Ulla's GKV-Fußangeln für zwischenzeitlich arbeitlose Besserverdiener."

Angenommen AN sei vom 01.01.2000 bis zum 31.03.2009 nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 in der Gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei mit einem monatlichen regelmäßige Arbeitsentgelt von 5.000 Euro. Kurz um: Privatversicherter.

Angenommen AN mache vom 01.04.2009 bis zum 30.09.2009 eine Weltreise. Er meldet sich also nicht bei der Arbeitsagentur, bezieht kein ALG I. Er bleibt während dieser Zeit Privatversicherter.

Angenommen AN nimmt ab dem 01.10.2009 wieder eine Anstellung auf gegen monatliches regelmäßiges Arbeitsentgelt von 5.000 Euro.

Nun die 50/50 Frage: Bleibt der reiselustige AN auch ab 01.10.2009 wegen § 6 Abs. 9 Satz 1 SGB V versicherungsfreier Privatpatient? Oder kassiert Ulla zur Strafe für den Langzeiturlaub dann bis zum 31.12.2012 kaltlächelnd seine GKV-Beiträge, weil das tatsächliche Arbeitsentgelt 2009 nicht die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 7 SGB V sprengt?
_________________
Auch wenn der vorstehende Beitrag vielleicht andere Rückschlüsse zu suggerieren vermag. Die einzig richtige Antwort in dieser Sache lautet: "Kommt drauf an!" Jede andere Antwort ist grundsätzlich falsch.
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Stefanie145
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Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 08:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

dein ein unbezahlter Urlaub (oder auch ein Zeitraum ohne Beschäftigung) nicht fiktiv mit Arbeitsengelt belegt wird, tritt nach 6 Monaten ohne Arbeitsentgelt wieder Versicherungspflicht ein, wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht überschritten wird.

Ob Versicherungspflicht ab dem 01.10.09 oder erst ab dem 01.01.10 Versicherungspflicht eintritt, müsste ich noch nachlesen, da bin ich mir gerade nicht sicher.
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matthias.
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 13:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ich weiss nicht ob das hier vielleicht noch ginge:

Man geht auf Teilzeit arbeitet aber 6 Monate voll und geht dafür 6 Monaten in "Urlaub".

Früher war es meine ich so, dass Teilzeit nicht zur Verlust der PKV geführt hat auch wenn man damit unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fiel.

Vielleicht kann jemand der sich besser damit auskennt nochmal sagen ob das geht.

Oder man macht ein Langzeitkonto. Da müsste man dann aber wohl erstmal einige Jahre ansparen (Sabbatical).

MfG
Matthias
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TrixiMaus
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Anmeldungsdatum: 27.05.2008
Beiträge: 172
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 15:08    Titel: Antworten mit Zitat

So wie ich es sehe, kann AN nicht privat versichert bleiben.

Siehe:http://www.aok-business.de/rundschreiben/pdf/rds_20070308-JAE-Grenze.pdf


Punkt 5.4.4

TrixiMaus
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