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Vertragsverkauf ohne Kunden zu informieren

 
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eni1984
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.03.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 08:15    Titel: Vertragsverkauf ohne Kunden zu informieren Antworten mit Zitat

Ich habe nun lange über Google gesucht und keine Antwort gefunden, also erkläre ich hier einmal mein Anliegen:

Vor knapp 2 Jahren habe ich einen Vertrag in einem Kampfsportverein unterschrieben. Dieser Vertrag hatte eine Laufzeit von 24 Monaten.
Aus diversen Gründen war ich jedoch nur die ersten 2 Monate dort und bin seitdem nicht mehr hingegangen.

Nun wollte ich fritsgerecht kündigen und habe vor ca. einem Monat meine Kündigung abgeschickt. Diese kam nach wenigen Tagen postwendend zurück mit der Aufschrift, dass der Empfänger nicht ermittelt werden konnte.
Ich bin daraufhin persönlich dorthin gefahren und musste mit Erstaunen feststellen, dass dort nun ein anderes Fitnessstudio aufgemacht hat. Auf meine Frage, was denn mit meinem ehemaligen Kampfsportverein wäre und ob man dort eine neue Adresse kennt, konnte man mir nicht weiterhelfen.

Auch die Homepage dieses Vereins war nicht mehr aktiv. Ich bin zurück nach Hause gefahren und habe mir meine Kontoauszüge angeguckt und "siehe da", nun bucht das neue Fitnesscenter seit einigen Monaten bei mir Geld ab.

Ich habe dann erneut dort angerufen und hatte einen Mitarbeiter am Telefon, der anscheinend mehr informiert war und mir sagte, dass sie die Verträge übernommen hätten und sogar davor schon ein anderes Fitness Center in den Räumlichkeiten war.

Ein kurzer Blick auf meine Kontoauszüge zeigte mir, dass auch das Studio zuvor bei mir abgebucht hatte.
Ich ging im Übrigen davon aus, dass sich lediglich der Name geändert hatte. Da der zweite Verein aus enem Vor- und Nachnamen bestand, dachte ich, dass nun der Geschäftsführer direkt abbucht....

Man sagte mir nun am Telefon, ich solle noch einmal die Kündigung abschicken oder ggf. persönlich vorbeibringen. Die Kündigungsfrist würde immer noch 3 Monate ab Eingang der Kündigung betragen.

Auf meine Frage, warum die Kunden denn nicht informiert worden sind, wurde mir gesagt, dass lediglich lokal (also in den Räumlichkeiten) Auhänge gemacht wurden bzgl. des zweimaligen Wechsels.
Meiner Meinung nach ist dies nicht sehr kundenfreundlich.

Meine Fragen nun: Kann ich frsitlos kündigen, da ich nie informiert wurde? (Als Info: Meine Sparte Kickboxen ist auch im neuen Center verfügbar)

Frage 2: Steht mir sogar eine Rückzahlung des Geldes zu, das ohne meine Einwilligung abgebucht wurde (Jedenfalls habe ich die Einzugsermächtigung vor 2 Jahren einem Kampfsportverein und nicht den folgenden zwei Fitness-Studios gegeben.)

Über Antworten würde ich mich wirklich freuen
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mymomo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.09.2005
Beiträge: 320

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 08:35    Titel: Antworten mit Zitat

zur rechtlichen sache kann ich leider nicht viel sagen...

allerdings finde ich es EXTREM merkwürdig, das fitnessstudios die verträge von KAMPFsportVEREIN übernehmen...

1. man trägt sich ja nicht bei einem schachverein ein und wird durch mieterwechsel der räumlichkeiten doch nicht automatisch mitglied bei einer politischen partei, weil diese da nun zufällig im haus sind...

2. wenn der kampfsportverein tatsächlich ein VEREIN war, dann finde ich es noch merkwürdiger das dort plötzlich einfach verträge übernommen werden können...

3. glückwunsch - doch nicht umsonst das letzte jahr bezahlt... würde mich SEHR wundern, wenn man das geld nicht wiederbekommen würde, bis zum zeitpunkt der schließung des kampfsportvereins...
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 09:49    Titel: Re: Vertragsverkauf ohne Kunden zu informieren Antworten mit Zitat

Aufgrund unserer Forenregeln ganz allgemein:
eni1984 hat folgendes geschrieben::
Meine Fragen nun: Kann ich frsitlos kündigen, da ich nie informiert wurde? (Als Info: Meine Sparte Kickboxen ist auch im neuen Center verfügbar)
Wohl kaum. Betriebsübernahmen sind gang und gäbe und zulässig. Und da das Leistungsangebot sich auch nicht geändert hat, sehe ich nicht mal ansatzweise ein Problem.

eni1984 hat folgendes geschrieben::
Steht mir sogar eine Rückzahlung des Geldes zu, das ohne meine Einwilligung abgebucht wurde (Jedenfalls habe ich die Einzugsermächtigung vor 2 Jahren einem Kampfsportverein und nicht den folgenden zwei Fitness-Studios gegeben.)
Wenn das von mir oben genannte stimmt, ist diese Frage zwangsläufig mit 'nein' zu beantworten.
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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